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Mit dem Inkrafrtreten der Verordnung (EU) 2016/424 (Seilbahnverordnung) konnte SystemCERT in einen weiteren technischen Branche Fuß fassen und führt Zertifizierungsverfahren nach Modul H 1 für alle Teilsysteme und Sicherheitsbauteile von Seilbahnen und Schleppliften durch.

Der Zertifizierungsablauf gliedert sich im Wesentlichen in zwei Abschnitte. Während in der Entwurfsprüfung die technischen Unterlagen (allgemeine Beschreibung, Pläne, normative Grundlagen, Berechnungen, etc.) zu einem konkreten Teilsystem oder Sicherheitsbauteil (in der Regel einmalig) sowie ein Muster des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils geprüft werden, werden bei der Auditierung der Qualitätssicherung die allgemeinen Voraussetzungen in regelmäßigen Besuchen vor Ort im Werk des Herstellers bewertet.

SystemCERT stellt nach erfolgreicher Abwicklung beider Abschnitte eine allgemeine Bescheinigung für die umfassende Qualitätssicherung sowie ein Zertifikat (EU Entwurfsprüfbescheinigung) je geprüftem Erstentwurf aus - die Grundlage für die Ausstellung von EU-Konformitätserklärungen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass einige Zertifikate der ehemals notifizierten Stelle "Certra S.R.L." (Notified Body number 1620) insofern durch SystemCERT übernommen wurden, als die entsprechenden Qualitätssicherungssysteme weiter laufend überwacht werden können. Die ursprünglich ausgestellten Zertifikate werden dabei nicht zwangsläufig überschrieben sondern bleiben im Allgemeinen gültig.

Bei Fragen zur Gültigkeit von ausgestellten Dokumenten mit den NoBo Nummern "1620" und "2390" wenden Sie sich bitte an Frau Peinsipp oder Herrn DI Glantschnig.