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  • EN 1090-1 - Die Norm ist Gesetz

    Mit der Einführung der EN 1090 wurde eine Normenreihe geschaffen, die in bisher drei Teilen die Herstellung und Inverkehrbringung von Tragwerken aus Stahl und/oder Aluminium auf europäischer Ebene regelt. Sie ist das auf die Ausführung ausgerichtete Pendant zu den Bemessungsregeln EN 1990ff (Eurocodes) und reiht sich in eine Reihe von Produktnormen ein, die über die Bauproduktenverordnung bei Inverkehrbringung auf dem Markt der Union (genauer: EWR) einen gesetzlichen Charakter haben.

    Wer ist betroffen?

    Die EN 1090-1 regelt das Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile aus Stahl und/oder Aluminium. Hier wird also nicht die Herstellung von Tragwerken selbst behandelt, sondern die Notwendigkeit der Zertifizierung der WPK (werkseigenen Produktionskontrolle) durch eine anerkannte Stelle, die entsprechenden Inspektionsintervalle und die bei der Inverkehrbringung notwendigen Dokumente "CE-Kennzeichen" und "Leistungserklärung". Dieser Normteil ist für Organisationen relevant, die

    • Bauprodukte (auch Bausätze) herstellen und untern ihrem Namen auf dem Markt der Union
      in Verkehr bringen oder
    • Bauprodukte (auch Bausätze) herstellen lassen und unter ihrem Namen auf dem Markt der
      Union in Verkehr bringen oder
    • bereits in Verkehr gebrachte Produkte so verändern, dass die Leistungsmerkmale verändert
      werden (können)

    Etwas anders verhält es sich mit den Ausführungsnormen EN 1090-2 (Stahl) und EN 1090-3 (Aluminium) und den dazugehörigen Ergänzungen für dünnwandige kaltumgeformte Anwendungen (EN 1090-4 und EN 1090-5). Diese Normen stellen den aktuellen Stand der Technik dar. Deswegen müssen sie nicht nur dann angewendet werden, wenn Bauteile hergestellt werden, die später nach EN 1090-1 gekennzeichnet werden, sondern auch, wenn

    • einzelne Prozessschritte für solche Produkte (Zuschneiden, Umformen, Schweißen, Beschichten,
      etc.) durchgeführt werden,
    • Tragwerke montiert werden oder
      an bestehenden Tragwerken Reparaturen vorgenommen werden.

    Dabei hat die Verpflichtung zur Einhaltung der Ausführungsnormen EN 1090-2 und -3 alleine nicht zwingend zur Folge, dass die Organisation nach EN 1090-1 zertifiziert sein muss. 
    All diese Kriterien gelten nur für Bauprodukte, die für die Errichtung im EWR vorgesehen sind, wobei in anderen Ländern die Ausführung nach EN 1090-2, -3, -4, oder -5 ebenfalls vertraglich gefordert werden kann.

    Bei Fragen zur Einordnung Ihrer Organisation dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

    Wie sieht der Weg zur Zertifizierung nach EN 1090-1 aus?

    Als Zertifizierungsstelle sind wir der Unabhängigkeit verpflichtet und können daher keine beratenden Tätigkeiten übernehmen

    Folgende Optionen stehen Ihnen aber offen:

    • Sie erarbeiten eigenständig Ihr System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK).
    • Sie ziehen einen Berater heran, der Sie beim Erstellen des Handbuchs und in anderen fachlichen Fragen unterstützt.
    • Wir führen ein zweistufiges Audit durch, wobei bei einem Voraudit eine Bestandserhebung durchgeführt wird.

