Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest einem Tag (8 UE) und die berufliche Praxis in Fachgebieten die sich mit Tunnelbauwerken befassen in einem Ausmaß von drei Jahren (Vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest einem Tag (8 UE) und die berufliche Praxis in Fachgebieten die sich mit Tunnelbauwerken befassen in einem Ausmaß von drei Jahren (Vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.