SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H. | Kärntner Straße 289 | A-8700 Leoben
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  • Zielgruppen

  • Prüfungsvoraussetzungen

  • Zertifizierte Kompetenz

  • Verlängerung

Die Zielgruppe umfasst Personen, die für den Schutz von Personen oder Personengruppen oder für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personenschützern eingesetzt werden. Fachwissen ist Wissen über Sachverhalte.

Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret:

  • Personenschützer(innen)
  • Trainerund Ausbilder von Personenschützern, Fachreferenten
  • Arbeit-oder Auftraggeber von Personenschützern
  • Personen,die mit sicherheitsrelevanten Fragen betraut sind
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Zertifizierungskurs beinhaltet folgende Punkte:
  • Führerschein Gruppe "B"
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Ärztliches Attest eines praktischen Arztes nach erfolgter Gesundenuntersuchung (Nicht älter als 1 Jahr)
  • Erste Hilfe Grundkurs (16EH) Bestätigung nicht älter als 5 Jahre
  • Kein Waffenverbot (Bestätigung durch Eidesstattliche Erklärung)
  • Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm
  • Personenschutz
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten und Einsatzplanung
  • Einsatztaktik
  • Konfliktbewältigung und Deeskalationsmethoden
  • Taktisches Personenschutzschießen
  • Verhalten bei Angriffen mit Sprengstoffen und ABC-Kampfstoffen
  • Einsatztechnik Observation Rechtskunde Selbstverteidigung
  • Fahrtechnik und taktisches Personenschutzfahren
  • Rhetorik
  • Psychologie
  • Fachbezogene Kommunikationsrichtlinien

Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.

Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Rezertifizierungsfortbildung von zumindest 8 Stunden bei einer Ausbildungsstelle
  2. schriftlichen Ausarbeitung einer Rezertifizierungshausarbeit
    Die Rezertifizierungshausarbeit wird von der Prüfungskommission beurteilt. Es ist eine Risikoanalyse aufgrund eines vorgegebenen Sachverhalts zu erarbeiten und darauf ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Risikoanalyse und das Schutzkonzept sind schriftlich in deutscher Sprache zu verfassen und haben zwischen 8 und 24 DIN A4 Seiten zu umfassen. (Schriftart Times New Roman, 12 Pt. oder Arial, 11 Pt.; Zeilenabstand eineinhalb; Seitenränder oben und seitlich 2,5 cm, unten 2 cm)
  3. Bescheinigung der beruflichen Verwendung (nachgewiesen durch einen Versicherungsdatenauszug) für die Dauer von mindestens 6 Monaten im Sicherheitsgewerbe im jeweiligen Gültigkeitszeitraum des Zertifikats

Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden. Für Karenzierungen bestehen keine Ausnahmen.

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

Sie erreichen uns:

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