Personen aus Metall verarbeitenden Berufen, wie zB. Stahlbau, Rohrleitungsbau, Anlagenbau, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Maschinenbautechniker, …
- Verfahrensspezifische Fertigkeiten
- Arbeitssicherheit
- Werkstoffe – Herstellung – Bezeichnung
- Thermisches Trennen
- Schweißnahtvorbereitung und Schweißnahtdarstellung
- Prüfung von SchweißerInnen
- Funktionskenntnis bezogen auf die Schweißeinrichtung
- Fachkunde über die Technologie beim Schweißen
- Überblick über die Schweißverfahren
- Schweißnahtunregelmäßigkeiten, Schweißnahtprüfverfahren
- Schweißeigenspannung & Verzug
Es wird vorausgesetzt, dass der Bediener oder Einrichter von Schweißeinrichtungen einen Lehrgang oder ein Industriepraktikum innerhalb seines Zulassungsbereiches absolviert hat.
Die Bediener- und Einrichterprüfung bleibt bis zu 6 Jahren gültig, vorausgesetzt, der/die BedienerIn oder EinrichterIn ist regelmäßig im Geltungsbereich beschäftigt. Eine Unterbrechung von max. 6 Monaten ist zulässig.