Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 und des zutreffenden Kollektivvertrages für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.
Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:
- Botschaftsdienste
- Conciergedienste
- Doormen
- Fahrscheinkontrolldienste
- Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
- Flughafensicherungsdienste
- Geld-/ Werttransporteure
- Gerichtskontrolldienste
- Mautaufsichtsdienste
- MuseumswärterInnen
- ObjektschützerInnen
- Ordner- und Kontrolldienste
- Portierdienste
- Revierdienste
- Service- und Empfangsdienste
- Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
- Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
- Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
- SondertransportbegleiterInnen
- Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
- VerkehrsreglerInnen
- Mindestalter 18 Jahre
- Unbescholtenheit (nachzuweisen mit behördlicher Bescheinigung/Strafregisterauszug)
- Ausbildung zum Brandschutzwart (gültiger Brandschutzpass)
- Bestätigung der erforderlichen körperlichen Eignung für die Teilnahme der Schulung (einschließlich Praxis und Interaktives Training) und für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe
(Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung oder ärztliche Bestätigung) - kein Waffenverbot (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung)
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Rechtskunde einschließlich Menschenrechte |
Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften |
Kommunikation Psychologie und Konfliktbewältigung Interkulturelle Konflikte |
Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei Konflikten |
Taktik, Eigensicherung und interaktives Training |
Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und verhältnismäßig reagieren Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig durchführen Grundlegende Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden Richtige Anwendung der Einsatzmittel Beherrschung taktischer Grundmuster auch im Team |
USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen |
Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten |
Erste Hilfe im Sicherheitsdienst |
Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung von Erster Hilfe Maßnahmen |
Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst |
Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts und Interventionsdienstes |
Datenschutz und IT |
Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes |
Dokumentation und Berichtslegung |
Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen |
Etikette im Sicherheitsdienst |
Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss
- eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsdienst im Mindestumfang von 12 Monaten (vollzeitäquivalent) oder 24 Monate (teilzeitäquivalent) nachgewiesen werden,
- eine mindestens 8 UE zu je 50 Minuten dauernde Prüfungsvorbereitung/Fortbildung in einer zugelassenen Bildungsorganisation absolviert werden,
- erneut ein Multiple Choice Test ohne Mindestpunkte in den einzelnen Themenbereichen, erreicht werden muss. Für ein positives Ergebnis ist die Erreichung der Gesamtpunkteanzahl erforderlich.
- ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Brandschutzpass als Brandschutzwart inkl. BMA (Brandmeldeanlagen) und Interventionsdienstausbildung vorgelegt werden muss,
Die Verlängerungsprüfung ist innerhalb der 3jährigen Gültigkeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist max. um 2 Monate ausgedehnt werden.
Adäquate Nachweise zur Zertifizierung sind innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erwerben und längstens bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates bei der Zertifizierungsstelle, zur Verlängerung, einzubringen.
Ansonsten ist der gesamte Zertifizierungsprozess bzw. die gesamte Prüfung erneut zu durchlaufen.