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  • Additive Manufacturing Manager

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    • Facheinschlägig qualifizierte Facharbeiter/innen mit praktischer Erfahrung und umfassender Weiterbildung
    • Meister mit praktischer Erfahrung
    • HTL Ingenieure
    • Absolventen eines ingenieurwissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums
    • Absolventen eines betriebswirtschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums mit beruflicher Tätigkeit im Gebiet additive Fertigung.
    • Personen mit einer Qualifikation aus den Bereichen Produktentwicklung
    • Personen mit einer gleichzuhaltenden fachlichen Qualifikation
    • Lehrlingsbetreuer und unternehmensinterne Schulungsverantwortliche
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • eine einschlägige technische Facharbeiterausbildung,
      Meisterausbildung oder
      berufsbildende höhere technische Schule oder
      eine Spezialisierung im Gebiet des Designs oder der Produktentwicklung mit 1,5-jähriger praktischer Erfahrung im Berufsfeld der Grundqualifikation im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden.

    ODER

    • Absolventen oder Absolventinnen eines technischen, naturwissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums

    ODER

    • Personen mit einer gleichzuhaltenden fachlichen Qualifikation. Eine Anerkennung obliegt der Steuerungsgruppe.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    AM Produktionstechnologien

    Bewerten von Verfahrensprinzipien und Anlagentypen, sodass Verfahren für bestimmten Anwendungsmerkmalen selektiert werden können; Gestalten eines nach Arbeitssicherheit relevanten Aspekten ausgeführten Umfeldes (v.a. beim Arbeiten mit Pulvern)

    Design und Konstruktion

    Systematische Anwendung eines ganzheitlichen Designprozesses für die additive Fertigung inklusive Designverifizierung und -validierung. Umsetzung von Konstruktionsregeln und Designrichtlinien für die Additive Fertigung. Fertigungsgerechte Konstruktion von Komponenten, zugeschnitten auf das jeweilige AM Fertigungsverfahren und beanspruchungsgerechte Auslegung, sowie die digitale Datenvorbereitung.

    AM Werkstoffe

    Werkstoffauswahl für AM Prozesse (Metalle, Keramiken, Kunststoffe, Sondermaterialien) für diverse AM Anwendungen, insbesondere Medizintechnik oder Luftfahrt. Dabei werden geforderte Eigenschaftsspektren der gedruckten Bauteile berücksichtigt. Oberflächennachbehandlungsselektion, insbesondere elektrochemische Verfahren.

    Prozessintegration und Wirtschaftlichkeit

    Prozessintegration und Wirtschaftlichkeit: Erkennen und Bewerten von relevanten Anwendungsoptionen von AM, Mehrwertgenerierung durch AM im gesamten Wertschöpfungssystem, Vorgehen bei der Technologieimplementierung sowie Betrachtung von wirtschaftlichen Auswirkungen.

    Kommunikation, Präsentation, Wissensvermittlung

    Kommunikation, Präsentation, Wissensvermittlung: Vermitteln von AM Wissen an Dritte, Moderation von Konfliktfällen bei der Einführung von neuen Technologien, erkennen der gesellschaftlichen Bedarf und Herausforderungen, die mittels additiver Fertigung gelöst werden können.

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung (zB Seminar, Fachveranstaltung oder Tagung, etc.) von zumindest 40 Stunden und die berufliche Praxis im Ausbildungskontext von mindestens 1 Jahr seit der Zertifizierung nachgewiesen werden.
    Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden.
    Die ca. 20-minütige Prüfung kann Fragen aus dem gesamten Lehrinhalt umfassen. Die Durchführung der Praxisarbeit entfällt.
  • Akadem. Tunnelsicherheitstechniker(in)

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest einem Tag (8 UE) und die berufliche Praxis in Fachgebieten die sich mit Tunnelbauwerken befassen in einem Ausmaß von drei Jahren (Vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.
  • Auditor(in) (1st party)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen,

    • mit Ausbildungen / Kenntnissen im Bereich des Qualitätsmanagements und / oder anderen Managementsystemen bzw. anderwärtiger Auditkriterien
    • die in Organisationen (intern / extern) bestehende Anforderungen anhand einer systematischen Vorgehensweise auditieren sollen
    • die von Zertifizierungsstellen für Audits in der Funktion als Auditor, FachexpertInnen und / oder BeobachterInnen eingesetzt werden

    AuditorInnen 1st party sind klassische interne AuditorInnen. Sie planen und führen interne Audits in den eigenen Organisationen durch, um die Konformität mit internen und externen Vorgaben zu verifizieren.
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

    eine abgeschlossene Berufsausbildung (LAP-Zeugnis oder höherwertige Ausbildung)
    ODER
    abgeschlossene Schulbildung zumindest auf Maturaniveau (zB AHS)
    ODER
    zumindest eine 3jährige allgemeine Berufserfahrung (vollzeitäquivalent), mitZustimmung / Beschluss der Steuerungsgruppe

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Des Leitfadens zur Auditierung von Managementsystemen – ISO 19011    

    o    Erstellung von Auditprogrammen und Auditplänen für interne Audits

    o    Erstellung von Auditberichten für interne Audits

    o    Überwachung eines Auditprogramms und Auswahl und Bewertung interner AuditorInnen

    Über diverse Regelwerke bzw. Auditkritierien

    o    Verifizierung von Gegebenheiten gegenüber relevanter Auditkriterien

    o    Erarbeiten von Auditnachweisen, Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerungen

    Über Auditmethoden und die Bedeutung der Kommunikation in Audits

    o    Auswahl und Anwendung geeigneter Auditmethoden

    o    Zielgerichtetes Führen von Auditinterviews

    Über die Bedeutung des Prozessmanagements in Audits

    o    Erkennen von Teilsystemen und Prozessketten; Auditieren entlang von Prozessen

    Über das Themenfeld Akkreditierung und Zertifizierung

    o    Interpretation der Funktionen der „Akteure“ im Feld der Akkreditierung und Zertifizierung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung müssen 2 Fortbildungstage und der praktische Einsatz als interner Auditor im Ausmaß von mindestens 5 Tagen gleichmäßig verteilt auf die Gültigkeitsdauer nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden.
  • Auditor(in) (2nd party)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen,

    • mit Ausbildungen / Kenntnissen im Bereich des Qualitätsmanagements und / oder anderen Managementsystemen bzw. anderwärtiger Auditkriterien
    • die in Organisationen (intern / extern) bestehende Anforderungen anhand einer systematischen Vorgehensweise auditieren sollen
    • die von Zertifizierungsstellen für Audits in der Funktion als Auditor, FachexpertInnen und / oder BeobachterInnen eingesetzt werden

    AuditorInnen 2nd party sind jene AuditorInnen, die neben den internen Audits auch Lieferantenaudits planen und durchführen.
    Dies widerum um die Konformität mit internen und externen Vorgaben zu verifizieren.
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie abgeschlossene Ausbildung AuditorIn 1st party, sowie
    - abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen
    - allgemeine berufliche Praxis im Ausmaß von mind. 2 Jahren auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Des Leitfadens zur Auditierung von Managementsystemen – ISO 19011       

    o    Erstellung von Auditprogrammen und Auditplänen für interne und 2nd party Audits

    o    Erstellung von Auditberichten für interne und 2nd party Audits

    o    Überwachung eines Auditprogramms und Auswahl und Bewertung interner und 2nd party AuditorInnen

    Über diverse Regelwerke bzw. Auditkritierien

    o    Verifizierung von Gegebenheiten gegenüber relevanter Auditkriterien

    o    Erarbeiten von Auditnachweisen, Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerungen

    Über Auditmethoden und die Bedeutung der Kommunikation in Audits

    o    Auswahl und Anwendung geeigneter Auditmethoden

    o    Zielgerichtetes Führen von Auditinterviews

    Über die Bedeutung des Prozessmanagements in Audits

    o    Erkennen von Teilsystemen und Prozessketten; Auditieren entlang von Prozessen

    Über das Themenfeld Akkreditierung und Zertifizierung

    o    Interpretation der Funktionen der „Akteure“ im Feld der Akkreditierung und Zertifizierung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss / müssen 2 Fortbildungstage und der praktische Einsatz als 1st oder 2nd Party AuditorIn im Ausmaß von mindestens 10 Tagen gleichmäßig verteilt auf die Gültigkeitsdauer nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 30 Fragen mit Fachgespräch).

  • Auditor(in) (3rd party)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen,

    • mit Ausbildungen / Kenntnissen im Bereich des Qualitätsmanagements und / oder anderen Managementsystemen bzw. anderwärtiger Auditkriterien
    • die in Organisationen (intern / extern) bestehende Anforderungen anhand einer systematischen Vorgehensweise auditieren sollen
    • die von Zertifizierungsstellen für Audits in der Funktion als Auditor, FachexpertInnen und / oder BeobachterInnen eingesetzt werden

    AuditorInnen 3rd party sind jene AuditorInnen, die von akkreditierten Zertifizierungsstellen als AuditorInnen in Zertifizierungsaudits eingesetzt werden.
    Sie sind unter der Aufsicht und auf Beauftragung dieser Zertifizierungsstellen tätig. Sie planen, und führen Audits durch und empfehlen bzw.
    beantragen gegebenenfalls die Zertifizierung.
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie - abgeschlossene Ausbildung 1st & 2nd party AuditorIn
    - abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen
    - allgemeine berufliche Praxis im Ausmaß von mind. 2 Jahren auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Des Leitfadens zur Auditierung von Managementsystemen – ISO 19011

    o    Erstellung von Auditprogrammen und Auditplänen für 1st, 2nd und 3rd party Audits

    o    Erstellung von Auditberichten für 1st, 2nd und 3rd party Audits

    o    Überwachung eines Auditprogramms und Auswahl und Bewertung von 1st, 2nd und 3rd party Audits

    Über diverse Regelwerke bzw. Auditkritierien

    o    Verifizierung von Gegebenheiten gegenüber relevanter Auditkriterien

    o    Erarbeiten von Auditnachweisen, Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerungen

    Über Auditmethoden und die Bedeutung der Kommunikation in Audits

    o    Auswahl und Anwendung geeigneter Auditmethoden

    o    Zielgerichtetes Führen von Auditinterviews

    Über die Bedeutung des Prozessmanagements in Audits

    o    Erkennen von Teilsystemen und Prozessketten; Auditieren entlang von Prozessen

    Über mitgeltende Normen und Leitfäden wie zB ISO 17021ff, L08, IAF documents         

    o    Interpretation und Anwendung mitgeltender Normen und Leitfäden für 3rd party Audits

    Über das Themenfeld Akkreditierung und Zertifizierung

    o    Interpretation der Funktionen der „Akteure“ im Feld der Akkreditierung und Zertifizierung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss / müssen 2 Fortbildungstage und der praktische Einsatz als 1st, 2nd, oder 3rd Party AuditorIn im Ausmaß von mindestens 10 Tagen gleichmäßig verteilt auf die Gültigkeitsdauer nachgewiesen werden ODER die Bestätigung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle über den fortlaufenden Einsatz als 3rd party Auditor inklusive einer aktuellen positiven Bewertung eines Monitorings innerhalb der Gültigkeitsdauer.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 30 Fragen mit Fachgespräch).

