Die Zielgruppe umfasst Personen,
- mit Ausbildungen / Kenntnissen im Bereich des Qualitätsmanagements und / oder anderen Managementsystemen bzw. anderwärtiger Auditkriterien
- die in Organisationen (intern / extern) bestehende Anforderungen anhand einer systematischen Vorgehensweise auditieren sollen
- die von Zertifizierungsstellen für Audits in der Funktion als Auditor, FachexpertInnen und / oder BeobachterInnen eingesetzt werden
AuditorInnen 1st party sind klassische interne AuditorInnen. Sie planen und führen interne Audits in den eigenen Organisationen durch, um die Konformität mit internen und externen Vorgaben zu verifizieren.
eine abgeschlossene Berufsausbildung (LAP-Zeugnis oder höherwertige Ausbildung)
ODER
abgeschlossene Schulbildung zumindest auf Maturaniveau (zB AHS)
ODER
zumindest eine 3jährige allgemeine Berufserfahrung (vollzeitäquivalent), mitZustimmung / Beschluss der Steuerungsgruppe
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Des Leitfadens zur Auditierung von Managementsystemen – ISO 19011 |
o Erstellung von Auditprogrammen und Auditplänen für interne Audits o Erstellung von Auditberichten für interne Audits o Überwachung eines Auditprogramms und Auswahl und Bewertung interner AuditorInnen |
Über diverse Regelwerke bzw. Auditkritierien |
o Verifizierung von Gegebenheiten gegenüber relevanter Auditkriterien o Erarbeiten von Auditnachweisen, Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerungen |
Über Auditmethoden und die Bedeutung der Kommunikation in Audits |
o Auswahl und Anwendung geeigneter Auditmethoden o Zielgerichtetes Führen von Auditinterviews |
Über die Bedeutung des Prozessmanagements in Audits |
o Erkennen von Teilsystemen und Prozessketten; Auditieren entlang von Prozessen |
Über das Themenfeld Akkreditierung und Zertifizierung |
o Interpretation der Funktionen der „Akteure“ im Feld der Akkreditierung und Zertifizierung |
Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
Zur Verlängerung müssen 2 Fortbildungstage und der praktische Einsatz als interner Auditor im Ausmaß von mindestens 5 Tagen gleichmäßig verteilt auf die Gültigkeitsdauer nachgewiesen werden.Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden.