SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H. | Kärntner Straße 289 | A-8700 Leoben
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  • Zielgruppen

  • Prüfungsvoraussetzungen

  • Zertifizierte Kompetenz

  • Verlängerung

Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 und des zutreffenden Kollektivvertrages für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.

Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:

  • Botschaftsdienste
  • Conciergedienste
  • Doormen
  • Fahrscheinkontrolldienste
  • Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
  • Flughafensicherungsdienste
  • Geld-/ Werttransporteure
  • Gerichtskontrolldienste
  • Mautaufsichtsdienste
  • MuseumswärterInnen
  • ObjektschützerInnen
  • Ordner- und Kontrolldienste
  • Portierdienste
  • Revierdienste
  • Service- und Empfangsdienste
  • Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
  • Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
  • Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
  • SondertransportbegleiterInnen
  • Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
  • VerkehrsreglerInnen
Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Unbescholtenheit (nachzuweisen mit behördlicher Bescheinigung/Strafregisterauszug)
  • Ausbildung zum Brandschutzwart (gültiger Brandschutzpass)
  • Bestätigung der erforderlichen körperlichen Eignung für die Teilnahme der Schulung (einschließlich Praxis und Interaktives Training) und für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe
    (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung oder ärztliche Bestätigung)
  • kein Waffenverbot (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung)

Kenntnisse

Fertigkeiten

Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften

Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

Kommunikation

Psychologie und Konfliktbewältigung

Interkulturelle Konflikte

Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren

Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei Konflikten

Taktik, Eigensicherung und interaktives Training

Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und verhältnismäßig reagieren

Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig durchführen

Grundlegende Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

Richtige Anwendung der Einsatzmittel 

Beherrschung taktischer Grundmuster auch im Team

USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

Erste Hilfe im Sicherheitsdienst

Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung von Erster Hilfe Maßnahmen

Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst   

Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts und Interventionsdienstes

Datenschutz und IT

Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

Dokumentation und Berichtslegung

Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

Etikette im Sicherheitsdienst

Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft

Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss

  • eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsdienst im Mindestumfang von 12 Monaten (vollzeitäquivalent) oder 24 Monate (teilzeitäquivalent) nachgewiesen werden,
  • eine mindestens 8 UE zu je 50 Minuten dauernde Prüfungsvorbereitung/Fortbildung in einer zugelassenen Bildungsorganisation absolviert werden,
  • erneut ein Multiple Choice Test ohne Mindestpunkte in den einzelnen Themenbereichen, erreicht werden muss. Für ein positives Ergebnis ist die Erreichung der Gesamtpunkteanzahl erforderlich.
  • ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Brandschutzpass als Brandschutzwart inkl. BMA (Brandmeldeanlagen) und Interventionsdienstausbildung vorgelegt werden muss,


Die Verlängerungsprüfung ist innerhalb der 3jährigen Gültigkeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist max. um 2 Monate ausgedehnt werden.

Adäquate Nachweise zur Zertifizierung sind innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erwerben und längstens bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates bei der Zertifizierungsstelle, zur Verlängerung, einzubringen.

Ansonsten ist der gesamte Zertifizierungsprozess bzw. die gesamte Prüfung erneut zu durchlaufen.

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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