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Schweißer und Bediener für den Luft- und Raumfahrzeugbau nach ISO 24394

Schweißprozesse
111 - Lichtbogenhandschweißen

12 - Unterpulverschweißen

13 - Metall-Schutzgasschweißen (MAG- und MIG-Schweißen)

141 - Wolfram-Inertgasschweißen mit Massivdraht- oder Massivstabzusatz (WIG-Schweißen)

15 - Plasmaschweißen

31 - Gasschweißen mit Sauerstoff-Brenngas-Flamme

51 - Elektronenstrahlschweißen

52 - Laserstrahlschweißen


Werkstoffe

Werkstoffgruppe A: Unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, hochlegierte ferritische Stähle.

Werkstoffgruppe B: Austenitische, martensitische und ausscheidungshärtbare Stähle.

Werkstoffgruppe C: Titan und Titanlegierungen, Niob, Zirkonium und andere reaktive Metalle.

Werkstoffgruppe D: Aluminium- und Magnesiumlegierungen.

Werkstoffgruppe E: Werkstoffe, die keinen anderen Werkstoffgruppen entsprechen (z. B. Molybdän, Wolfram, Kupferlegierungen).

Werkstoffgruppe F: Nickellegierungen, Kobaltlegierungen.


Prüfstücke

Es können Prüfungen an sechs vorgegebenen Prüfstücken abgelegt werden:

-        TP1 (Blechstupfnaht, vgl. „P BW“)

-        TP2 (Blechkehlnaht, vgl. „P FW“)

-        TP3 (Rohrstupfnaht, vgl. „T BW“)

-        TP4 (Rohrkehlnaht, vgl. „T FW“)

-        TP5 (Rahmenwerk)

-        TP6 (Reparaturen am Gussstück)

Schweißverfahren, Schweißposition, Werkstoff und Wanddicke sind dabei im Allgemeinen frei wählbar. Zusätzlich besteht die Option, Sonderprüfungen durchzuführen (gekennzeichnet mit der Kennung „X“ am Ende der Prüfbezeichnung, z.B. bei Verwendung einer Badsicherung, bei Auftragsschweißungen oder artfremden Verbindungen).


Prüfverfahren

Je nach Prüfstück werden folgende Verfahren angewendet (vereinfacht):

- Sicht- und Maßprüfung (alle TP)

- Farbeindringprüfung fluoreszierend (alle TP)

- Makroschliff (TP2, TP4, TP5)

- Durchstrahlungsprüfung (TP1, TP3, TP6)


Zugangsvoraussetzung
Nachweis von ausreichender Sehschärfe und Farbsehvermögens


Fachkundliche Prüfung

Eine Fachkundeprüfung ist vorgesehen und in Form eines schriftlichen oder mündlichen Tests abzulegen


Gültigkeitsdauer

Die Schweißerprüfung bleibt 2 Jahre gültig, vorausgesetzt, der Schweißer ist regelmäßig mit Schweißarbeiten im geltenden Prüfungsbereich beschäftigt. Eine Unterbrechung von 6 Monaten ist zulässig.