Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag (8 UE) und die berufliche Praxis im Aufgabenbereich Korrosion in einem Ausmaß von 2 Jahren nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.