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EN 15085-2 Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen

Die Normenreihe EN 15085-2 wurde vom „Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet und mit 01.01.2008 als ÖNORM EN 15085-2 in Österreich erstmalig umgesetzt. Mit der letzten sukzessiven Überarbeitung der Normteile, beginnend mit EN 15085-2:2020 wurden weitreichende Änderungen eingeführt.

Die Normenreihe beschreibt die Anforderungen an Organisationen, die Schienenfahrzeugkomponenten schweißtechnisch Herstellen oder Instandhalten bzw. geschweißte Konstruktionen für Bahnanwendungen Konstruieren oder damit handeln.

  • EN 15085-1 (Allgemeines)
  • EN 15085-2 (Anforderungen an Schweißbetriebe): In diesem Teil werden Bauteile in Klassifikationsstufen (CL1-CL3) eingeteilt, Tätigkeitsbereiche (P, M, S, D) beschrieben und davon abhängige Pflichten des Herstellers definiert. Betriebe werden nach dieser Norm zertifiziert, wenngleich die Einhaltung der anderen relevanten Normteile ebenso überprüft wird.
  • EN 15085-3 (Konstruktionsvorgaben): Hier werden Kriterien zur Einstufung in Schweißnahtgüteklassen beschrieben, die sich wiederum auf die Anforderungen an Ausführung und Prüfung auswirken. Des Weiteren sind Konstruktionsrichtlinien und Anforderungen an Konstruktionszeichnungen enthalten.
  • EN 15085-4 (Fertigungsanforderungen): In diesem Teil ist die schweißtechnische Planung und Ausführung geregelt
  • EN 15085-5 (Prüfung und Dokumentation): Dieser Teil beschreibt unter Anderem Umfänge für die zerstörungsfreie Prüfung, liefert Anforderungen an das Personal und die Dokumentation.
  • EN 15085-6 (schweißtechnische Instandhaltung): Dieser, mit 2022 neu eingeführte Teil beschreibt die Besonderheiten bei der Instandhaltung in Ergänzung zu EN 15085-4. Als Inhalte sind beispielsweise die Bedingungen beim Schweißen außerhalb von Werkstätten oder Umgang mit fehlenden Basisinformationen (Zeichnungen, Werkstoffe) zu nennen.

Änderungen mit Einführung der EN 15085-2:2020

Im direkten Vergleich zwischen dieser, zwischen 2020 und 2023 erschienenen zweiten „Generation“, sind im Vergleich zur ursprünglichen Normenreihe folgende Änderungen zu nennen:

  • Geänderte Zuordnung der Bauteile zu Klassifikationsstufen
  • Entfall der CL4 (jetzt Tätigkeitsbereich D)
  • Entfall der Notwendigkeit zur Zertifizierung (wird auf Vertragsebene weiterhin gefordert und umgesetzt)
  • Neuer Teil 6 für die Instandhaltung
  • Unterteilung der bisherigen CP B in CP B1 und CP B2
  • Entfall der Zulässigkeit der EN ISO 15610, EN ISO 15611 und EN ISO 15612 in CP C3
  • Geänderte Anforderungen an Sichtprüfer

Tätigkeitsbereiche:

Bei der Zertifizierung werden vier Tätigkeitsbereiche unterschieden:

  • D (Konstruktion): Berechnung, Konstruktion und Dokumentation für die Fertigung „D“ und Instandsetzung „D (M)“ geschweißter Schienenfahrzeuge und -fahrzeugteile
  • P (Produktion): Herstellung, Änderung und Prüfung geschweißter Schienenfahrzeuge und -fahrzeugteile (einschließlich Ersatzteile)
  • M (Instandsetzung): schweißtechnische Instandsetzung von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen durch Schweißen (einschließlich Prüfung)
  • S (Einkauf und Lieferung): Einkauf und Lieferung geschweißter Bauteile für Neufertigungs- „S“ oder Instandsetzungstätigkeiten „S (M)“ ohne Ausführung von Schweißarbeiten

Ablauf der Zertifizierung:

Nach Kontaktaufnahme erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Auditzeit und Kostenaufwand richten sich nach der beantragten Klassifikationsstufe (CL1 – hohe Anforderungen bis CL3 – niedrige Anforderungen), den Tätigkeitsbereichen, der Anzahl von Schweißern, Schichten, angewendeten Schweißverfahren und Werkstoffgruppen. Nach Übermittlung des Erhebungsbogens und Prüfung unsererseits erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.