Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest einem Tag (8 UE) und die berufliche Praxis im Aufgabenbereich Primärrohstoffe in einem Ausmaß von 2 Jahren nachgewiesen werden. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen (innerhalb der Kompetenzfelder des Zertifizierungsprogrammes) wird als gleichwertig zur geforderten facheinschlägigen Fortbildung definiert.
Loading...