Das sind z. B. …
• Ausbildungsstellen die Usability-Expert*innen aus- und weiterbilden oder beschäftigen
• Teilnehmer*innen die diesen Zertifikatslehrgang oder andere Lerndienstleistungen absolvieren in denen „Certified Professionals for UX-Development“ eingesetzt sind.
• Organisationen die Usability-Expert*innen beschäftigen, rekrutieren, entwickeln und deren VertreterInnen
• Im Allgemeinen Zugehörige von spezifisch themenbezogenen „Berufsgruppen“ wie Projekt- bzw. ProduktmanagerInnen, DesignerInnen, TechnikerInnen, KundenberaterInnen, AuftraggeberInnen
- abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen.
- Facheinschlägige berufliche Praxis im Bereich von UX, im Ausmaß von mindestens 2 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden, innerhalb der letzten 5 Jahre
ODER
Nachweis der Mitarbeit oder Leitung von 3 UX Projekten in den letzten 3 Jahren. Dies kann zB über die Vorlage eines Projekt-Portfolios nachewiesen werden. Zur Objektivierung der Nachweise müssen diese stets von Dritten (Arbeitgeber, Auftraggeber usw. bestätigt werden)
ODER
Abschluss eines akademischen Grades eines facheinschlägigen Studiums (zB Informationsvisualisierung, Digital Design, Gestaltung interaktiver Systeme usw.) innerhalb der letzten 10 Jahre.
- Seminar- und Projektarbeit – positive Beurteilung durch den/die BetreuerIn
Die Seminar- bzw. Projektarbeit muss grundsätzlich verbindlich alle Schritte eines UX-Projektes gemäß ISO 9241-210 beinhalten. Die Seminar- und Projektarbeiten sind verbindlich nach standardisierten Bewertungskriterien zu beurteilen.
Kenntnisse (Wissen) |
Fertigkeiten/Kompetenzen (Handeln) |
Agiles Projektmanagement |
Planung von UX-Projekten mit agilen Methoden |
Erhebungsmethoden im Sinne des Nutzungskontexts |
Verstehen und Festlegen des Nutzungskontexts im Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher Systeme Analyse der Ist-Situation unter Anwendung verschiedener UX-Forschungsmethoden |
Methoden der Erhebung von NutzerInnenanforderungen |
Erfassen der Erfordernisse der Stakeholder indem die funktionalen und auch weitere Anforderungen erhoben und beschrieben werden zum Zweck der Gestaltung gebrauchstauglicher Systeme |
Prinzipien der Mensch-System-Fragen bzw. der Human-Computer Interaction |
Erkennen von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzungsanforderungen und Entwickeln möglicher Lösungen |
Grundsätze für gutes Design |
Bewerten von Gestaltlösungen anhand von Gesetzen und Regeln für gutes Design |
Grundsätze der menschenzentrierten Gestaltung |
Bewerten von Gestaltlösungen anhand der Grundsätze lt. Norm ISO 9241-210 |
Gestaltungsmöglichkeiten der Benutzer-System-Interaktion |
Gestalten der Benutzer-System-Interaktion insbesondere von Prototypen verschiedener Qualitätsstufen mittels analoger und digitaler Werkzeuge |
Angewandte benutzerzentrierte Evaluationsverfahren |
Planen und durchführen einer benutzerzentrierten Evaluierung unter Anwendung verschiedener sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden Planen und durchführen einer Usability-Inspektion |
Konformitätsbewertung nach ISO 9241-210 |
Prüfen, ob die Lösung sämtliche Anforderungen der Norm ISO 9241-210 erfüllt |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre. Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen Fortbildungen von zumindest 24 UE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und die berufliche Praxis als UX-Developer mittels Projekte (mindestens 1 Projekt) nachgewiesen werden.
Fortbildungen: Durch kontinuierliche Weiterbildung im Bereich UX-Development, Usability erfolgt die Sicherstellung, dass der Standard der fachlichen Eignung nicht nur gehalten, sondern auch laufend erweitert wurde. Der Nachweis für eine kontinuierliche Weiterbildung im Mindestausmaß von 24 UE seit der letzten Zertifizierung erfolgt durch die Vorlage detaillierter Angaben zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen, Seminaren, Fachvorträgen, Fachpublikationen, Schulungen, Kongressen, Konferenzen, Leselisten (neueste Entwicklungen etc.), die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen zum Thema (etc.). – Zum konkreten Nachweis sind Besuchsbestätigungen, Zeugnisse etc. beizulegen.
Praxisnachweis: Es muss ein Nachweis über die aktive Tätigkeit im Bereich UX-Development für die Jahre seit der letzten Zertifizierung erbracht werden. Dieser Nachweis soll durch eine Darstellung anhand der nachfolgend angeführten Punkte skizziert und nachvollziehbar dargestellt werden:
Zielsetzung
Konzept
Umsetzung
kritische Faktoren/Herausforderungen
Erfolgsfaktoren
Ergebnis/Kundennutzen
Die Mitarbeit an UX-Projekten muss zwingend auch von den Auftraggeber*innen bzw. den Dienstgeber*innen bestätigt werden.
ODER
Eine nachweisliche und kontinuierliche Lehr- und Forschungstätigkeit im akademischen Bereich (Universität oder Fachhochschule) in den Fachgebieten UX-Development, UI-Development, Usability-Testing, HCI, HMI, Informationsvisualisierung, Visual Analytics, User-Centered Design etc. wird als äquivalent zu Punkt a und Punkt b angesehen wenn die zugehörigen Zeiträume erfüllt sind (min. 24 Lehreinheiten abgehalten und min. 1 Jahr Forschungstätigkeit).
Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Seminararbeit, Projektarbeit und Prüfung).