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SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H.
Ausbildung und berufliche Praxis

Abgeschlossene Berufsausbildung (zumindest eines unter o.a. angeführten Lehrberufe) oder als gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder HTBL- Matura oder höherwertige Ausbildungen oder eine einer Lehrabschlussprüfung gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 4 Jahren.

Die Anrechnung einer gleichwertigen Qualifizierung kann nur im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung durch den Programmausschuss bzw. die Zertifizierungsstelle erfolgen. Der Nachweis kann erfolgen über:
·       gleichwertig anrechenbare Ausbildung (mit Bestätigung) – die Ausbildung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen
·       Nachweis einer Berufserfahrung im Fachbereich von mindestens 4 Jahren. Eine Bestätigung des Arbeits- oder Auftraggebers mit Darlegung der Arbeitsaufgaben ist erforderlich.

Anwesenheitspflicht im Lehrgang

Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm. Der Umfang des Präsenzunterrichts beträgt 96 UE, der des Fernlehranteil 10 UE (1 UE ist mit einer Mindestdauer von 50 Minuten festgelegt). Für die Berechtigung zum Prüfungsantritt müssen innerhalb von zwei Jahren aus mindestens drei Modulen (zu je 24 UE) jeweils mindestens 75% des Präsenzunterrichts nachweislich absolviert werden.

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