Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung von zumindest 40 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Ausbildungskontext von mindestens 1 Jahr seit der Zertifizierung nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit und Prüfung/Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test absolviert werden.