- MitarbeiterInnen (auch ehrenamtlich Tätige) in Kunst- und Kulturprojekten
- Frei tätige KulturvermittlerInnen
- StudentInnen und AbsolventInnen pädagogischer Hochschulen
- Interessierte Personen für den Bereich Kulturvermittlung
- Bildungs- und Kulturverantwortliche, sowie -beauftragte in den Gemeinden
Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
eine abgeschlossene Ausbildung (Lehre, Matura, Höherwertiges, o.ä.) und eine einjährige Berufspraxis
oder ehrenamtliche Tätigkeit im Kulturbereich zum Ende des oben genannten Lehrganges
ODER
eine dreijährige berufliche Praxis oder ehrenamtliche Tätigkeit im Kulturbereich zum Ende des
oben genannten Lehrganges.
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Grundlagen der Kulturvermittlung und Praxis |
Vermittlungsangebote, -programme, -projekte und -aktivitäten professionell und zielgruppengerecht planen, koordinieren und durchzuführen |
Sprache und Kommunikation |
Kommunikationstheorien in die Praxis umsetzen, Gesprächssituationen einsetzen |
Methoden und Didaktik |
Eigenständige Methoden entwickeln und umsetzen |
Konfliktbewältigung in der Kulturvermittlung |
Konfliktbewältigungsstrategien beherrschen und wertschätzenden Umgang mit Menschen pflegen |
Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine fachlich einschlägige Fortbildung von zumindest 2 Tagen und die berufliche Praxis als KulturvermittlerIn in einem Zeitrahmen von 1 Jahr nachgewiesen werden.
Ist das Zertifikat abgelaufen, muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple-Choice-Test).