  • Bediener- und Einrichter(innen)

    • Zielgruppen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Verlängerung

    Personen aus Metall verarbeitenden Berufen, wie zB. Stahlbau, Rohrleitungsbau, Anlagenbau, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Maschinenbautechniker, …
    • Verfahrensspezifische Fertigkeiten
    • Arbeitssicherheit
    • Werkstoffe – Herstellung – Bezeichnung
    • Thermisches Trennen
    • Schweißnahtvorbereitung und Schweißnahtdarstellung
    • Prüfung von SchweißerInnen
    • Funktionskenntnis bezogen auf die Schweißeinrichtung
    • Fachkunde über die Technologie beim Schweißen
    • Überblick über die Schweißverfahren
    • Schweißnahtunregelmäßigkeiten, Schweißnahtprüfverfahren
    • Schweißeigenspannung & Verzug
    Es wird vorausgesetzt, dass der Bediener oder Einrichter von Schweißeinrichtungen einen Lehrgang oder ein Industriepraktikum innerhalb seines Zulassungsbereiches absolviert hat.
    Die Bediener- und Einrichterprüfung bleibt bis zu 6 Jahren gültig, vorausgesetzt, der/die BedienerIn oder EinrichterIn ist regelmäßig im Geltungsbereich beschäftigt. Eine Unterbrechung von max. 6 Monaten ist zulässig.
  • Betonstahlschweißer(innen)

    • Zielgruppen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Verlängerung

    Personen aus Metall verarbeitenden Berufen, wie zB. Stahlbau, Rohrleitungsbau, Anlagenbau, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Maschinenbautechniker, …
    • Verfahrensspezifische Fertigkeiten
    • Arbeitssicherheit
    • Werkstoffe – Herstellung – Bezeichnung
    • Schweißnahtvorbereitung und Schweißnahtdarstellung
    • Prüfung von SchweißerInnen
    • Funktionskenntnis bezogen auf die Schweißeinrichtung
    • Fachkunde über die Technologie beim Schweißen
    • Überblick über die Schweißverfahren
    • Schweißnahtunregelmäßigkeiten, Schweißnahtprüfverfahren
    • Schweißeigenspannung & Verzug
    Für die Ausführung von tragenden Betonstahlstab-Schweißverbindungen muss der Schweißer als Basis über eine Kehlnahtschweißerprüfung nach ISO 9606-1 oder Gleichwertigem verfügen.
    Eine Prüfung einer/es Schweißerin oder Schweißers, die/der zum Schweißen von Betonstählen qualifiziert ist, bleibt zwei Jahre im Geltungsbereich der Prüfung gültig. Danach muss der/die SchweißerIn erneut geprüft werden oder die Prüfung kann verlängert werden.
  • Bildungs- und Berufscoach

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst in erster Linie Personen die schon Praxis in Berufs- und Bildungsbereich erworben haben, in weiterer Folge auch Neueinsteiger, die eine Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld anstreben.

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms setzt sich wie folgt zusammen:

    • TrainerInnen, BeraterInnen, BerufsberaterInnen
    • StudienberaterInnen
    • LehrerInnen
    • ErwachsenenbildnerInnen
    • HR und Recruiting Verantwortliche
    • InteressentInnen aus sozialen, pädagogischen und psychologischen Berufen
    • NeueinsteigerInnen (mit und ohne praktischer Erfahrung)
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • Mindestalter von 20 Jahren
    • abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen oder eine einschlägige gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 6 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden
    • allgemeine berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 3 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Strukturierte Bedarfserhebung, Ressourcenanalyse und im Bedarfsfall Unterstützungsmanagement

    Berufliche Bedürfnisse, Zielsetzungen und Wünsche abklären und Ressourcen der Person in einem gemeinsamen Prozess erheben,

    Erfassen von besonderen Problemstellungen und Hilfebedarf der KundIn,

    Vermittlung an Hilfeinstitutionen

    Auftragsklärung und Beratungsbeziehungen gemeinsam aktiv und produktiv gestalten

    KundInnenbedarf abklären,

    tragfähige und vertrauensvolle Arbeitsbasis aufbauen

    Arbeitsplatzanforderungen, persönlichen Eigenschaften und Kompetenzen (Matching),

    Ausbildungsanforderungen und vorhandene formale Qualifikationen, Erfassen von Soft-Skills

    Potentialanalysen für verschiedene Zielgruppen durchführen können und diese in einem gemeinsamen strukturierten Prozess umzusetzen. (Prozesse strukturiert und zielorientiert führen können)

    Methodenkompetenz (Fach- und Prozessberatung, Case Management),

    Kommunikationskompetenz

    Entwicklung von Berufscoaching-Modellen, abgestimmt auf die Zielgruppe, Anwendung unterschiedlicher Methoden, Prozessteuerung durch gezielte Fragen und Fragetechniken

    Prozesskompetenz, um Veränderungsprozesse zu begleiten und lösungsorientierte Handlungen einzuleiten

    Auf Problemstellungen eingehen und persönliche Entwicklung fördern, um die Zielerreichung sicherzustellen. Lösungsorientierte Handlungen unterstützen;

    Durchführung von individuellen Karrierecoachings

    Berufliche Integration fördern

    Fördermöglichkeiten kennen und zielgerichtet einsetzen;

    Reflexionsprozesse einleiten, um das Selbsthilfepotential zu stärken

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine spezifische Fortbildung der beruflichen Praxis als Berufs- und Bildungscoach, im Ausmaß von 10 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis als Bildungs- und Berufscoach in einem Ausmaß von 100 Stunden nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit und mündlicher Prüfungsteil – jedoch kein Multiple Choice Test).

  • Certified Professional for UX-Development

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret Personen, die mit der Entwicklung von interaktiven Systemen betraut sind.

    Das sind z. B. …
    • Ausbildungsstellen die Usability-Expert*innen aus- und weiterbilden oder beschäftigen
    • Teilnehmer*innen die diesen Zertifikatslehrgang oder andere Lerndienstleistungen absolvieren in denen „Certified Professionals for UX-Development“ eingesetzt sind.
    • Organisationen die Usability-Expert*innen beschäftigen, rekrutieren, entwickeln und deren VertreterInnen
    • Im Allgemeinen Zugehörige von spezifisch themenbezogenen „Berufsgruppen“ wie Projekt- bzw. ProduktmanagerInnen, DesignerInnen, TechnikerInnen, KundenberaterInnen, AuftraggeberInnen
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen.

    • Facheinschlägige berufliche Praxis im Bereich von UX, im Ausmaß von mindestens 2 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden, innerhalb der letzten 5 Jahre
      ODER
      Nachweis der Mitarbeit oder Leitung von 3 UX Projekten in den letzten 3 Jahren. Dies kann zB über die Vorlage eines Projekt-Portfolios nachewiesen werden. Zur Objektivierung der Nachweise müssen diese stets von Dritten (Arbeitgeber, Auftraggeber usw. bestätigt werden)
      ODER
      Abschluss eines akademischen Grades eines facheinschlägigen Studiums (zB Informationsvisualisierung, Digital Design, Gestaltung interaktiver Systeme usw.) innerhalb der letzten 10 Jahre.
    • Seminar- und Projektarbeit – positive Beurteilung durch den/die BetreuerIn
      Die Seminar- bzw. Projektarbeit muss grundsätzlich verbindlich alle Schritte eines UX-Projektes gemäß ISO 9241-210 beinhalten. Die Seminar- und Projektarbeiten sind verbindlich nach standardisierten Bewertungskriterien zu beurteilen.

    Kenntnisse (Wissen)

    Fertigkeiten/Kompetenzen (Handeln)

    Agiles Projektmanagement

    Planung von UX-Projekten mit agilen Methoden

    Erhebungsmethoden im Sinne des Nutzungskontexts

    Verstehen und Festlegen des Nutzungskontexts im Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher Systeme

    Analyse der Ist-Situation unter Anwendung verschiedener UX-Forschungsmethoden

    Methoden der Erhebung von NutzerInnenanforderungen

    Erfassen der Erfordernisse der Stakeholder indem die funktionalen und auch weitere Anforderungen erhoben und beschrieben werden zum Zweck der Gestaltung gebrauchstauglicher Systeme

    Prinzipien der Mensch-System-Fragen bzw. der Human-Computer Interaction

    Erkennen von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzungsanforderungen und Entwickeln möglicher Lösungen

    Grundsätze für gutes Design

    Bewerten von Gestaltlösungen anhand von Gesetzen und Regeln für gutes Design

    Grundsätze der menschenzentrierten Gestaltung

    Bewerten von Gestaltlösungen anhand der Grundsätze lt. Norm ISO 9241-210

    Gestaltungsmöglichkeiten der Benutzer-System-Interaktion

    Gestalten der Benutzer-System-Interaktion insbesondere von Prototypen verschiedener Qualitätsstufen mittels analoger und digitaler Werkzeuge

    Angewandte benutzerzentrierte Evaluationsverfahren

    Planen und durchführen einer benutzerzentrierten Evaluierung unter Anwendung verschiedener sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden

    Planen und durchführen einer Usability-Inspektion

       

    Konformitätsbewertung

    nach ISO 9241-210

    Prüfen, ob die Lösung sämtliche Anforderungen der Norm ISO 9241-210 erfüllt

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre. Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen Fortbildungen von zumindest 24 UE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und die berufliche Praxis als UX-Developer mittels Projekte (mindestens 1 Projekt) nachgewiesen werden.

    Fortbildungen: Durch kontinuierliche Weiterbildung im Bereich UX-Development, Usability erfolgt die Sicherstellung, dass der Standard der fachlichen Eignung nicht nur gehalten, sondern auch laufend erweitert wurde. Der Nachweis für eine kontinuierliche Weiterbildung im Mindestausmaß von 24 UE seit der letzten Zertifizierung erfolgt durch die Vorlage detaillierter Angaben zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen, Seminaren, Fachvorträgen, Fachpublikationen, Schulungen, Kongressen, Konferenzen, Leselisten (neueste Entwicklungen etc.), die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen zum Thema (etc.). – Zum konkreten Nachweis sind Besuchsbestätigungen, Zeugnisse etc. beizulegen.

    Praxisnachweis: Es muss ein Nachweis über die aktive Tätigkeit im Bereich UX-Development für die Jahre seit der letzten Zertifizierung erbracht werden. Dieser Nachweis soll durch eine Darstellung anhand der nachfolgend angeführten Punkte skizziert und nachvollziehbar dargestellt werden:

    Ausgangssituation
    Zielsetzung
    Konzept
    Umsetzung
    kritische Faktoren/Herausforderungen
    Erfolgsfaktoren
    Ergebnis/Kundennutzen

    Die Mitarbeit an UX-Projekten muss zwingend auch von den Auftraggeber*innen bzw. den Dienstgeber*innen bestätigt werden.

    ODER

    Eine nachweisliche und kontinuierliche Lehr- und Forschungstätigkeit im akademischen Bereich (Universität oder Fachhochschule) in den Fachgebieten UX-Development, UI-Development, Usability-Testing, HCI, HMI, Informationsvisualisierung, Visual Analytics, User-Centered Design etc. wird als äquivalent zu Punkt a und Punkt b angesehen wenn die zugehörigen Zeiträume erfüllt sind (min. 24 Lehreinheiten abgehalten und min. 1 Jahr Forschungstätigkeit).

    Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Seminararbeit, Projektarbeit und Prüfung).

  • Coach

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret:
    • InteressentInnen aus sozialen, pädagogischen und psychologischen Berufen
    • Wirtschafts- und Gesundheitsberufen
    • TrainerInnen und BeraterInnen
    • PersonalentwicklerInnen
    • ErwachsenenbildnerInnen
    • Personen in Management- und Leitfunktionen in Profit und Non-Profit-Unternehmen

    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen,
    die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können.
    Insbesondere sind dies:

    • ACC – austrian coaching counsil
    • DBVC – Deutscher Berufsverband fr Coaching e.V.
    • XXXLutz Personalentwicklung/Human Ressources
    • Lerndienstleister
    • selbständige TrainerInnen
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • Mindestalter von 27 Jahren
    • 4 Jahre allgemeine berufliche Praxis
    • 50 Stunden externe Persönlichkeits- und Selbsterfahrung bei anerkannten PsychotherapeutInnen (gelistet als eingetragene PsychotherapeutInnen seitens des Bundesministeriums), klinische PsychologInnen bzw. bei Lebens- und SozialberaterInnen
    • Abschluss eines Universitätsstudiums (Fachhochschulstudium, Bakkalaureat, Master-Studien – insbesondere aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Rechtswissenschaften, Medizin und Wirtschaftswissenschaften)
      ODER
      7 Jahre berufliche Praxis im Bereich Management, Unternehmensführung, Beratung/Training oder Lehre UND 150 Stunden Zusatzausbildung (Führungskräfteausbildung, Unternehmensberatung, Organisationsentwicklung, Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater, Trainerausbildung, Psychotherapieausbildung, etc.)

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Grundlagen, Rahmen und Setting schaffen

    abzuklären, ob sich das Coachingangebot (Konzept, Methoden, Feldkompetenz usw.) mit der Bedarfslage des/der KundIn deckt und im Zweifelsfall dementsprechend zu reagieren

    Beratungsbeziehungen gemeinsam aktiv und produktiv  gestalten 

    eine tragfähige und vertrauensvolle Arbeitsbasis aufzubauen und zu erhalten

    Prozesse strukturiert und zieldienlich führen

    KundInnen durch die im Coachingprozess gegebenen Phasen zu führen

    Effektiv und wirkungsvoll kommunizieren

    Fragen und Fragetechnik produktiv einzusetzen, Dinge „auf den Punkt bringen“,

    Lernen und Entwicklung fördern

    Ressourcen identifizieren, Sichtweisen bewusst in Frage zu stellen, Kreativitätstechniken einbringen, auf Handlungsnotwendigkeit hinweisen

    Reflexion unterstützen und Integration fördern

    Reflexionsprozesse und -modelle einleiten, führen und unterstützen, einen vertrauensvollen Rahmen gestalten

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine spezifische Fortbildung bzw. die Supervision der beruflichen Praxis als Coach, im Ausmaß von 30 UE nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Abschlussarbeit, Prüfung).
  • Datenschutzbeauftragte(r) Basic

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst insbesondere:

    • Datenschutzverantwortliche und KoordinatorInnen in Unternehmen
    • Führungskräfte / Geschäftsführungen
    • MitarbeiterInnen aus den Organisationsbereichen Marketing und Recht
    • MitarbeiterInnen aus IT Bereichen
    • MitarbeiterInnen von Betriebsratskörperschaften
    • Selbständige IT- & UnternehmensberaterInnen und DatenschutzdienstleisterInnen


    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:

    • Bildungsorganisationen die Datenschutzbeauftragte ausbilden
    • Organisationen die Datenschutzbeauftragte beschäftigen
    • Personen die (innerbetrieblich) für das Thema Datenschutz verantwortlich sind
    • Datenschutzbehörde und Gesellschaft im weitesten Sinne
    BASIC

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

    ·          abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura (AHS), oder Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Rechtliche Grundlagen über DSG 2018 und EU-DSGVO

    Interpretation der rechtlichen Grundlagen des DSG 2018 und der EU-DSGVO

    Rechte und Pflichten eines/einer Datenschutzbeauftragten    

    Ableitung von Handlungsfeldern im Bereich des Datenschutzes

    Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten

    Erstellung eines Stellenprofils für einen/eine Datenschutzbeauftragte/n

    Dokumentationspflicht

    Erstellung von Dokumenten für einen/eine Datenschutzbeauftragte/n

    Betroffenenrechte

    Handhabung der Betroffenenrechte

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung im Bereich des Datenschutzes von zumindest 8 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Bereich des Datenschutzes in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss mit einem / einer zugelassenen PrüferIn ein Fachgespräch geführt werden. Im Zuge dessen sich die PrüferInnen von der aufrechten Kompetenz überzeugen und diese gegebenenfalls bestätigen.
  • Datenschutzbeauftragte(r) Advanced

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst insbesondere:

    • Datenschutzverantwortliche und KoordinatorInnen in Unternehmen
    • Führungskräfte / Geschäftsführungen
    • MitarbeiterInnen aus den Organisationsbereichen Marketing und Recht
    • MitarbeiterInnen aus IT Bereichen
    • MitarbeiterInnen von Betriebsratskörperschaften
    • Selbständige IT- & UnternehmensberaterInnen und DatenschutzdienstleisterInnen


    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:

    • Bildungsorganisationen die Datenschutzbeauftragte ausbilden
    • Organisationen die Datenschutzbeauftragte beschäftigen
    • Personen die (innerbetrieblich) für das Thema Datenschutz verantwortlich sind
    • Datenschutzbehörde und Gesellschaft im weitesten Sinne
    ADVANCED

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

    ·          Abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura (AHS) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden

    ·          Ausbildung Level Basic

               oder

    ·          Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden

    ·          Ausbildung Level Basic

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Vertiefende Kenntnisse in das DSG 2018 und EU-DSGVO

    Bewertung von möglichen Risiken und deren Folgeauswirkungen

    Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten im eigenen und fremden Unternehmen     

    Wahrnehmung der Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten

    Analyse und Identifikation von Datenanwendungen in einem Unternehmen

    Formen von Datenanwendungen

    Analyse und Beschreibung der Ist-Situation im Bereich des Datenschutzes für ein Unternehmen (intern oder extern)

    Grundlegende Kenntnisse über Arten, Methoden und Werkzeuge im
    Bereich des Projektmanagements

    Wahrnehmen des Rollenverständnisses in Projekten

    Anwendung theoretischer Grundlagen zur Planung, Durchführung und Controlling von Projekten

    Grundlagen der Datenschutzfolgenabschätzung

    Datenschutzfolgenabschätzungen konform mit rechtlichen Vorgaben durchführen zu können

    Arten des (internationalen) Datentransfers

    Sicherstellung eines rechtskonformen internationalen Datentransfers

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung im Bereich des Datenschutzes von zumindest 8 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Bereich des Datenschutzes in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss mit einem / einer zugelassenen PrüferIn ein Fachgespräch geführt werden. Im Zuge dessen sich die PrüferInnen von der aufrechten Kompetenz überzeugen und diese gegebenenfalls bestätigen.
  • Datenschutzbeauftragte(r) Professional

    • Verlängerung

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung im Bereich des Datenschutzes von zumindest 8 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Bereich des Datenschutzes in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss mit einem / einer zugelassenen PrüferIn ein Fachgespräch geführt werden. Im Zuge dessen sich die PrüferInnen von der aufrechten Kompetenz überzeugen und diese gegebenenfalls bestätigen.

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst insbesondere:

    • Datenschutzverantwortliche und KoordinatorInnen in Unternehmen
    • Führungskräfte / Geschäftsführungen
    • MitarbeiterInnen aus den Organisationsbereichen Marketing und Recht
    • MitarbeiterInnen aus IT Bereichen
    • MitarbeiterInnen von Betriebsratskörperschaften
    • Selbständige IT- & UnternehmensberaterInnen und DatenschutzdienstleisterInnen


    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:

    • Bildungsorganisationen die Datenschutzbeauftragte ausbilden
    • Organisationen die Datenschutzbeauftragte beschäftigen
    • Personen die (innerbetrieblich) für das Thema Datenschutz verantwortlich sind
    • Datenschutzbehörde und Gesellschaft im weitesten Sinne
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie PROFESSIONAL

    • abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura (AHS) und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden
    • Ausbildung Level Basic und Advanced
      oder
    • Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden
    • Ausbildung Level Basic und Advanced

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Formen der Auftragsverarbeitervereinbarung

    Überarbeitung möglicher vorhandener Auftragsverarbeitervereinbarung Erstellung
    neuer Auftragsverarbeitervereinbarung

    Vertiefung in das DSG 2018 und EU-DSGVO

    Wahrnehmung einer Expertenrolle im Bereich Datenschutz in oder für ein Unternehmen

    IT Sicherheit und Datenschutz

    Differenzierung und Abgrenzung zwischen IT Sicherheit und Datenschutz

    Umgang mit data-breach

    Funktionen eines Datenschutzaudits

    Vorbereitung und Durchführung von Datenschutzaudits
    inkl. dem Erstellen benötigter Unterlagen

    „good practice“ Beispiel für Datenschutzstrategien

    Ableitung von Datenschutzstrategien für das eigene oder fremde Unternehmen

    Funktionen eines Datenschutzmanagementsystems      

    Aufbau und Planung eines Datenschutzmanagementsystems

  • DTP-Fachkraft

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst Personen, die Aufgaben des Desktop-Publishings ausüben und übernehmen.

    Personen, die mit der Herstellung von Werbemitteln beschäftigt sind (z.B. DruckvorstufentechnikerInnen, TypografikerInnen, DruckerInnen).

    Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beinhaltet die Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrganges lt. Zertifizierungsprogrammes oder einen Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Typografie

    Typografische Richtlinien produktbezogen einsetzen

    Kreativentwicklung und Layout    

    Grafik- und Layoutsoftware professionell anwenden

    Grundlagen der Kreativentwicklung und Layouterstellung beherrschen

    Aufbereitung von produktionskonformen Printdaten

    Desktop-Software

    Anwendung professioneller Desktop-Software

    Digitale Druckvorstufe

    Abstimmung von Druckfarbe, Druckform, Bedruckstoff und Druckmaschine

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss/müssen eine Fortbildung von zumindest 1 Tag und
    die berufliche Praxis als DTP-Fachkraft in einem Ausmaß von 1,5 Jahren nachgewiesen werden.

    Durch den durchgängigen Nachweis der praktischen Berufserfahrung (4 Jahre) muss keine Fortbildung nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung, Verständnisfragen, jedoch kein Multiple-Choice-Test).

