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  • Zielgruppen

  • Prüfungsvoraussetzungen

  • Zertifizierte Kompetenz

  • Verlängerung

Der Lehrgang richtet sich an Menschen, die bereits haupt- oder nebenberuflich im Rahmen der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation tätig sind oder sein werden und ihre beruflichen Kompetenzen erweitern wollen.

Der Zweck liegt in der:

  1. Schaffung einer Zertifizierungsmöglichkeit für diesen Tätigkeitsbereich,
  2. Spezialisierung und Verbesserung der Qualifikation der Zielgruppe,
  3. Transparenz für AuftraggeberInnen und öffentliche Kostenträger,
  4. Festlegen eines objektiven Einstufungskriteriums,
  5. Verankerung in der betrieblichen Personalentwicklung
Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium/Fachhochschulstudium/Pädagogische Akademie/Pädagogische Hochschule/Akademie für Sozialarbeit

ODER

Abgeschlossene Berufsausbildung im technischen, kaufmännischen oder im Gesundheits- und Sozialbereich oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura

ODER

Nachweis einer Tätigkeit im Rahmen der beruflichen Qualifikation. Die Module des Grundlagenlehrganges sowie sämtliche Module der Spezialisierungslehrgänge können prinzipiell nicht mit gleichwertigen Qualifikationen ersetzt werden.

  • Grundlagen der beruflichen Rehabilitation und
  • Case Management oder
  • Leistungsdiagnostik und REHA Planung oder
  • Innovative Lehr- und Lernmethoden
    in der Sozial- und Berufspädagogik oder Berufskunde und Outplacement

Zertifikate nach ISO 17024 müssen immer eine begrenzte Gültigkeit haben. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

Die Verlängerung bedarf einer Antragstellung (Formular) seitens der/des KompetenzträgerIn.

Weiters müssen 20 UE (je 45 Min.) Weiterbildung, im Rahmen der bestätigten Inhalte des Zertifikates, nachgewiesen und eine vom/von der ArbeitgeberIn ausgestellte Bestätigung über den beruflichen Einsatz in der beruflichen Rehabilitation im Ausmaß von 3 Jahren (mind. 15 Std. pro Woche) dem Ansuchen beigelegt werden.

Als anrechenbar, zur Verlängerung des Zertifikates, wird ebenso die Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Integrationsjahres für asylberechtigte oder subsidiär schutzberechtigte Personen definiert. Hierbei handelt es sich um eine fachbezogene Begleitung, wie zB im Feld der Berufsorientierung, und umfasst grundsätzlich das Tätigkeitsfeld der beruflichen Rehabilitation.

Basis für die oben beschriebene freiwillige Tätigkeit der BBRZ-MitarbeiterInnen ist die Schulung in den Themenbereichen Asylrecht, Faktenwissen und Umgang mit den eigenen Ressourcen, im Ausmaß von ca. 9 UE – auch diese können zu den insgesamt geforderten 20 UE hinsichtlich der Zertifkatsverlängerung angerechnet werden.

Nachweise zur Verlängerung des Zertifikates können bis spätestens sechs Monate nach Ablauf von diesem nachgereicht werden, jedoch müssen die erforderlichen Leistungen innerhalb der Zertifikatslaufzeit erbracht worden sein. Nachreichungen die nach Ablauf dieser sechs Monate bei der Zertifizierungsstelle einlangen sind unbeachtlich und das Zertifikat gilt als abgelaufen. Eine Verrechnung seitens der Zertifizierungsstelle ist in diesem Fall zulässig.

Ist das Zertifikat abgelaufen, muss erneut der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit und Präsentation jedoch kein Multiple Choice Test) durchlaufen werden.

Eine Ausnahme bilden karenzierte MitarbeiterInnen (darunter fallen alle Arten an Karenzierungen die auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgen), bei diesen ist spätestens 6 Monate nach Ende der Karenzzeit, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, der Nachweis der erforderlichen Fortbildungen und Einsatzbestätigungen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Dienstgebers.

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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