Zulassungsverfahren von Ausbildungsstellen

Im Rahmen der Zertifizierung von Kompetenzen kooperieren wir mit namhaften Ausbildungsstellen, die sich zur Einhaltung geltender normativer Forderungen verpflichten. Um als „zugelassene Ausbildungsstelle“ gelistet werden zu können und den Teilnehmer(innen) eine Zertifizierung nach ISO 17024 zu ermöglichen, muss ein gesondertes Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Die Rahmenbedingungen sind in der "Richtlinie für Ausbildungsstellen" festgehalten. Sämtliche in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen sind für alle betroffenen Personen und Organisationen als verbindlich anzusehen und deren Anerkennung als zwingende Voraussetzung zur Zulassung als Ausbildungsstelle definiert.

Nachstehend finden Sie, die für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente als Download verfügbar:
Antrag auf Zulassung als Aubildungsstelle
Richtlinie zur Verwendung von Zeichen, Logos und Zertifikaten
Checkliste zur Bewertung der Unparteilichkeit und Objektivität im Bereich der Personenzertifizierung
Richtlinie für Online-Ausbildungen und -Prüfungen

Ablauf des Zulassungsverfahrens

ANTRAGSTELLUNG
Folgende Unterlagen sind per Mail an Frau Nina Hackl n.hackl@systemcert.at zu übermitteln:
- Antrag auf Zulassung: vollständig ausgefüllt und firmenmäßig gezeichnet (mit Stempel und Unterschrift)
- Firmenbuchauszug (aktuelle Version, eventuell Vereinsregisterauszug)
- Lehrgangs- und Organisationsbeschreibung (Curriculum)

Prüfung des Antrages auf Konformität durch ein fachspezifisches Gremium (Steuerungsgruppe)
Ergebnis des Antrages auf Zulassung:
Bei negativer Rückmeldung durch die Steuerungsgruppe: Weiterleitung der Differenzen hinsichtlich der Konformität bzw. Plausibilität und Adaptierung der Einwände in das Curriculum.
Bei positiver Rückmeldung durch die Steuerungsgruppe: Ausstellung einer Zulassungsurkunde für die eingereichte Kompetenz mit Angabe der zugelassenen Lehrgangsart (Online- und/oder Präsenzunterricht).
Die Zulassung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Listung als zugelassene Ausbildungsstelle 
Nach positiver Zulassung des Institutes, wird dieses mit Zulassungsnummer, zugelassener Lehrgangsart (Online und/oder Präsenz), sowie Gültigkeitszeitraum der Zulassung pro Kompetenz auf unserer Homepage gelistet.

ZULASSUNG VON PRÜFER(INNEN)
Informationen bei Frau Verena Papst, BSc., MA  v.papst@systemcert.at
Jede(r) Prüfer(in) muss vor der ersten Prüfung durch eine befugte Person verifiziert und durch die Zertifizierungsstelle zugelassen und beauftragt werden.

MONITORING VON AUSBILDUNGSSTELLEN
Alle zugelassenen Ausbildungsstellen sind zwingend in einen Monitoringprozess involviert. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre und ist Voraussetzung für die Verlängerung des Status als zugelassene Ausbildungsstelle.

VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG ALS AUSBILDUNGSSTELLE
Möchten Sie Ihre Zulassung als Ausbildungsstelle verlängern, ist vor Ablauf ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung zu stellen.
Hierfür senden Sie bitte nachfolgendes Formular an n.hackl@systemcert.at
Antrag zur Verlängerung der Zulassung als Ausbildungsstelle (für bereits zugelassene Ausbildungsstellen)