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  • Zielgruppen

  • Prüfungsvoraussetzungen

  • Zertifizierte Kompetenz

  • Verlängerung

Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst LehrlingsausbilderInnen, die im operativen Bereich der Lehrlingsausbildung Führungsaufgaben und -verantwortung ausüben und übernehmen.

Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
  • Ausbildung und berufliche Praxis
    • eine abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss, BMS, BHS, Studium o.Ä.) und eine mindestens zweijährige Ausübung der Tätigkeit als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung
      oder
      eine mindestens vierjährige einschlägige ununterbrochene Praxis als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung

  • Befähigung zum/zur Lehrlingsausbilder/in
    • AusbilderInnenprüfung bzw. absolvierter AusbilderInnenkurs (mind. 40 UE) gemäß §§ 29a und 29g Berufsausbildungsgesetz
      oder
    • durch Erfüllung §29h Berufsausbildungsgesetz –„ Gleichhaltung der Ausbilderprüfung oder des Ausbilderkurses“ im Sinne der Verordnung BGBl. I Nr. 262/1998 i.d.F. BGBl. II Nr. 478/2005. Die Anerkennung von öffentlichen Stellen der Gleichwertigkeit ist zusätzlich zum Nachweis der gleichwertigen Prüfung individuell zu bestätigen.

Kenntnisse

Fertigkeiten

Lernmethoden, Entwicklungspsychologie

Vermittlung von Fachwissen

Führungsstile, Rollenerwartungen, Selbstreflexion und –evaluation

Führungsaufgaben und –verantwortung ausüben und übernehmen

Ausbildungsplanung verstehen und mitgestalten

Ziele setzen und bei der Umsetzung unterstützen

Techniken und Instrumente, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit     

Jugendliche optimal und individuell führen und fördern

Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung von zumindest 1 Tag und die berufliche Praxis als LehrlingsausbilderIn in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden. Anrechenbare  Fortbildungen müssen den Themengebieten Gender Diversity, Recht, Führung oder Training in adäquater Form entsprechen.

Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss der Zertifizierungsprozess erneut durchlaufen werden (Präsentation eines Fallbeispiels, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test).

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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