- abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium/Fachhochschulstudium/Pädagogische Akademie/Pädagogische Hochschule/Akademie für Sozialarbeit
ODER
Vergleichbare, abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich (z.B.: Diplom SozialbetreuerIn)
UND
einjährige Berufspraxis in der Arbeit mit Menschen mit Mehrfachproblemlagen bzw. in den Handlungsfeldern der Rehabilitation (sozial, medizinisch und beruflich)
- einschlägige betriebliche Qualifizierung UND besondere betriebliche Aufgabe oder Funktion im Gesundheits-/Sozialbereich oder in der arbeitsmarktpolitischen Versorgung/Beratung
UND
mind. zweijährige Berufspraxis in der Arbeit mit Menschen mit Mehrfachproblemlagen bzw. in den Handlungsfeldern der Rehabilitation (sozial, medizinisch und beruflich)
Die Zielgruppe der Zertifizierung sind Fachpersonen, die bereits in Handlungsfeldern tätig sind, in denen Case Management potenziell eingesetzt werden kann und die berufliche Kompetenzen in Case Management erwerben möchten.
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Theoretische und praktische Kenntnisse zu Case Management als Erklärungs- und Handlungsgrundlage |
Diverse Verfahrensweisen in der Fallsteuerung kennen und adäquat einsetzen können. |
Berufliches Selbstverständnis und die Rolle des/der Case ManagerIn |
Ein reflektiertes Rollenverständnis ausbilden. |
Berufsethische Prinzipien |
Die berufliche Praxis als Case ManagerIn an den berufsethischen Prinzipien ausrichten. |
Methoden- und Verfahrenswissen |
Anwendung des Case-Management-Regelkreis und seinen einzelnen Komponenten (Assessment, Unterstützungsplanung, Linking, Monitoring) |
Dokumentations- und Evaluationskompetenz |
|
Bedeutung der Netzwerkarbeit |
Analyse individueller Netzwerke der KlientInnen und Verwendung als Ressource in die Arbeit mit dem/der Klientin |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.
Die Verlängerung bedarf einer Antragstellung (Formular) seitens der KompetenzträgerIn.
Weiters müssen die Teilnahme an Weiterbildungen (20 UE je 45 Min.) im Rahmen der bestätigten Inhalte des Zertifikates nachgewiesen und eine von den ArbeitgeberInnen ausgestellte Bestätigung über den beruflichen Einsatz mind. 2 Jahre (mind. 15 Std./Woche) der KompetenzträgerInnen dem Ansuchen beigelegt werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess (Fachgespräch und Abschlussarbeit) durchlaufen werden.
Eine Ausnahme bilden karenzierte MitarbeiterInnen (darunter fallen alle Arten an Karenzierungen die auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgen), bei diesen ist spätestens 6 Monate nach Ende der Karenzzeit, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, der Nachweis der erforderlichen Fortbildungen und Einsatzbestätigungen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Dienstgebers.