Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 (4) und des zutreffenden Kollektivvertrags für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.
Die Zielgruppe umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:
- Banksicherheitsdienste
- Botschaftsdienste und Sicherheitsdienste in Konsulaten
- Conciergedienste in gehobenen Objekten
- Doormen im gehobenen Handel
- Fahrscheinkontrolldienste
- Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
- Flughafensicherungsdienste
- Geld-/ Werttransporteure
- Gerichtskontrolldienste
- Mautaufsichtsdienste
- MuseumswärterInnen
- ObjektschützerInnen
- ObjektleiterInnen
- Ordner- und Kontrolldienste
- Portierdienste
- Revierdienste
- Service- und Empfangsdienste
- Sicherheitsdienste bei Juwelieren sowie Münz- und Goldhändlern
- Sicherheitsdienste in Krankenanstalten und sozialen Betreuungseinrichtungen
- Sicherheitsdienste in Anhalte- und Asylzentren
- Sicherheitsdienste in sozialen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Notschlafstellen und Männerheimen
- Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
- Sicherheitsdienste in öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien und anderen Bundesdienststellen, dem Parlament, Gebäuden von Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern sowie allen Ämtern mit und ohne Parteienverkehr
- Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
- Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
- SondertransportbegleiterInnen
- Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
- VerkehrsreglerInnen
- positiv absolvierte Prüfung und/oder Zertifizierung als Fachkraft im Sicherheitsdienst und Erfüllung aller Voraussetzung zur Zertifizierung
- ODER: absolvierter Lehrgang FSD oder Zertifizierung FSD
Im Falle einer Gesamtprüfung (FSD und FGSD) darf der zu Grunde liegende Lehrgang nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Bei einer Anrechnung eines bestehenden FSD Zertifikates muss dieses zum Prüfungszeitpunkt der FGSD Prüfung aktuell gültig sein. Ist zum Zeitpunkt der FGSD Prüfung das Ausstellungsdatum des FSD Zertifikats weiter zurückliegend als 2 Jahre, ist eine Gesamtprüfung FSD und FGSD abzulegen.
- Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gem. §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV.
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Rechtskunde einschließlich Menschenrechte |
Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag |
Kommunikation, Psychologie, Konfliktbewältigung und Interkulturelle Konflikte |
Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten |
Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training |
Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel Beherrschung taktischer Bewegungsmuster auch im Team |
USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen |
Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten |
Technische Verteidigungsmittel |
Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen |
Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer |
Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen |
Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst |
Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts |
Datenschutz und IT |
Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes |
Dokumentation und Berichtslegung |
Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen |
Etikette im Sicherheitsdienst Führung von Mitarbeitern |
Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung |
Fachkraft für besondere Gefährdungslagen
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Rechtskunde einschließlich Menschenrechte |
Ausübung der Tätigkeiten konform der geltenden Rechtsvorschriften auch im Botschafts- und Gerichtsdienst Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag |
Kommunikation, Psychologie, Konfliktbewältigung und Interkulturelle Konflikte |
Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten |
Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training Terrorismus und Amokalgen |
Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel Kenntnisse über Observation und Personenbegleitung Richtige Reaktion auf besondere Bedrohungslagen |
USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen |
Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Kenntnisse über Gefahren bei und Reaktionen auf Terror- und Amoklagen |
Technische Verteidigungsmittel Waffentechnik und Schießausbildung |
Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln, Einsatzstock und von Schusswaffen (Dienstwaffen) einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen |
Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer |
Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen |
Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst |
Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts |
Datenschutz und IT |
Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes |
Dokumentation und Berichtslegung |
Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen |
Etikette im Sicherheitsdienst Führung von Mitarbeitern |
Professionelles Anpassen des eigenen Verhaltens im Dienst Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung |
FGSD im Gesundheits- und Sozialbereich
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Rechtskunde einschließlich Menschenrechte |
Ausübung der Tätigkeiten konform der geltenden Rechtsvorschriften auch im Gesundheits- und Sozialwesen Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag |
Kommunikation, Psychologie, Konfliktbewältigung und Interkulturelle Konflikte |
Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten |
Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training Terrorismus und Amoklagen |
Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel Kenntnisse über Personenbegleitung Richtige Reaktion auf besondere Bedrohungslagen |
USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen |
Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten |
Technische Verteidigungsmittel |
Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen |
Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer und Hygiene |
Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen |
Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst |
Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts |
Datenschutz und IT |
Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes |
Dokumentation und Berichtslegung |
Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen |
Etikette im Sicherheitsdienst Führung von Mitarbeitern |
Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung |
FGSD für Objektleitung und Qualitätssicherung
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Rechtskunde einschließlich Menschenrechte |
Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag |
Gewerbeordnung und Kollektivvertrag |
Anwendung der GewO und des Kollektivvertrages |
Personal- und Qualitätsmanagement |
Leiten von Personal und Sicherung der Aufgabenerfüllung |
Lohnverrechnung |
Anwendung des KV und der erforderlichen Lohnverrechnung |
Erweiterte Objektsicherheit |
Wahrnehmung und Meldung (ÖNORM 1300 und 1301) Zusammenarbeit mit dem Facilitymanagement |
Kommunikation, Psychologie, Konfliktbewältigung und Interkulturelle Konflikte |
Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten |
Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training |
Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel |
USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen |
Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten |
Technische Verteidigungsmittel |
Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen |
Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer |
Mitwirkung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen |
Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst |
Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts |
Datenschutz und IT |
Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes |
Dokumentation und Berichtslegung |
Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen |
Etikette im Sicherheitsdienst Führung von Mitarbeitern |
Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss
- eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsdienst von mind. 12 Monaten (vollzeitäquivalent) bzw. 24 Monate (teilzeitäquivalent) nachgewiesen werden. Die Praxis muss aus, dem am Zertifikat angeführten Bereich, nachgewiesen werden (z.B. FGSD, FGSD mit besondere Gefährdungslagen, FGSD in Gesundheits- und Sozialwesen, FGSD Objektleitung und Qualitätssicherung).
- eine mindestens 8 UE zu je 50 Minuten dauernde Prüfungsvorbereitung, Fortbildung oder Themenwiederholung an einer zugelassenen Bildungsorganisation absolviert werden,
- erneut ein Multiple Choice Test ohne Mindestpunkte in den einzelnen Themenbereichen erreicht werden muss. Für ein positives Ergebnis ist die Erreichung der Gesamtpunkteanzahl erforderlich.
- ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Brandschutzpass als Brandschutzwart inkl. BMA und Interventionsdienstausbildung vorgelegt werden muss,
- ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Nachweis über die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gem. §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV vorgelegt werden muss.
Die Rezertifizierungsprüfung ist innerhalb der 3jährigen Gültigkeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist max. um 2 Monate ausgedehnt werden.
Adäquate Nachweise zur Zertifizierung sind innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erwerben und max. 6 Monate vor bzw. nach Ablauf der Gültigkeit bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss neuerliche eine Prüfung absolviert werden.