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Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.

Die Verlängerung bedarf einer Antragstellung (Formular) seitens der KompetenzträgerIn.

Weiters müssen die Teilnahme an Weiterbildungen (20 UE je 45 Min.) im Rahmen der bestätigten Inhalte des Zertifikates nachgewiesen und eine von den ArbeitgeberInnen ausgestellte Bestätigung über den beruflichen Einsatz mind. 2 Jahre (mind. 15 Std./Woche) der KompetenzträgerInnen dem Ansuchen beigelegt werden.

Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess (Fachgespräch und Abschlussarbeit) durchlaufen werden.

Eine Ausnahme bilden karenzierte MitarbeiterInnen (darunter fallen alle Arten an Karenzierungen die auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgen), bei diesen ist spätestens 6 Monate nach Ende der Karenzzeit, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, der Nachweis der erforderlichen Fortbildungen und Einsatzbestätigungen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Dienstgebers.

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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