SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H. | Kärntner Straße 289 | A-8700 Leoben
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  • Zielgruppen

  • Prüfungsvoraussetzungen

  • Zertifizierte Kompetenz

  • Verlängerung

Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 (4) und des zutreffenden Kollektivvertrags für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.

Die Zielgruppe umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:

  • Banksicherheitsdienste
  • Botschaftsdienste und Sicherheitsdienste in Konsulaten
  • Conciergedienste in gehobenen Objekten
  • Doormen im gehobenen Handel
  • Fahrscheinkontrolldienste
  • Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
  • Flughafensicherungsdienste
  • Geld-/ Werttransporteure
  • Gerichtskontrolldienste
  • Mautaufsichtsdienste
  • MuseumswärterInnen
  • ObjektschützerInnen
  • ObjektleiterInnen
  • Ordner- und Kontrolldienste
  • Portierdienste
  • Revierdienste
  • Service- und Empfangsdienste
  • Sicherheitsdienste bei Juwelieren sowie Münz- und Goldhändlern
  • Sicherheitsdienste in Krankenanstalten und sozialen Betreuungseinrichtungen
  • Sicherheitsdienste in Anhalte- und Asylzentren
  • Sicherheitsdienste in sozialen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Notschlafstellen und Männerheimen
  • Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
  • Sicherheitsdienste in öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien und anderen Bundesdienststellen, dem Parlament, Gebäuden von Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern sowie allen Ämtern mit und ohne Parteienverkehr
  • Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
  • Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
  • SondertransportbegleiterInnen
  • Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
  • VerkehrsreglerInnen
  • positiv absolvierte Prüfung und/oder Zertifizierung als Fachkraft im Sicherheitsdienst und Erfüllung aller Voraussetzung zur Zertifizierung
  • ODER: absolvierter Lehrgang FSD oder Zertifizierung FSD

Im Falle einer Gesamtprüfung (FSD und FGSD) darf der zu Grunde liegende Lehrgang nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Bei einer Anrechnung eines bestehenden FSD Zertifikates muss dieses zum Prüfungszeitpunkt der FGSD Prüfung aktuell gültig sein. Ist zum Zeitpunkt der FGSD Prüfung das Ausstellungsdatum des FSD Zertifikats weiter zurückliegend als 2 Jahre, ist eine Gesamtprüfung FSD und FGSD abzulegen.

  • Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gem. §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV.
Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst

Kenntnisse

Fertigkeiten

Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften

Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

Kommunikation,

Psychologie, Konfliktbewältigung und

Interkulturelle Konflikte

Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training    

Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel

Beherrschung taktischer Bewegungsmuster auch im Team

USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

Technische Verteidigungsmittel

Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer

Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

Datenschutz und IT

Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

Dokumentation und Berichtslegung

Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

Etikette im Sicherheitsdienst

Führung von Mitarbeitern

Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung


Fachkraft für besondere Gefährdungslagen

Kenntnisse

Fertigkeiten

Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

Ausübung der Tätigkeiten konform der geltenden Rechtsvorschriften auch im Botschafts- und Gerichtsdienst

Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

Kommunikation,

Psychologie, Konfliktbewältigung und

Interkulturelle Konflikte

Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training

Terrorismus und Amokalgen

Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel 

Kenntnisse über Observation und Personenbegleitung

Richtige Reaktion auf besondere Bedrohungslagen

USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Kenntnisse über Gefahren bei und Reaktionen auf Terror- und Amoklagen

Technische Verteidigungsmittel

Waffentechnik und Schießausbildung

Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln, Einsatzstock und von Schusswaffen (Dienstwaffen) einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer

Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

Datenschutz und IT

Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

Dokumentation und Berichtslegung

Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

Etikette im Sicherheitsdienst

Führung von Mitarbeitern

Professionelles Anpassen des eigenen Verhaltens im Dienst

Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung


FGSD im Gesundheits- und Sozialbereich

Kenntnisse

Fertigkeiten

Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

Ausübung der Tätigkeiten konform der geltenden Rechtsvorschriften auch im Gesundheits- und Sozialwesen

Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

Kommunikation,

Psychologie, Konfliktbewältigung und

Interkulturelle Konflikte

Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training

Terrorismus und Amoklagen

Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel 

Kenntnisse über Personenbegleitung

Richtige Reaktion auf besondere Bedrohungslagen

USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

Technische Verteidigungsmittel

Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer und

Hygiene

Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen

Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

Datenschutz und IT

Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

Dokumentation und Berichtslegung

Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

Etikette im Sicherheitsdienst

Führung von Mitarbeitern

Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung


FGSD für Objektleitung und Qualitätssicherung

Kenntnisse

Fertigkeiten

Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften

Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

Gewerbeordnung und Kollektivvertrag

Anwendung der GewO und des Kollektivvertrages

Personal- und Qualitätsmanagement

Leiten von Personal und Sicherung der Aufgabenerfüllung

Lohnverrechnung

Anwendung des KV und der erforderlichen Lohnverrechnung

Erweiterte Objektsicherheit

Wahrnehmung und Meldung (ÖNORM 1300 und 1301)

Zusammenarbeit mit dem Facilitymanagement

Kommunikation,

Psychologie, Konfliktbewältigung und

Interkulturelle Konflikte

Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training     

Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel 

USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

Technische Verteidigungsmittel

Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und  Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer

Mitwirkung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

Datenschutz und IT

Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

Dokumentation und Berichtslegung

Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

Etikette im Sicherheitsdienst

Führung von Mitarbeitern

Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung

Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss

  • eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsdienst von mind. 12 Monaten (vollzeitäquivalent) bzw. 24 Monate (teilzeitäquivalent) nachgewiesen werden. Die Praxis muss aus, dem am Zertifikat angeführten Bereich, nachgewiesen werden (z.B. FGSD, FGSD mit besondere Gefährdungslagen, FGSD in Gesundheits- und Sozialwesen, FGSD Objektleitung und Qualitätssicherung).
  • eine mindestens 8 UE zu je 50 Minuten dauernde Prüfungsvorbereitung, Fortbildung oder Themenwiederholung an einer zugelassenen Bildungsorganisation absolviert werden,
  • erneut ein Multiple Choice Test ohne Mindestpunkte in den einzelnen Themenbereichen erreicht werden muss. Für ein positives Ergebnis ist die Erreichung der Gesamtpunkteanzahl erforderlich.
  • ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Brandschutzpass als Brandschutzwart inkl. BMA und Interventionsdienstausbildung vorgelegt werden muss,
  • ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Nachweis über die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gem. §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV vorgelegt werden muss.


Die Rezertifizierungsprüfung ist innerhalb der 3jährigen Gültigkeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist max. um 2 Monate ausgedehnt werden.

Adäquate Nachweise zur Zertifizierung sind innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erwerben und max. 6 Monate vor bzw. nach Ablauf der Gültigkeit bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss neuerliche eine Prüfung absolviert werden.

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

Sie erreichen uns:

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