  • Fachkraft im Sicherheitsdienst

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 und des zutreffenden Kollektivvertrages für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:

    • Botschaftsdienste
    • Conciergedienste
    • Doormen
    • Fahrscheinkontrolldienste
    • Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
    • Flughafensicherungsdienste
    • Geld-/ Werttransporteure
    • Gerichtskontrolldienste
    • Mautaufsichtsdienste
    • MuseumswärterInnen
    • ObjektschützerInnen
    • Ordner- und Kontrolldienste
    • Portierdienste
    • Revierdienste
    • Service- und Empfangsdienste
    • Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
    • Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
    • Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
    • SondertransportbegleiterInnen
    • Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
    • VerkehrsreglerInnen
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Unbescholtenheit (nachzuweisen mit behördlicher Bescheinigung/Strafregisterauszug)
    • Ausbildung zum Brandschutzwart (gültiger Brandschutzpass)
    • Bestätigung der erforderlichen körperlichen Eignung für die Teilnahme der Schulung (einschließlich Praxis und Interaktives Training) und für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe
      (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung oder ärztliche Bestätigung)
    • kein Waffenverbot (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung)

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

    Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften

    Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

    Kommunikation

    Psychologie und Konfliktbewältigung

    Interkulturelle Konflikte

    Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

    Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren

    Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei Konflikten

    Taktik, Eigensicherung und interaktives Training

    Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und verhältnismäßig reagieren

    Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig durchführen

    Grundlegende Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

    Richtige Anwendung der Einsatzmittel 

    Beherrschung taktischer Grundmuster auch im Team

    USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

    Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

    Erste Hilfe im Sicherheitsdienst

    Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung von Erster Hilfe Maßnahmen

    Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst   

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts und Interventionsdienstes

    Datenschutz und IT

    Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

    Dokumentation und Berichtslegung

    Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

    Etikette im Sicherheitsdienst

    Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss

    • eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsdienst im Mindestumfang von 12 Monaten (vollzeitäquivalent) oder 24 Monate (teilzeitäquivalent) nachgewiesen werden,
    • eine mindestens 8 UE zu je 50 Minuten dauernde Prüfungsvorbereitung/Fortbildung in einer zugelassenen Bildungsorganisation absolviert werden,
    • erneut ein Multiple Choice Test ohne Mindestpunkte in den einzelnen Themenbereichen, erreicht werden muss. Für ein positives Ergebnis ist die Erreichung der Gesamtpunkteanzahl erforderlich.
    • ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Brandschutzpass als Brandschutzwart inkl. BMA (Brandmeldeanlagen) und Interventionsdienstausbildung vorgelegt werden muss,


    Die Verlängerungsprüfung ist innerhalb der 3jährigen Gültigkeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist max. um 2 Monate ausgedehnt werden.

    Adäquate Nachweise zur Zertifizierung sind innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erwerben und längstens bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates bei der Zertifizierungsstelle, zur Verlängerung, einzubringen.

    Ansonsten ist der gesamte Zertifizierungsprozess bzw. die gesamte Prüfung erneut zu durchlaufen.

  • Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 (4) und des zutreffenden Kollektivvertrags für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.

    Die Zielgruppe umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:

    • Banksicherheitsdienste
    • Botschaftsdienste und Sicherheitsdienste in Konsulaten
    • Conciergedienste in gehobenen Objekten
    • Doormen im gehobenen Handel
    • Fahrscheinkontrolldienste
    • Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
    • Flughafensicherungsdienste
    • Geld-/ Werttransporteure
    • Gerichtskontrolldienste
    • Mautaufsichtsdienste
    • MuseumswärterInnen
    • ObjektschützerInnen
    • ObjektleiterInnen
    • Ordner- und Kontrolldienste
    • Portierdienste
    • Revierdienste
    • Service- und Empfangsdienste
    • Sicherheitsdienste bei Juwelieren sowie Münz- und Goldhändlern
    • Sicherheitsdienste in Krankenanstalten und sozialen Betreuungseinrichtungen
    • Sicherheitsdienste in Anhalte- und Asylzentren
    • Sicherheitsdienste in sozialen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Notschlafstellen und Männerheimen
    • Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
    • Sicherheitsdienste in öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien und anderen Bundesdienststellen, dem Parlament, Gebäuden von Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern sowie allen Ämtern mit und ohne Parteienverkehr
    • Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
    • Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
    • SondertransportbegleiterInnen
    • Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
    • VerkehrsreglerInnen
    • positiv absolvierte Prüfung und/oder Zertifizierung als Fachkraft im Sicherheitsdienst und Erfüllung aller Voraussetzung zur Zertifizierung
    • ODER: absolvierter Lehrgang FSD oder Zertifizierung FSD

    Im Falle einer Gesamtprüfung (FSD und FGSD) darf der zu Grunde liegende Lehrgang nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

    Bei einer Anrechnung eines bestehenden FSD Zertifikates muss dieses zum Prüfungszeitpunkt der FGSD Prüfung aktuell gültig sein. Ist zum Zeitpunkt der FGSD Prüfung das Ausstellungsdatum des FSD Zertifikats weiter zurückliegend als 2 Jahre, ist eine Gesamtprüfung FSD und FGSD abzulegen.

    • Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gem. §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV.
    Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

    Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften

    Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

    Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

    Kommunikation,

    Psychologie, Konfliktbewältigung und

    Interkulturelle Konflikte

    Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

    Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

    Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

    Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training    

    Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

    Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

    Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

    Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel

    Beherrschung taktischer Bewegungsmuster auch im Team

    USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

    Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

    Technische Verteidigungsmittel

    Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

    Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer

    Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

    Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

    Datenschutz und IT

    Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

    Dokumentation und Berichtslegung

    Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

    Etikette im Sicherheitsdienst

    Führung von Mitarbeitern

    Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung


    Fachkraft für besondere Gefährdungslagen

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

    Ausübung der Tätigkeiten konform der geltenden Rechtsvorschriften auch im Botschafts- und Gerichtsdienst

    Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

    Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

    Kommunikation,

    Psychologie, Konfliktbewältigung und

    Interkulturelle Konflikte

    Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

    Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

    Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

    Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training

    Terrorismus und Amokalgen

    Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

    Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

    Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

    Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel 

    Kenntnisse über Observation und Personenbegleitung

    Richtige Reaktion auf besondere Bedrohungslagen

    USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

    Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Kenntnisse über Gefahren bei und Reaktionen auf Terror- und Amoklagen

    Technische Verteidigungsmittel

    Waffentechnik und Schießausbildung

    Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln, Einsatzstock und von Schusswaffen (Dienstwaffen) einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

    Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer

    Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

    Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

    Datenschutz und IT

    Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

    Dokumentation und Berichtslegung

    Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

    Etikette im Sicherheitsdienst

    Führung von Mitarbeitern

    Professionelles Anpassen des eigenen Verhaltens im Dienst

    Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung


    FGSD im Gesundheits- und Sozialbereich

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

    Ausübung der Tätigkeiten konform der geltenden Rechtsvorschriften auch im Gesundheits- und Sozialwesen

    Rechtskonformes Einschreiten nach den Dienstvorschriften

    Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

    Kommunikation,

    Psychologie, Konfliktbewältigung und

    Interkulturelle Konflikte

    Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

    Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

    Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

    Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training

    Terrorismus und Amoklagen

    Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

    Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

    Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

    Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel 

    Kenntnisse über Personenbegleitung

    Richtige Reaktion auf besondere Bedrohungslagen

    USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

    Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

    Technische Verteidigungsmittel

    Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

    Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer und

    Hygiene

    Mitwirkung an der Rettungskette und Einleitung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

    Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen

    Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

    Datenschutz und IT

    Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

    Dokumentation und Berichtslegung

    Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

    Etikette im Sicherheitsdienst

    Führung von Mitarbeitern

    Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung


    FGSD für Objektleitung und Qualitätssicherung

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Rechtskunde einschließlich Menschenrechte

    Ausübung der Tätigkeiten als Fachkraft im gehobenen Sicherheitsdienst konform der geltenden Rechtsvorschriften

    Wissen über Menschenrechtsschutz und Kollektivvertrag

    Gewerbeordnung und Kollektivvertrag

    Anwendung der GewO und des Kollektivvertrages

    Personal- und Qualitätsmanagement

    Leiten von Personal und Sicherung der Aufgabenerfüllung

    Lohnverrechnung

    Anwendung des KV und der erforderlichen Lohnverrechnung

    Erweiterte Objektsicherheit

    Wahrnehmung und Meldung (ÖNORM 1300 und 1301)

    Zusammenarbeit mit dem Facilitymanagement

    Kommunikation,

    Psychologie, Konfliktbewältigung und

    Interkulturelle Konflikte

    Beherrschung einer deeskalierenden Kommunikation

    Konfliktsituationen erkennen und verhältnismäßiges und deeskalierendes Reagieren einschließlich Telefongespräche 

    Berücksichtigung kultureller Unterschieden bei Konflikten

    Taktik, Technik, Eigensicherung und interaktives Training     

    Gefahren für sich bzw. andere richtig einschätzen und professionell und verhältnismäßig reagieren

    Überprüfungen von Objekten, Räumen, Behältnissen und Personen taktisch richtig, auch im Team, durchführen

    Einsatztechniken richtig und verhältnismäßig anwenden

    Richtige Anwendung von technischen Einsatzmittel 

    USBV – Spreng- und Brandvorrichtungen

    Sprengstoffverdächtige Gegenstände erkennen, adäquate Maßnahmen treffen und Informationsweg einhalten

    Technische Verteidigungsmittel

    Rechtskonforme, verhältnismäßige Anwendung der technischen Verteidigungsmittel Pfefferspray, Handfesseln und  Einsatzstock einschließlich Erste Hilfe Maßnahmen

    Erste Hilfe / betrieblicher Ersthelfer

    Mitwirkung und Koordination von Erster Hilfe Maßnahmen

    Brandschutzwart inkl. BMA / Interventionsdienst

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzwarts

    Datenschutz und IT

    Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes

    Dokumentation und Berichtslegung

    Fachgerechte Erstellung erforderlicher Dokumentationen

    Etikette im Sicherheitsdienst

    Führung von Mitarbeitern

    Anpassen des eigenen Verhaltens im Bewusstsein der erforderlichen Außenwirkung einer Sicherheitsfachkraft Führen von Mitarbeitern und rechtskonforme Dienstplanung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss

    • eine berufliche Tätigkeit im Sicherheitsdienst von mind. 12 Monaten (vollzeitäquivalent) bzw. 24 Monate (teilzeitäquivalent) nachgewiesen werden. Die Praxis muss aus, dem am Zertifikat angeführten Bereich, nachgewiesen werden (z.B. FGSD, FGSD mit besondere Gefährdungslagen, FGSD in Gesundheits- und Sozialwesen, FGSD Objektleitung und Qualitätssicherung).
    • eine mindestens 8 UE zu je 50 Minuten dauernde Prüfungsvorbereitung, Fortbildung oder Themenwiederholung an einer zugelassenen Bildungsorganisation absolviert werden,
    • erneut ein Multiple Choice Test ohne Mindestpunkte in den einzelnen Themenbereichen erreicht werden muss. Für ein positives Ergebnis ist die Erreichung der Gesamtpunkteanzahl erforderlich.
    • ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Brandschutzpass als Brandschutzwart inkl. BMA und Interventionsdienstausbildung vorgelegt werden muss,
    • ein mindestens weitere drei Jahre gültiger Nachweis über die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gem. §26 AschG, §31 BauV und §40 AstV vorgelegt werden muss.


    Die Rezertifizierungsprüfung ist innerhalb der 3jährigen Gültigkeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist max. um 2 Monate ausgedehnt werden.

    Adäquate Nachweise zur Zertifizierung sind innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erwerben und max. 6 Monate vor bzw. nach Ablauf der Gültigkeit bei der Zertifizierungsstelle einzureichen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss neuerliche eine Prüfung absolviert werden.

  • Fachtrainer(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die für die Schulung von Erwachsenen und Jugendlichen ab 15 Jahren durch Vermittlung von Fachwissen aus dem Fachgebiet der FachtrainerIn in Form von unterschiedlichen Lernmethoden eingesetzt werden. Fachwissen ist Wissen über Sachverhalte.