    Professionelle Abwicklung durch SystemCERT:

    Neben der Zertifizierung nach EN 1090-1 können wir Ihnen dank unserer umfassenden Tätigkeiten im Bereich der Schweißtechnik eine Vielzahl an weiteren Leistungen bieten, die unmittelbar in Zusammenhang mit den Normanforderungen stehen:

    • Zertifizierung Ihrer Organisation durch SystemCERT, einer akkreditierten und notifizierten Stelle
    • Auditierung in Österreich über ein regional gut verteiltes Auditorennetzwerk
    • Auditierung im EU- und Nicht-EU-Ausland (Auditsprachen Deutsch oder Englisch)
    • Kombinationsaudits mit anderen Regelwerken (EN ISO 3834, ISO 9001, etc.) sind möglich
    • Kompetenter Ansprechpartner für andere verwandte Leistungen:
      • Konformitätsbewertungen für Prozesse, die nicht über eine Zertifizierung abgedeckt werden können (statische Berechnung, thermischer Zuschnitt, etc.)
      • Schweißerprüfungen nach EN ISO 9606-1 oder -2, etc.
      • Zerstörungsfreie Prüfverfahren
    • Im Rahmen von Zertifizierungsaudits können Schweißerprüfungen nach EN ISO 9606-1/-2 abgelegt werden
    • Transparente und faire Preise.

    Wie sieht der Weg zur Zertifizierung nach EN 1090-1 aus?

    Der erste Schritt besteht in der Anschaffung der relevanten Regelwerke und der Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle („WPK“). Der Dokumentationsaufwand hängt unmittelbar mit der gewählten Zertifizierungsstufe (Ausführungsklasse 1 bis 4) zusammen. Nun tritt das Unternehmen an SystemCERT heran und ersucht um Angebotserstellung. Wird das Angebot angenommen und anschließend die Zertifizierung beauftragt, legt SystemCERT das AuditorInnenteam fest und vereinbart einen Audittermin.
    Im Rahmen der Erstinspektion wird überprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle wirksam implementiert wurde und die intern getroffenen Vorgaben bei der täglichen Arbeit umgesetzt werden. Die Ergebnisse werden in der Auditcheckliste und im Auditbericht dokumentiert. Bei positivem Abschluss wird das Zertifikat ausgestellt.

    Die Gültigkeit der Zertifizierung bleibt solange aufrecht, solange die festgelegten Überwachungsaudit erfolgreich durchgeführt werden und es keine wesentlichen Veränderungen in der Organisation (z.B.: Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht oder Einführung neuer Schweißprozesse etc.) gibt. Die Überwachungsintervalle hängen von der Ausführungsklasse ab, in der der Hersteller tätig ist.


    Was kostet die Zertifizierung?

    Der Auditaufwand und somit die Kosten für die Zertifizierung nach EN 1090-1 hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

    • Unternehmensgröße und MitarbeiterInnenzahl
    • Bereits vorhandene Zertifikate (EN ISO 3834-2, -3, -4; ISO 9001; etc.)
    • Ausführungsklasse

      Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot! Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns Selbstverständlichkeit. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Zertifizierungswesen sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für die Normenreihe EN 1090.


    Wechsel der Zertifizierungsstelle

    In den meisten Fällen gehen Zertifizierungsstellen und zertifizierte Organisationen längerfristige Partnerschaften ein – mit dem Ziel, Abläufe kontinuierlich zu verbessern, die Normkonformität aufrecht zu erhalten und letztlich auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Wechsel der Zertifizierungsstelle in Frage kommt (weil z.B. eine Stelle ihre Tätigkeiten einstellt, die Gesprächsbasis nicht mehr stimmt oder sich keine nennenswerten Erkenntnisse mehr ergeben). Insbesondere in der EN 1090-1 stellt sich oft die Frage, ob mit den Auditintervallen wieder von neu begonnen werden muss oder, ob längere Intervalle „mitgenommen“ werden können. SystemCERT hält sich in diesem Fall an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und übernimmt bereits begonnene Intervalle unter der Voraussetzung, dass Unterlagen (z.B. Auditberichte) zu vergangenen Audits vorgelegt werden können, die Auskunft über die zuletzt festgelegten Intervalle und eventuelle Nichtkonformitäten, Verbesserungspotenziale oder Ähnliches geben.