Die Zielgruppe umfasst Personen,
- mit Ausbildungen / Kenntnissen im Bereich des Qualitätsmanagements und / oder anderen Managementsystemen bzw. anderwärtiger Auditkriterien
- die in Organisationen (intern / extern) bestehende Anforderungen anhand einer systematischen Vorgehensweise auditieren sollen
- die von Zertifizierungsstellen für Audits in der Funktion als Auditor, FachexpertInnen und / oder BeobachterInnen eingesetzt werden
AuditorInnen 2nd party sind jene AuditorInnen, die neben den internen Audits auch Lieferantenaudits planen und durchführen.
Dies widerum um die Konformität mit internen und externen Vorgaben zu verifizieren.
- abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen
- allgemeine berufliche Praxis im Ausmaß von mind. 2 Jahren auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Des Leitfadens zur Auditierung von Managementsystemen – ISO 19011 |
o Erstellung von Auditprogrammen und Auditplänen für interne und 2nd party Audits o Erstellung von Auditberichten für interne und 2nd party Audits o Überwachung eines Auditprogramms und Auswahl und Bewertung interner und 2nd party AuditorInnen |
Über diverse Regelwerke bzw. Auditkritierien |
o Verifizierung von Gegebenheiten gegenüber relevanter Auditkriterien o Erarbeiten von Auditnachweisen, Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerungen |
Über Auditmethoden und die Bedeutung der Kommunikation in Audits |
o Auswahl und Anwendung geeigneter Auditmethoden o Zielgerichtetes Führen von Auditinterviews |
Über die Bedeutung des Prozessmanagements in Audits |
o Erkennen von Teilsystemen und Prozessketten; Auditieren entlang von Prozessen |
Über das Themenfeld Akkreditierung und Zertifizierung |
o Interpretation der Funktionen der „Akteure“ im Feld der Akkreditierung und Zertifizierung |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss / müssen 2 Fortbildungstage und der praktische Einsatz als 1st oder 2nd Party AuditorIn im Ausmaß von mindestens 10 Tagen gleichmäßig verteilt auf die Gültigkeitsdauer nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 30 Fragen mit Fachgespräch).