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  • Verlängerung

Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 16 UE (z.B. 2 Tage oder vier halbe Tage)) und die berufliche Praxis im Aufgabenbereich Wissens- und Technologietransfer in einem Ausmaß von 1 Jahr (vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden. Die Teilnahme an Tagungen zu Technologietransfer relevanten Themen (und/oder innerhalb der Kompetenzfelder des Zertifizierungsprogrammes) wird als gleichwertig zur geforderten facheinschlägigen Fortbildung definiert.

Vom Programmausschuss kann eine Vorschlagsliste für Fortbildungen und Tagungen erstellt werden, die im Besonderen als Nachweis anerkannt werden.

Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden. Die Kriterien zur Rezertifizierung sind allenfalls innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erfüllen.

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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