Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst LehrlingsausbilderInnen, die im operativen Bereich der Lehrlingsausbildung Führungsaufgaben und -verantwortung ausüben und übernehmen.
- Ausbildung und berufliche Praxis
- eine abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss, BMS, BHS, Studium o.Ä.) und eine mindestens zweijährige Ausübung der Tätigkeit als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung
oder
eine mindestens vierjährige einschlägige ununterbrochene Praxis als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung
- eine abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss, BMS, BHS, Studium o.Ä.) und eine mindestens zweijährige Ausübung der Tätigkeit als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung
- Befähigung zum/zur Lehrlingsausbilder/in
- AusbilderInnenprüfung bzw. absolvierter AusbilderInnenkurs (mind. 40 UE) gemäß §§ 29a und 29g Berufsausbildungsgesetz
oder
- durch Erfüllung §29h Berufsausbildungsgesetz –„ Gleichhaltung der Ausbilderprüfung oder des Ausbilderkurses“ im Sinne der Verordnung BGBl. I Nr. 262/1998 i.d.F. BGBl. II Nr. 478/2005. Die Anerkennung von öffentlichen Stellen der Gleichwertigkeit ist zusätzlich zum Nachweis der gleichwertigen Prüfung individuell zu bestätigen.
- AusbilderInnenprüfung bzw. absolvierter AusbilderInnenkurs (mind. 40 UE) gemäß §§ 29a und 29g Berufsausbildungsgesetz
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Lernmethoden, Entwicklungspsychologie |
Vermittlung von Fachwissen |
Führungsstile, Rollenerwartungen, Selbstreflexion und –evaluation |
Führungsaufgaben und –verantwortung ausüben und übernehmen |
Ausbildungsplanung verstehen und mitgestalten |
Ziele setzen und bei der Umsetzung unterstützen |
Techniken und Instrumente, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit |
Jugendliche optimal und individuell führen und fördern |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung von zumindest 1 Tag und die berufliche Praxis als LehrlingsausbilderIn in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden. Anrechenbare Fortbildungen müssen den Themengebieten Gender Diversity, Recht, Führung oder Training in adäquater Form entsprechen.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss der Zertifizierungsprozess erneut durchlaufen werden (Präsentation eines Fallbeispiels, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test).