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret FachtrainerInnen in Fachtrainings insbesondere in Gruppensettings, wie folgt:

    • TrainerInnen, ReferentInnen, Vortragende der (beruflichen) Bildung mit abgeschlossener Berufsausbildung
    • Personen, die Produktschulungen für KundInnen durchführen und
    • Personen, die interne Schulungen für MitarbeiterInnen durchführen.


    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:

    • Die AMS Landesorganisationen als „Sponsor“ für Fortbildungen
    • Bildungsorganisationen die FachtrainerInnen beschäftigen / ausbilden
    • TeilnehmerInnen die Lerndienstleistungen absolvieren in denen FachtrainerInnen eingesetzt sind
    • Unternehmen die FachtrainerInnen für „interne Schulungen“ beschäftigen
    • abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen oder eine einer Lehrabschlussprüfung gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 4 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden
    • berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 2 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden.
    • praktische Erfahrung als TrainerIn im Ausmaß von mindestens 8 Schulungstagen bzw. 64 UE, im Gruppensetting (ab 3 TeilnehmerInnen)
    • Absolvierung des FachtrainerInnen-Lehrganges (Anwesenheit mind. 75 %)

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Über die prägnante Aufbereitung und Vermittlung von Inhalten      

    Fachwissen prägnant und zielgruppengerecht aufbereiten können; Unterrichtssequenzen zur Fachwissensvermittlung mit hohem Lerneffekt planen und gestalten können.

    Über Kurs- und Seminargestaltung

    Wirkungsvoll Kurse und Seminare vorbereiten und durchführen können; Visualisierungen optimal einsetzen können; mit Störungen umgehen können.

    Persönliche Stärken und Methodenvielfalt

    Komplexe Gruppenprozess steuern können; Anwendung unterschiedlichster Methoden; Wirkungsweise und Zielerreichung reflektieren

    Präsentationstraining und Medieneinsatz

    Präsentationen, als Methode zur Wissensvermittlung, richtig vorbereiten und durchführen können; Medien für den Unterricht gezielt auswählen und richtig einsetzen können.

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung im Trainingsbereich von zumindest 16 Unterrichtseinheiten und
    die berufliche Praxis als FachtrainerIn in einem Ausmaß von 120 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden
    (Praxisarbeit, Prüfung (Live Sequenz und Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test).

  • Fachspezialist(in) für Wasserstoffanwendungen

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag (8 UE) und eine technische berufliche Praxis in einem Ausmaß von 2 Jahren, vollzeitäquivalent, nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit mit Präsentation und Fachgespräch, jedoch kein Multiple Choice Test).

  • Grafik-Designer(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst Personen, die Aufgaben des Grafik-Designs ausüben und übernehmen.

    Größere Unternehmen, Werbeagenturen oder Grafikbüros.

    Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beinhaltet die Absolvierung der Ausbildung
    oder einen Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Kundenbriefing,

    Marketing und Werbung,

    Copy Strategy,

    Corporate Design

    Zielgerichtete Kundengespräche führen

    Abläufe der Konzeption und Kreativentwicklung, bis zum Corporate Design eines Auftraggebers definieren und umsetzen

    Werbungsrelevante Bereiche des Marketings anwenden

    Grafik und Design,

    analoge und digitale Illustrationstechniken,   

    Kreativitätstechniken

    Produktbezogene Anwendung von typografischen und grafischen Gestaltungsmöglichkeiten und -regeln

    Umsetzung von analogen und digitalen Layouts

    Einsetzen von unterschiedliche Kreativitätstechniken

    Projektmanagement,

    Recht,

    Präsentation

    Aufsetzen von Projekten

    Rechtlich relevante Gesetzes-vorschriften interpretieren

    Präsentationstechniken anwenden und praktisch einsetzen

    Druckvorstufe,

    DTP-Software

    Analoge Konzepte digital und druckkonform aufbereiten

    Professionelle Anwendung von Layoutsoftware (Indesign), Bildbearbeitung (Photoshop), Vektorgrafikprogramm (Illustrator)

    Optimierung von Daten für den PDF-Workflow

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss/müssen eine Fortbildung von zumindest einem Tag und die berufliche Praxis in den zertifizierten Kompetenzen (Grafik-DesignerIn) in einem Ausmaß von 1,5 Jahren nachgewiesen werden. Durch den durchgängigen Nachweis der praktischen Berufserfahrung (4 Jahre) muss keine Fortbildung nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung, Verständnisfragen, jedoch kein Multiple-Choice-Test).

  • Knowledge & Technology Broker

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 16 UE (z.B. 2 Tage oder vier halbe Tage)) und die berufliche Praxis im Aufgabenbereich Wissens- und Technologietransfer in einem Ausmaß von 1 Jahr (vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden. Die Teilnahme an Tagungen zu Technologietransfer relevanten Themen (und/oder innerhalb der Kompetenzfelder des Zertifizierungsprogrammes) wird als gleichwertig zur geforderten facheinschlägigen Fortbildung definiert.

    Vom Programmausschuss kann eine Vorschlagsliste für Fortbildungen und Tagungen erstellt werden, die im Besonderen als Nachweis anerkannt werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden. Die Kriterien zur Rezertifizierung sind allenfalls innerhalb der Gültigkeitsfrist des Zertifikates zu erfüllen.

  • Korrosionsexpert(in)

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag (8 UE) und die berufliche Praxis im Aufgabenbereich Korrosion in einem Ausmaß von 2 Jahren nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.

  • Kulturvermittler(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst
    - MitarbeiterInnen (auch ehrenamtlich Tätige) in Kunst- und Kulturprojekten
    - Frei tätige KulturvermittlerInnen
    - StudentInnen und AbsolventInnen pädagogischer Hochschulen
    - Interessierte Personen für den Bereich Kulturvermittlung
    - Bildungs- und Kulturverantwortliche, sowie -beauftragte in den Gemeinden

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

    eine abgeschlossene Ausbildung (Lehre, Matura, Höherwertiges, o.ä.) und eine einjährige Berufspraxis
    oder ehrenamtliche Tätigkeit im Kulturbereich zum Ende des oben genannten Lehrganges

    ODER

    eine dreijährige berufliche Praxis oder ehrenamtliche Tätigkeit im Kulturbereich zum Ende des
    oben genannten Lehrganges.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Grundlagen der Kulturvermittlung und Praxis    

    Vermittlungsangebote, -programme, -projekte und -aktivitäten professionell und zielgruppengerecht planen, koordinieren und durchzuführen

    Sprache und Kommunikation

    Kommunikationstheorien in die Praxis umsetzen, Gesprächssituationen einsetzen

    Methoden und Didaktik

    Eigenständige Methoden entwickeln und umsetzen

    Konfliktbewältigung in der Kulturvermittlung

    Konfliktbewältigungsstrategien beherrschen und wertschätzenden Umgang mit Menschen pflegen

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine fachlich einschlägige Fortbildung von zumindest 2 Tagen und die berufliche Praxis als KulturvermittlerIn in einem Zeitrahmen von 1 Jahr nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen, muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple-Choice-Test).
  • KVP-Coach

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss 1 Fortbildungstag (8 Unterrichtseinheiten) Six Sigma oder 1 erfolgreiches Projekt KVP nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 20 Fragen – anschließendes Fachgespräch).

  • Lehrlingscoach

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst LehrlingsausbilderInnen, die im operativen Bereich der Lehrlingsausbildung Führungsaufgaben und -verantwortung ausüben und übernehmen.

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • Ausbildung und berufliche Praxis
      • eine abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss, BMS, BHS, Studium o.Ä.) und eine mindestens zweijährige Ausübung der Tätigkeit als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung
        oder
        eine mindestens vierjährige einschlägige ununterbrochene Praxis als LehrlingsausbildnerIn mit Prüfung

    • Befähigung zum/zur Lehrlingsausbilder/in
      • AusbilderInnenprüfung bzw. absolvierter AusbilderInnenkurs (mind. 40 UE) gemäß §§ 29a und 29g Berufsausbildungsgesetz
        oder
      • durch Erfüllung §29h Berufsausbildungsgesetz –„ Gleichhaltung der Ausbilderprüfung oder des Ausbilderkurses“ im Sinne der Verordnung BGBl. I Nr. 262/1998 i.d.F. BGBl. II Nr. 478/2005. Die Anerkennung von öffentlichen Stellen der Gleichwertigkeit ist zusätzlich zum Nachweis der gleichwertigen Prüfung individuell zu bestätigen.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Lernmethoden, Entwicklungspsychologie

    Vermittlung von Fachwissen

    Führungsstile, Rollenerwartungen, Selbstreflexion und –evaluation

    Führungsaufgaben und –verantwortung ausüben und übernehmen

    Ausbildungsplanung verstehen und mitgestalten

    Ziele setzen und bei der Umsetzung unterstützen

    Techniken und Instrumente, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit     

    Jugendliche optimal und individuell führen und fördern

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung von zumindest 1 Tag und die berufliche Praxis als LehrlingsausbilderIn in einem Ausmaß von 1 Jahr nachgewiesen werden. Anrechenbare  Fortbildungen müssen den Themengebieten Gender Diversity, Recht, Führung oder Training in adäquater Form entsprechen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss der Zertifizierungsprozess erneut durchlaufen werden (Präsentation eines Fallbeispiels, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test).

  • Logistik - Fachkraft für Lagerlogistik

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Fachkraft für Lagerlogistik (operative Ebene): - Stufe 2 EQR

    Personen der operativen Ebene, MitarbeiterInnen in Logistikbereichen.

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm. Für diese Kompetenz sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Grundkenntnisse zu Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang

    Waren annehmen, kontrollieren, einlagern, umlagern und auslagern

    Kenntnisse über den Gütertransport im Betrieb

    Güter im Betrieb transportieren

    Kenntnisse über die Verpackung und Kennzeichnung von Gütern

    Güter verpacken und richtig kennzeichnen

    Kenntnisse über die Bereitstellung, Kommissionierung und Versendung von Gütern   

    Güter bereitstellen, kommissionieren und versenden

    Grundkenntnisse zu Green Logistics und Nachhaltigkeit

    Beschreiben von Green Logistics und Nachhaltigkeit im aufgabenbezogenen Kontext

    Grundkenntnisse zu Entsorgungslogistik

    Anwenden im aufgabenbezogenen Kontext

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag und
    die berufliche Praxis im Bereich Logistik in einem Ausmaß von 12 Monaten vollzeitäquivalent nachgewiesen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden
    (Erstellung einer Praxisarbeit und mündliche Prüfung, jedoch keine schriftliche Prüfung).

  • Logistik - Assistant in Logistics

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Assistant in Logistics (operative Ebene): - Stufe 3 EQR

    Personen der operativen Ebene mit/oder Leitungsfunktion
    MitarbeiterInnen in Logistikbereichen und
    VorarbeiterInnen.
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossene Berufsausbildung (zB LAP-Zeugnis) oder gleichwertig anerkannte Ausbildung oder Matura oder höherwertige Ausbildung
      UND
    • berufliche Praxis in der Logistik im Ausmaß von mind. 12 Monaten, auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung


    Die erforderliche Berufspraxis kann innerhalb Kompetenz Assistant in Logistics durch nachgewiesene Praktika und Projekte als gleichwertig anerkannt werden
    – die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Steuerungsgruppe.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Prozesse und Grundbegriffe der Logistik

    Erkennen, erläutern und beschreiben,

    Ausführen der Prozesse im Lager laut Vorgaben

    Ziele und Aufgaben der Beschaffungs-, Produktions-, Distributions-,   

    Ersatzteil-, Entsorgungs- und Retourenlogistik

    Ziele diskutieren und interpretieren, sowie verstehen können

    Green Logistics und Nachhaltigkeit

    Beschreiben und anwenden von Green Logistics und Nachhaltigkeit im aufgabenbezogenen Kontext

    Produktionsversorgung

    Übertragen von Kennzahlen der Logistik auf den eigenen Arbeitsbereich,

    Aufgabenabwicklung im Transport,

    Versorgung der Produktion

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag und
    die berufliche Praxis im Bereich Logistik in einem Ausmaß von 12 Monaten vollzeitäquivalent nachgewiesen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden
    (Erstellung einer Praxisarbeit und mündliche Prüfung, jedoch keine schriftliche Prüfung).

  • Logistik - Expert in Logistics

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Expert in Logistics (Leitungsebene): Stufe 4 EQR

    Logistik Assistantnen, die sich weiterentwickeln wollen,
    Personen der funktionalen Ebene,
    Praktiker in Schlüsselpositionen,
    MeisterInnen oder VorarbeiterInnen und Prozessverantwortliche (Verantwortung für Teilfunktionen in der Logistik).
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossene Berufsausbildung (zB LAP-Zeugnis) oder gleichwertig anerkannte Ausbildung oder Matura oder höherwertige Ausbildung
      UND
    • berufliche Praxis in der Logistik im Ausmaß von mind. 12 Monaten, auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung


    Die erforderliche Berufspraxis kann innerhalb Kompetenz Assistant in Logistics durch nachgewiesene Praktika und Projekte als gleichwertig anerkannt werden
    – die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Steuerungsgruppe.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Marketing-, Beschaffungs-, Produktions-, Distributions-, Ersatzteil-,

    Entsorgungs-, Retouren-, und Informationslogistik, sowie Green Logistik   

    Erkennen, implementieren und übertragen aktuelle Entwicklungen und Perspektiven,

    Anwendung von Logistikkonzepte, Lösungen und Methoden

    Erhebung und Analyse logistikrelevanter Daten

    Wenden Planungstechniken an, erstellen Prognosen-, Kapazitäts- und Ressourcenplanungen

    Analysemethoden zur Optimierung von Logistikabläufen

    Evaluierung von Logistikkonzepten, „neue“ Logistikleistungen und entwerfen von Logistik-Case Studies

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag
    und die berufliche Praxis im Bereich Logistik in einem Ausmaß von 12 Monaten vollzeitäquivalent nachgewiesen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden
    (Erstellung einer Praxisarbeit und mündliche Prüfung, jedoch keine schriftliche Prüfung).

  • Logistik - Supply Chain Manager

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Supply Chain ManagerIn (Führungsebene): Stufe 6 EQR

    Logistik Expert/Beauftragte/r, Personen der strategischen Ebene und Supply Chain Verantwortliche (Verantwortung für die gesamte Logistik).

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossene Berufsausbildung (zB LAP-Zeugnis) oder gleichwertig anerkannte Ausbildung oder Matura oder höherwertige Ausbildung
      UND
    • berufliche Praxis in der Logistik im Ausmaß von mind. 12 Monaten, auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung


    Die erforderliche Berufspraxis kann innerhalb Kompetenz Assistant in Logistics durch nachgewiesene Praktika und Projekte als gleichwertig anerkannt werden
    – die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Steuerungsgruppe.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Fundiertes Managementwissen im Bereich Logistik und Supply Chain Management

    Abläufe, Kernprozesse, Standards, Methoden und Tools, Modelle und Konzepte analysieren und bewerten

    Veränderungen von Supply Chain Management sowie Netzwerkmanagement im Zeitablauf

    Sachverhalte analysieren, Optimierungspotenzial lokalisieren, Alternativen unter Einbeziehung ganzheitlicher logistischer Strategien, Prozesse, Modelle und Standards erarbeiten, präsentieren und implementieren

    Auswirkungen von Weiterentwicklungen neuer Managementsysteme, wie z.B. interkulturellem, interdisziplinären Logistik-
    und Projektmanagement, Sustainable Balance, Scorecard und Ökobilanz erkennen und steuern

    Praxiskonforme Lösungsansätze für Querschnittsaufgaben kreieren

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1Tag und die berufliche Praxis im Bereich Logistik in einem Ausmaß von 12 Monaten vollzeitäquivalent nachgewiesen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Erstellung einer Praxisarbeit und mündliche Prüfung, jedoch keine schriftliche Prüfung).

  • Löter(innen)

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Verlängerung

    • Verfahrensspezifische Fertigkeiten
    • Arbeitssicherheit
    • Werkstoffe – Herstellung – Bezeichnung
    • Lötnahtnahtvorbereitung
    • Prüfung von LöterInnen
    • Überblick über die Lötverfahren
    • Lötfehler
    Personen aus Metall verarbeitenden Berufen, wie zB. Kälteanlagentechniker, Sanitär- und Heizungsinstallateure, Spengler, KFZ-Mechaniker, Rohrleitungsbau, Anlagenbau, Maschinenbautechniker, …
    Es gibt keine speziellen Prüfungsvoraussetzungen.
    Die Zertifizierung bleibt bis zu 3 Jahren gültig, vorausgesetzt, der/die LöterIn ist regelmäßig mit Lötarbeiten im geltenden Prüfungsbereich beschäftigt. Eine Unterbrechung von max. 6 Monaten ist zulässig.
  • Operative Führungskraft

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Personen, die im operativen Bereich der Wertschöpfung Führungsaufgaben und -verantwortung ausüben und übernehmen. Dies sind beispielsweise VorarbeiterInnen, GruppenleiterInnen, TeamleiterInnen, SchichtführerInnen, MeisterInnen, FilialleiterInnen, aber auch Personen, die in Ihrer Verantwortung organisationsübergreifend tätig werden (z.B. Nahtstellenverantwortliche, KVP-KoordinatorInnen, ProjektleiterInnen, Qualitätsverantwortliche u.ä.).

    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:

    • Bildungsorganisationen die operative Führungskräfte ausbilden/schulen
    • TeilnehmerInnen die den Lehrgang operative Führungskraft absolvieren
    • Unternehmen welche operative Führungskräfte beschäftigen, rekrutieren, entwickeln und deren VertreterInnen
    • MitarbeiterInnen, die von kompetenten Führungskräften geführt werden
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • eine abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss, BMS, BHS, Studium, o.ä.) UND eine 2 jährige allgemeine berufliche Praxis im Ausmaß einer Beschäftigung auf Basis von mindestens 20 Wochenstunden
      ODER
      eine 4-jährige allgemeine berufliche Beschäftigung im Ausmaß einer Beschäftigung auf Basis von mindestens 20 Wochenstunden

      UND

    • Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. mit Führungsaufgaben betraut über einen Zeitraum von 1 Jahr (innerhalb der letzten 10 Jahre) 

     

    Die erforderliche Praxis muss vom Arbeit- oder Auftraggeber bestätigt werden bzw. aus anderen objektiven Nachweisen ersichtlich sein. Ebenso muss dieser Nachweis der Führungstätigkeiten spätestens 2 Jahre nach Prüfungsdatum erfolgen.

    Kenntnisse (Wissen)

    Fertigkeiten / Kompetenzen (Handeln)

    Über die Wirkung und Bedeutung der Rolle(n) als Führungskraft

    Reflexionsfähigkeit, Vorbildwirkung, situative Einnehmen entsprechender Rollen

    Über relevante Motivationstheorien

    Verknüpfung der Kenntnisse über Motivationstheorien mit dem Aufgabenbereich einer Führungskraft

    Über verschiedene Führungsstile

    Interpretation verschiedener Führungsstile und (situative) Auswahl und Anwendung von erforderlichen / angebrachten Führungsstilen

    Über diverse Führungswerkzeuge / Führungsinstrumente

    Interpretation diverser Führungsinstrumente und (situative) Auswahl und Anwendung von erforderlichen / angebrachten Führungsinstrumenten

    Über theoretische Grundlagen der Kommunikation inkl. Feedback

    Zielgerichtet und wertschätzend kommunizieren

    Über erforderliche Kompetenzfelder und Kompetenzen von Führungskräften und MitarbeiterInnen

    Einschätzen und Bewerten der Kompetenzen / Fertigkeiten von MitarbeiterInnen

    Über diverse Managementmodelle (Wissens-, Qualitäts-, Veränderungs-, Projekt-, Selbstmanagement..)

    Interpretation der Rolle / Bedeutung von Führungskräften in diversen Managementmodellen insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der strategischen Ausrichtung der Organisation

    Über die Wirkung und Bedeutung einer Unternehmenskultur

    Handeln entsprechend den Unternehmenswerten bzw. Führungsgrundsätzen

    Über gruppendynamische Prozesse und Teamentwicklung

    Leiten und befähigen von Teams

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen Fortbildungen von zumindest 16 Unterrichtseinheiten* in den für Führungskräften relevanten Kompetenzfeldern und die berufliche Praxis als Führungskraft in einem Ausmaß von 2 Jahren nachgewiesen werden.

    *Für alle Zertifikate die mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren vor 03/2023 ausgestellt wurden, ist der Nachweis von Fortbildungen von zumindest 32 Unterrichtseinheiten zu erbringen.

    Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden. Als Prüfungsbestandteil ist der Multiple Choice Test anzuwenden.

  • Personenschützer(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die für den Schutz von Personen oder Personengruppen oder für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personenschützern eingesetzt werden. Fachwissen ist Wissen über Sachverhalte.

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret:

    • Personenschützer(innen)
    • Trainerund Ausbilder von Personenschützern, Fachreferenten
    • Arbeit-oder Auftraggeber von Personenschützern
    • Personen,die mit sicherheitsrelevanten Fragen betraut sind
    Die Voraussetzung für die Zulassung zum Zertifizierungskurs beinhaltet folgende Punkte:
    • Führerschein Gruppe "B"
    • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
    • Ärztliches Attest eines praktischen Arztes nach erfolgter Gesundenuntersuchung (Nicht älter als 1 Jahr)
    • Erste Hilfe Grundkurs (16EH) Bestätigung nicht älter als 5 Jahre
    • Kein Waffenverbot (Bestätigung durch Eidesstattliche Erklärung)
    • Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm
    • Personenschutz
    • Erstellung von Sicherheitskonzepten und Einsatzplanung
    • Einsatztaktik
    • Konfliktbewältigung und Deeskalationsmethoden
    • Taktisches Personenschutzschießen
    • Verhalten bei Angriffen mit Sprengstoffen und ABC-Kampfstoffen
    • Einsatztechnik Observation Rechtskunde Selbstverteidigung
    • Fahrtechnik und taktisches Personenschutzfahren
    • Rhetorik
    • Psychologie
    • Fachbezogene Kommunikationsrichtlinien

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:

    1. Rezertifizierungsfortbildung von zumindest 8 Stunden bei einer Ausbildungsstelle
    2. schriftlichen Ausarbeitung einer Rezertifizierungshausarbeit
      Die Rezertifizierungshausarbeit wird von der Prüfungskommission beurteilt. Es ist eine Risikoanalyse aufgrund eines vorgegebenen Sachverhalts zu erarbeiten und darauf ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Risikoanalyse und das Schutzkonzept sind schriftlich in deutscher Sprache zu verfassen und haben zwischen 8 und 24 DIN A4 Seiten zu umfassen. (Schriftart Times New Roman, 12 Pt. oder Arial, 11 Pt.; Zeilenabstand eineinhalb; Seitenränder oben und seitlich 2,5 cm, unten 2 cm)
    3. Bescheinigung der beruflichen Verwendung (nachgewiesen durch einen Versicherungsdatenauszug) für die Dauer von mindestens 6 Monaten im Sicherheitsgewerbe im jeweiligen Gültigkeitszeitraum des Zertifikats

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden. Für Karenzierungen bestehen keine Ausnahmen.

