Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst insbesondere:
- Datenschutzverantwortliche und KoordinatorInnen in Unternehmen
- Führungskräfte / Geschäftsführungen
- MitarbeiterInnen aus den Organisationsbereichen Marketing und Recht
- MitarbeiterInnen aus IT Bereichen
- MitarbeiterInnen von Betriebsratskörperschaften
- Selbständige IT- & UnternehmensberaterInnen und DatenschutzdienstleisterInnen
In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:
- Bildungsorganisationen die Datenschutzbeauftragte ausbilden
- Organisationen die Datenschutzbeauftragte beschäftigen
- Personen die (innerbetrieblich) für das Thema Datenschutz verantwortlich sind
- Datenschutzbehörde und Gesellschaft im weitesten Sinne
Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
· abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura (AHS), oder Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden |
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Rechtliche Grundlagen über DSG 2018 und EU-DSGVO |
Interpretation der rechtlichen Grundlagen des DSG 2018 und der EU-DSGVO |
Rechte und Pflichten eines/einer Datenschutzbeauftragten |
Ableitung von Handlungsfeldern im Bereich des Datenschutzes |
Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten |
Erstellung eines Stellenprofils für einen/eine Datenschutzbeauftragte/n |
Dokumentationspflicht |
Erstellung von Dokumenten für einen/eine Datenschutzbeauftragte/n |
Betroffenenrechte |
Handhabung der Betroffenenrechte |
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung im Bereich des Datenschutzes von zumindest 8 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Bereich des Datenschutzes in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss mit einem / einer zugelassenen PrüferIn ein Fachgespräch geführt werden. Im Zuge dessen sich die PrüferInnen von der aufrechten Kompetenz überzeugen und diese gegebenenfalls bestätigen.