Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst insbesondere:
- Datenschutzverantwortliche und KoordinatorInnen in Unternehmen
- Führungskräfte / Geschäftsführungen
- MitarbeiterInnen aus den Organisationsbereichen Marketing und Recht
- MitarbeiterInnen aus IT Bereichen
- MitarbeiterInnen von Betriebsratskörperschaften
- Selbständige IT- & UnternehmensberaterInnen und DatenschutzdienstleisterInnen
In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:
- Bildungsorganisationen die Datenschutzbeauftragte ausbilden
- Organisationen die Datenschutzbeauftragte beschäftigen
- Personen die (innerbetrieblich) für das Thema Datenschutz verantwortlich sind
- Datenschutzbehörde und Gesellschaft im weitesten Sinne
Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
· Abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura (AHS) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden · Ausbildung Level Basic oder · Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden · Ausbildung Level Basic |
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Vertiefende Kenntnisse in das DSG 2018 und EU-DSGVO |
Bewertung von möglichen Risiken und deren Folgeauswirkungen |
Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten im eigenen und fremden Unternehmen |
Wahrnehmung der Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten Analyse und Identifikation von Datenanwendungen in einem Unternehmen |
Formen von Datenanwendungen |
Analyse und Beschreibung der Ist-Situation im Bereich des Datenschutzes für ein Unternehmen (intern oder extern) |
Grundlegende Kenntnisse über Arten, Methoden und Werkzeuge im |
Wahrnehmen des Rollenverständnisses in Projekten Anwendung theoretischer Grundlagen zur Planung, Durchführung und Controlling von Projekten |
Grundlagen der Datenschutzfolgenabschätzung |
Datenschutzfolgenabschätzungen konform mit rechtlichen Vorgaben durchführen zu können |
Arten des (internationalen) Datentransfers |
Sicherstellung eines rechtskonformen internationalen Datentransfers |
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung im Bereich des Datenschutzes von zumindest 8 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Bereich des Datenschutzes in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss mit einem / einer zugelassenen PrüferIn ein Fachgespräch geführt werden. Im Zuge dessen sich die PrüferInnen von der aufrechten Kompetenz überzeugen und diese gegebenenfalls bestätigen.