  • Primärrohstoffexperte/(in)

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest einem Tag (8 UE) und die berufliche Praxis im Aufgabenbereich Primärrohstoffe in einem Ausmaß von 2 Jahren nachgewiesen werden. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen (innerhalb der Kompetenzfelder des Zertifizierungsprogrammes) wird als gleichwertig zur geforderten facheinschlägigen Fortbildung definiert.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.

  • Projektmanager(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst Personen, die Projektmanagementaufgaben und Projektmanagementverantwortung ausüben und übernehmen, wie z.B. ProjektleiterInnen, Führungskräfte, AbteilungsleiterInnen, QualitätsmanagerInnen, EDV-LeiterInnen, Produkt- und Dienstleistungsentwickler u.a.

    Der Zweck liegt in der

    • Schaffung einer Zertifizierungsmöglichkeit für die Zielgruppe,
    • Erhöhung der Qualifikation der Zielgruppe,
    • Verbesserung der Transparenz für Unternehmensführung,
    • Festlegung eines objektiven Einstufungskriteriums,
    • Erwerb eines Kompetenznachweises am Arbeitsmarkt,
    • Verankerung der Qualifizierung in der betrieblichen Personalentwicklung
    • eine relevante abgeschlossene Ausbildung (Lehrabschluss, BMS, Matura, FH, Studium, o.ä.) und eine einjährige berufliche Praxis
    • Absolvierung des Projektmanagement-Lehrganges oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung
    • positiv beurteilte Praxisarbeit
    • Projektmanagement-Grundlagen
    • Die Erfolgsfaktoren von Projekten
    • Leitung eines Projektteams
    • Instrumente (Schritte) des Projektmanagements
    • Kommunikation, Besprechungsleitung, Moderation, Präsentation
    • Beziehungsmanagement und Konflikte

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung von zumindest einem Tag (oder 8 UE) und die berufliche Praxis als ProjektmanagerIn (zumindest in einem Projekt) nachgewiesen werden.

  • Prozessmanager(in) berufliche Rehabilation

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Der Lehrgang richtet sich an Menschen, die bereits haupt- oder nebenberuflich im Rahmen der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation tätig sind oder sein werden und ihre beruflichen Kompetenzen erweitern wollen.

    Der Zweck liegt in der:

    1. Schaffung einer Zertifizierungsmöglichkeit für diesen Tätigkeitsbereich,
    2. Spezialisierung und Verbesserung der Qualifikation der Zielgruppe,
    3. Transparenz für AuftraggeberInnen und öffentliche Kostenträger,
    4. Festlegen eines objektiven Einstufungskriteriums,
    5. Verankerung in der betrieblichen Personalentwicklung
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

    abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium/Fachhochschulstudium/Pädagogische Akademie/Pädagogische Hochschule/Akademie für Sozialarbeit

    ODER

    Abgeschlossene Berufsausbildung im technischen, kaufmännischen oder im Gesundheits- und Sozialbereich oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura

    ODER

    Nachweis einer Tätigkeit im Rahmen der beruflichen Qualifikation. Die Module des Grundlagenlehrganges sowie sämtliche Module der Spezialisierungslehrgänge können prinzipiell nicht mit gleichwertigen Qualifikationen ersetzt werden.

    • Grundlagen der beruflichen Rehabilitation und
    • Case Management oder
    • Leistungsdiagnostik und REHA Planung oder
    • Innovative Lehr- und Lernmethoden
      in der Sozial- und Berufspädagogik oder Berufskunde und Outplacement

    Zertifikate nach ISO 17024 müssen immer eine begrenzte Gültigkeit haben. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Die Verlängerung bedarf einer Antragstellung (Formular) seitens der/des KompetenzträgerIn.

    Weiters müssen 20 UE (je 45 Min.) Weiterbildung, im Rahmen der bestätigten Inhalte des Zertifikates, nachgewiesen und eine vom/von der ArbeitgeberIn ausgestellte Bestätigung über den beruflichen Einsatz in der beruflichen Rehabilitation im Ausmaß von 3 Jahren (mind. 15 Std. pro Woche) dem Ansuchen beigelegt werden.

    Als anrechenbar, zur Verlängerung des Zertifikates, wird ebenso die Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Integrationsjahres für asylberechtigte oder subsidiär schutzberechtigte Personen definiert. Hierbei handelt es sich um eine fachbezogene Begleitung, wie zB im Feld der Berufsorientierung, und umfasst grundsätzlich das Tätigkeitsfeld der beruflichen Rehabilitation.

    Basis für die oben beschriebene freiwillige Tätigkeit der BBRZ-MitarbeiterInnen ist die Schulung in den Themenbereichen Asylrecht, Faktenwissen und Umgang mit den eigenen Ressourcen, im Ausmaß von ca. 9 UE – auch diese können zu den insgesamt geforderten 20 UE hinsichtlich der Zertifkatsverlängerung angerechnet werden.

    Nachweise zur Verlängerung des Zertifikates können bis spätestens sechs Monate nach Ablauf von diesem nachgereicht werden, jedoch müssen die erforderlichen Leistungen innerhalb der Zertifikatslaufzeit erbracht worden sein. Nachreichungen die nach Ablauf dieser sechs Monate bei der Zertifizierungsstelle einlangen sind unbeachtlich und das Zertifikat gilt als abgelaufen. Eine Verrechnung seitens der Zertifizierungsstelle ist in diesem Fall zulässig.

    Ist das Zertifikat abgelaufen, muss erneut der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit und Präsentation jedoch kein Multiple Choice Test) durchlaufen werden.

    Eine Ausnahme bilden karenzierte MitarbeiterInnen (darunter fallen alle Arten an Karenzierungen die auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgen), bei diesen ist spätestens 6 Monate nach Ende der Karenzzeit, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, der Nachweis der erforderlichen Fortbildungen und Einsatzbestätigungen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Dienstgebers.

  • Qualified personnel in Case Management

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zielgruppen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium/Fachhochschulstudium/Pädagogische Akademie/Pädagogische Hochschule/Akademie für Sozialarbeit
      ODER
      Vergleichbare, abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich (z.B.: Diplom SozialbetreuerIn)
      UND
      einjährige Berufspraxis in der Arbeit mit Menschen mit Mehrfachproblemlagen bzw. in den Handlungsfeldern der Rehabilitation (sozial, medizinisch und beruflich)
    ODER
    • einschlägige betriebliche Qualifizierung UND besondere betriebliche Aufgabe oder Funktion im Gesundheits-/Sozialbereich oder in der arbeitsmarktpolitischen Versorgung/Beratung
      UND
      mind. zweijährige Berufspraxis in der Arbeit mit Menschen mit Mehrfachproblemlagen bzw. in den Handlungsfeldern der Rehabilitation (sozial, medizinisch und beruflich)

    Die Zielgruppe der Zertifizierung sind Fachpersonen, die bereits in Handlungsfeldern tätig sind, in denen Case Management potenziell eingesetzt werden kann und die berufliche Kompetenzen in Case Management erwerben möchten.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Theoretische und praktische Kenntnisse zu Case Management als Erklärungs- und Handlungsgrundlage

    Diverse Verfahrensweisen in der Fallsteuerung kennen und adäquat einsetzen können.

    Berufliches Selbstverständnis und die Rolle des/der Case ManagerIn

    Ein reflektiertes Rollenverständnis ausbilden.

    Berufsethische Prinzipien

    Die berufliche Praxis als Case ManagerIn an den berufsethischen Prinzipien ausrichten.

    Methoden- und Verfahrenswissen

    Anwendung des Case-Management-Regelkreis und seinen einzelnen Komponenten (Assessment, Unterstützungsplanung, Linking, Monitoring)

    Dokumentations- und Evaluationskompetenz

    Bedeutung der Netzwerkarbeit

    Analyse individueller Netzwerke der KlientInnen und Verwendung als Ressource in die Arbeit mit dem/der Klientin

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.

    Die Verlängerung bedarf einer Antragstellung (Formular) seitens der KompetenzträgerIn.

    Weiters müssen die Teilnahme an Weiterbildungen (20 UE je 45 Min.) im Rahmen der bestätigten Inhalte des Zertifikates nachgewiesen und eine von den ArbeitgeberInnen ausgestellte Bestätigung über den beruflichen Einsatz mind. 2 Jahre (mind. 15 Std./Woche) der KompetenzträgerInnen dem Ansuchen beigelegt werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess (Fachgespräch und Abschlussarbeit) durchlaufen werden.

    Eine Ausnahme bilden karenzierte MitarbeiterInnen (darunter fallen alle Arten an Karenzierungen die auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgen), bei diesen ist spätestens 6 Monate nach Ende der Karenzzeit, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, der Nachweis der erforderlichen Fortbildungen und Einsatzbestätigungen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Dienstgebers.

  • Qualitätscoach

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die QM Systeme auf Basis der ISO 9001 implementieren und aufrechterhalten wollen sowie Personen die in der Organisation Prozesse eines Managementsystems aufrechterhalten und verbessern sollen wie beispielsweise:

    • Abteilungs- u. Bereichsverantwortliche,
    • MitarbeiterInnen im Qualitätsmanagement,
    • Prozessverantwortliche und Personen welche die QM Dokumentation unterstützen
    • Personen, die Entscheidungsargumente für Managementsysteme finden und in der Organisation kommunizieren
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie

    eine abgeschlossene Berufsausbildung (LAP-Zeugnis oder höherwertige Ausbildung)
    ODER
    abgeschlossene Schulbildung zumindest auf Maturaniveau
    ODER
    zumindest eine 5jährige allgemeine Berufserfahrung (vollzeitäquivalent), mit Zustimmung / Beschluss der Steuerungsgruppe

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Struktur und Aufbau von Moderationen, Teamarbeit   

    Planung / Durchführung von Moderationen (Problemlösungsworkshops).

    (Qualitäts-)Managementsysteme im Überblick

    Interpretation und Abgrenzung der relevantesten QM-Systeme

    Prozessmanagement

    Gestaltung, Dokumentation, Implementierung, Steuerung und Verbesserung von Prozessen.

    ISO 9000er Normenfamilie

    Interpretation der ISO 9001 idgF im Detail

    Akkreditierung und Zertifizierung

    Darlegung / Interpretation des „Systems“ der Akkreditierung und Zertifizierung

    Planung und Durchführung einer Moderation

    Fertigkeiten in der Durchführung von Workshops / Moderation

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshing- bzw. Fortbildungstage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden. Durch Nachweis (Bestätigung des Arbeitgebers) des vollzeitäquivalenten Einsatzes im Ausmaß von 1 Jahr innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates in der spez. Qualifikation kann die Weiterbildung um einen Tag reduziert werden. Des Weiteren ist die Anerkennung von spezifischen Seminaren zum Thema möglich. Die Entscheidung trifft die Zertifizierungsstelle.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 30 Fragen).

