Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag (8 UE) und eine technische berufliche Praxis in einem Ausmaß von 2 Jahren, vollzeitäquivalent, nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit mit Präsentation und Fachgespräch, jedoch kein Multiple Choice Test).