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SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H.
Einrichterprüfung (Bediener) nach ÖNORM EN ISO 14732 
 
Anwendungsbereich
Diese Norm legt Verfahren für die Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten eines Schweißers fest, der Schweißarbeiten an Thermoplasten bei Neuanfertigung und Reparaturarbeiten durchzuführen hat.

Prüfung


Praktische Prüfu
ng
Der Schweißer muss das Prüfstück, welches in den neben genannten Untergruppen angegeben ist, in Übereinstimmung mit der zugehörigen Schweißanleitung herstellen. Dem Schweißer müssen alle Schweißgeräte, Werkstoffe und notwendigen Dokumente zum Fertigstellen des Prüfstückes zur Verfügung stehen. Die Zeit, die der Schweißer zur Fertigstellung des Prüfstückes benötigt, muss der unter Produktionsbedingungen entsprechen.

Für Tafeln, Rohre und Formstücke:
Gruppe 1: PVC
Gruppe 2: PP
Gruppe 3: PE
Gruppe 4: PVDF
Gruppe 5: ECTFE oder PFA oder FEP

Für Dichtungsbahnen:
Gruppe 6: PVC-P
Gruppe 7: PE
Gruppe 8: ECB

Theoretische Prüfung
Die Kenntnisse des Schweißers hinsichtlich der praktischen Arbeitsregeln für fachgerechtes und sicheres Arbeiten müssen in der theoretischen Prüfung festgestellt werden. Diese Prüfung wird unter Beaufsichtigung des Prüfers für Kunststoffschweißer durchgeführt. Der Schweißer muss mindestens 20 Fragen beantworten, die für die Anerkennungsprüfung wesentlich sind.

Gültigkeitsdauer
Eine Schweißerprüfung bleibt für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig, vorausgesetzt, der Schweißer ist regelmäßig mit Schweißarbeiten beschäftigt. Eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten ist nicht zulässig.


Anwendungsbereich
ÖNORM M 7807 ist für die Prüfung der Handfertigkeit und der Fachkenntnisse von Schweißern (Installateur-Rohrschweißern) anzuwenden, die Handschweißungen an Niederdruck-Gasleitungen für Hausanschlussleitungen und Innenleitungen bis zu einem maximalen Betriebsdruck von 100 mbar und einer Wanddicke von maximal 4,5 mm ausführen. Diese Norm bezieht sich nur auf den Schweißprozess 311 „Gasschmelzschweißen mit Sauerstoff-Azetylen-Flamme“.

Prüfung

Praktische Prüfung

Prüfstück 1:
Stahlrohr DN 32 bis DN 40 mit Wanddicke bis 3 mm
(„Links- oder Rechtsschweißung“)

Prüfstück 2:
Stahlrohr DN 80 bis DN 100 mit Wanddicke größer als 3 mm bis 4,5 mm („Rechtsschweißung“)

An beiden Prüfstücken sind die Schweißnähte – jeweils ohne Drehung des Rohres – in den folgenden Schweißpositionen zu schweißen:
Naht 1: Nahthälfte bei horizontaler Achse in PF-Steigposition
Naht 2: Nahthälfte bei vertikaler Achse in PC-Querposition

Fachkundeprüfung:
Im theoretischen Teil der Prüfung sind dem Prüfer oder der Prüfstelle die für ein fachgerechtes und unfallfreies Arbeiten erforderlichen Kenntnisse der praktischen Arbeitsregeln nachzuweisen.

Gültigkeitsdauer
Die Schweißerprüfung bleibt unbeschränkt gültig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Prüfstelle oder die Schweißaufsicht des Betriebes überzeugt sich in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich anhand von Sicht- und Dichtheitsprüfungen (Prüfdruck 1 bar), oder durch Bruchprüfungen von der Handfertigkeit des Schweißers und verlängert durch jährliche Eintragungen die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung auf jeweils weitere 12 Monate

Bei Fehlen der jährlich dokumentierten Handfertigkeitsnachweise oder bei begründetem Zweifel an der Handfertigkeit des Schweißers ist die Prüfung zu wiederholen.

 
Schweißprozesse
Prüfung von Schweißern für das Schmelzschweißen von Stählen nach ÖNORM EN ISO 9606-1
  • 111 Lichtbogenhandschweißen
  • 114 Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode
  • 12 Unterpulverschweißen
  • 135 Metall-Aktivgasschweißen (MAG)
  • 136 Metall-Aktivgasschweißen mit Fülldrahtelektrode
  • 141 Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
  • 15 Plasmaschweißen
  • 311 Gasschweißen mit Sauerstoff-Azetylen-Flamme
Prüfung von Schweißern für das Schmelzschweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen nach ÖNORM EN ISO 9606-2
  • 131 Metall-Inertgasschweißen (MIG)
  • 141 Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
  • 15 Plasmaschweißen
Prüfung

Form und Maße der Prüfstücke
Die Prüfstücke sind vor dem Schweißen mit den Kennzeichen des Prüfers und des Schweißers zu versehen. Die Form und Maße der geforderten Prüfstücke richtet sich nach dem erforderlichen Geltungsbereich. Man unterscheidet prinzipiell vier Verbindungsarten:
  • Stumpfnaht am Blech
  • Kehlnaht am Blech
  • Stumpfnaht am Rohr
  • Kehlnaht am Rohr
Prüfverfahren
Jede fertiggestellte Schweißnaht wird vor einer weiteren Behandlung einer Sichtprüfung unterzogen. Nach erfolgreicher Sichtprüfung werden noch zusätzliche Prüfverfahren, wie z.B. Durchstrahlungs-, Biege-, Bruch- oder Farbeindringprüfungen, durchgeführt.

Fachkundliche Prüfung
Eine Fachkundeprüfung aus den Bereichen Schweißeinrichtungen, Schweißprozesse, Werkstoffe, Sicherheit und Unfallverhütung ist für Schweißer, welche die Prüfung in Österreich ablegen, verpflichtend.

Gültigkeitsdauer
Die Schweißerprüfung bleibt 3 Jahre (EN ISO 9606-1) bzw. 2 Jahre (EN ISO 9606-2) gültig, vorausgesetzt, der Schweißer ist regelmäßig mit Schweißarbeiten im geltenden Prüfungsbereich beschäftigt. Eine Unterbrechung von 6 Monaten ist zulässig.

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