Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden. Durch Nachweis (Bestätigung des Arbeitgebers) des vollzeitäquivalenten Einsatzes (30 bzw. 40 Wochenstunden) im Ausmaß von 1 Jahr innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates in der spez. Qualifikation kann die Weiterbildung um einen Tag reduziert werden. Des Weiteren ist die Anerkennung von spezifischen Seminaren zum Thema möglich. Die Entscheidung trifft die Zertifizierungsstelle.
Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test – anschließendes Fachgespräch).