  • Qualitätsbeauftragte/r

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die in der Organisation ein Qualitätsmanagementsystem aufbauen, aufrechterhalten und mit ausgewählten Methoden und Werkzeugen verbessern sollen wie beispielsweise:

    • Personen mit der Ausbildung zum Qualitätscoach (QC)
    • Qualitätsverantwortliche (Beauftragte der obersten Leitung),
    • Personen die Qualitätsworkshops planen und durchführen
    • Abteilungs- u. Bereichsverantwortliche die sich im Bereich QM vertiefen wollen
    • Prozessverantwortliche die sich im Bereich QM vertiefen wollen
    • Personen welche die QM Dokumentation erstellen
    • angehende Qualitätsauditoren (interne und externe Auditoren)
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung (LAP-Zeugnis oder höherwertige Ausbildung)
    ODER
    • abgeschlossene Schulbildung zumindest auf Maturaniveau
      oder
      zumindest eine 5jährige allgemeine Berufserfahrung (vollzeitäquivalent), mit Zustimmung / Beschluss der Steuerungsgruppe
    • Allgemeine berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 2 Jahren auf Basis einer vollzeitäquivalenten Beschäftigung
    • Schulung im Qualitätsmanagement auf Mindestbasis des Zertifizierungsprogrammes „Qualitätscoach“ – 40 UE


    Wir der Lehrgang "Qualitätsbeauftragte/r" vor der Schulung/Prüfung "Qualitätscoach" absolviert,
    kann die Prüfung zum/zur "Qualitätsbeauftragte/n" bis zu 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung „QB“ abgelegt werden.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Bedeutung von KundInnenorientierung & Methoden zur Messung

    Profilentwicklung über Leitbild, Qualitätsziele, Schlüsselprozesse – Qualitätsstandards

    Evaluation von Strategien, Zielen und Maßnahmen

    Systematische Erhebung der KundInnenanforderungen

    regelmäßige Befragung/ Kontakte zur Kundenzufriedenheit

    Interpretation und Auswahl von Methoden zur Messung

    Etablierte Methoden und Werkzeuge des QM (FMEA, Quality Function Deployment, Benchmarking, Q7, M7…)   

    Verbesserungszyklen PDCA, RADAR …

    Diverse Tools & Methoden verstehen / anwenden und Verbesserungszyklen zuordnen


    Vertiefte Inhalte des Prozessmanagements, (Mission-Vision-Leitbild-Prozess), Statistik im QM

    Verbindung des Prozessmanagements mit Statistik im QM, Prozessfähigkeit
    (CP Cpk), statistische Prozesslenkung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden. Durch Nachweis (Bestätigung des Arbeitgebers) des vollzeitäquivalenten Einsatzes im Ausmaß von 1 Jahr innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates in der spez. Qualifikation kann die Weiterbildung um einen Tag reduziert werden. Des Weiteren ist die Anerkennung von spezifischen Seminaren zum Thema möglich. Die Entscheidung trifft die Zertifizierungsstelle.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 30 Fragen).

  • Qualifizierte(r) MitarbeiterIn im Metallbereich

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen die über keine Vorkenntnisse verfügen, aber in der Lage sind, sich die praktischen und theoretischen Kenntnisse wie im Zertifizierungsprogramm gefordert anzueignen. Dazu zählen auch Personen, die hinsichtlich einer Umschulung bzw. Ausbildung und andererseits Hilfskräfte die über eine facheinschlägige und fachverwandte praktische Erfahrung verfügen, jedoch keinen Lehrabschluss nachweisen können, sowie Personen die in der Lage sind praktische Arbeiten entsprechend den Vorgaben im Zertifizierungsprogramm aufzuführen, für die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung aber über zu geringe theoretische Kenntnisse verfügen oder Personen die in der Lage wären eine Lehrabschlussprüfung im Fachbereich positiv abzulegen, aber eine kürzere Ausbildungszeit gegenüber einer FacharbeiterInnenausbildung, fordern. Jugendliche unter 18 Jahre zählen nicht zur Zielgruppe.

    - AusbildnerInnen (Ausbildungsinstitute und TrainerInnen),
    - Unternehmungen, welche die qualifizierten MitarbeiterInnen einsetzen und weiterentwickeln,
    - FachexpertInnen einer Zertifizierungsstelle,
    - VertreterInnen der Sozialpartner (ÖGB, AK, WK)

    Die Kompetenzbereiche umfassen:

    QMA Metall
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm. Für die Zertifizierung zum/zur qualifizierten MitarbeiterIn im Metallbereich sind grundsätzlich keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    MetallhelferIn

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Werkzeichnungen

    Lesen technischer Unterlagen und Umsetzung der Arbeitsanweisung;

    Auswahl des richtigen Materials bzw. Normteile;

    Zuschnitt der Werkstücke laut Stückliste bzw. Werkstattzeichnung von Hand

    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden

    Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Handhabung und Bedienung von Handwerkzeugen sowie Maschinen.                                            

    Normen und gesetzlicher Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit und               
    Gesundheitsschutz

    Arbeiten unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,

    sinnvoller Energie- und Ressourceneinsatz, Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Grundlegende Fertigkeiten und Verbindungstechniken

    Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Reiben, Senken, Schleifen, Polieren, etc.,

    Richtige Anwendung von Senkkopf- und Sechskantschrauben inkl. Scheiben und Muttern, Nieten



    Qualifizierte(r) MetallhelferIn

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Werkzeichnungen

    Technische Unterlagen lesen und anwenden können, Material- und Normteilauswahl sowie Zuschnitt laut Zeichnungen

    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden

    Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Handhabung und Bedienung von Handwerkzeugen sowie Maschinen und Geräten

    Normen und gesetzlicher Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Arbeiten unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Normen;

    Bestimmen und umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Grundlegende Fertigkeiten und Verbindungstechniken

    Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Reiben, Senken, Schleifen, etc. sowie Anwendung von Normteilen und Grundkenntnisse in der konventionellen Zerspanung



    Qualifizierte(r) MitarbeiterIn Blechtechnik

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Werkzeichnungen

    Technische Unterlagen lesen und anwenden können; Maschinen rüsten, bedienen und in Betrieb nehmen.

    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden

    Arbeitsabläufe und deren Ergebnisse überwachen und beurteilen: Handling und Wartung von Werkzeugen und Maschinen

    Normung und gesetzliche Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit und                
    Gesundheitsschutz

    Arbeiten unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Normen. Bestimmen und umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.                           

    Grundlegende Fertigkeiten und Verbindungstechniken

    Messen, Anreißen, Körnen, Bohren, Gewindeschneiden, Entgraten, Klinken, Nieten etc.

    Kenntnisse im Bereich Blechtechnik

    Bedienen von Plasma oder Laserschneidmaschinen Abkanten im Handbetrieb.



    Qualifizierte(r) MitarbeiterIn Maschinenbau

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Werkzeichnungen

    Korrekte Fertigung und Montage laut Plan. Richtige Auswahl von Normteilen. Beachtung der vorgegebenen Toleranzen (Maße, Oberflächen, etc.)

    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden

    Fertigungs- und Montageabläufe fachgerecht durchführen. Richtige Wahl der Werkzeuge bzw. Verbindungselemente (Stifte, Schrauben, etc.)                               

    Normung und gesetzliche Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit                       
    und Gesundheitsschutz

    Arbeiten nach den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und Normen.

    Grundlegende Fertigkeiten und Verbindungstechniken

    Herstellung von Maschinenteilen mittels verschiedener Fertigungsverfahren wie drehen, fräsen, bohren, reiben, etc.

    Kenntnisse im allgemeinen Maschinenbau

    Herstellung, Verwendung und Montage von Maschinenelementen (z.B. Lager, Achsen, Wellen, Zapfen)



    Qualifizierte(r) MitarbeiterIn Stahlbau

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Werkzeichnungen

    Technische Unterlagen lesen und anwenden können, Material- und Normteilauswahl sowie Zuschnitt laut Zeichnung

    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden

    Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Handhabung und Bedienung von Handwerkzeugen sowie Maschinen und Geräten.

    Normen und gesetzlicher Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Arbeiten unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Normen. Bestimmen und umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Grundlegende Fertigkeiten und Verbindungstechniken

    Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Reiben, Senken, Schleifen, etc sowie Anwendung von Normteilen

    Kenntnisse im Bereich Stahlbautechnik

    Vorbereitung und Bearbeitung von Halbzeugen und Werkstücken laut Norm sowie Kenntnisse über Kenntnisse über Schweißsymbole sowie normgerechte Ausführung von lösbaren Verbindungen



    Qualifizierte(r) MitarbeiterIn Zerspanungstechnik

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Werkzeichnungen

    Technische Unterlagen lesen und anwenden können, Material- und Normteilauswahl sowie Zuschnitt laut Zeichnung

    Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden

    Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Handhabung und Bedienung von Handwerkzeugen sowie Maschinen und Geräten.                            

    Normen und gesetzlicher Bestimmungen sowie Arbeitssicherheit                   
    und Gesundheitsschutz

    Arbeiten unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Normen. Bestimmen und umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    Grundlegende Fertigkeiten und Verbindungstechniken

    Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Reiben, Senken, Schleifen, etc sowie Anwendung von Normteilen

    Kenntnisse im Bereich Zerspanungstechnik

    Bedienen von Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen sowie Einhaltung von Normen und nach DIN ISO 22768

    Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss die berufliche Praxis im Metallbereich von mind. 12 Monaten nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut die Prüfung absolviert werden.
  • Qualitätsprüfer(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret:

    • bereits praktisch tätige Facharbeiter
    • Personen, die als Hilfskräfte in der Produktion tätig sind
    • Auszubildende im technischen Bereich (Lehrlinge, Erwachsenenbildung)

    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von "signifikant betroffener Kreise" einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können.

    Insbesondere sind dies:

    • Industrieunternehmen
    • Vorgesetzte und/oder verantwortliche Ingenieure
    • Zulieferfirmen und/oder Auftragnehmer
    • Personalbereitsteller
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm.

    Für diese Kompetenz sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Qualität im Überblick

    Bewusstsein und Umgang mit vorgegebenen Qualitätsstandards

    Qualitätsprüfung und -kontrolle

    Vorgehensweise bei einer Qualitätskontrolle;

    Durchführung einer Qualitätsprüfung

    Qualitätssicherung und -management (ISO 9001)

    Arbeiten nach und Einhaltung eines vorgegebenen Qualitätsstandards

    Arten und Aufbau von Messmitteln

    Richtige Pflege, Wartung, Kalibrierung und Umgang mit Messmittel

    Definitionen und Unterschiede zwischen prüfen, messen und Lehren    

    Auswahl und Anwendung geeigneter Messmittel zur Überprüfung von Vorgaben

    Arbeitssicherheit und Umwelt

    Unfallvermeidung, Verhalten bei Unfällen;

    Richtige Entsorgung der Ausschussteile

    Mess- oder Prüfplan

    Erstellen und arbeiten nach einem Mess- oder Prüfplan

    Messen und Dokumentation der Messergebnisse

    Umgang mit den Messmitteln;

    Ausfüllen eines Messberichts

    Umgang mit Abweichungen

    Sperren von fehlerhaften Teilen;

    Weiterleitung an die Qualitätssicherung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung im Bereich Fertigungscontrolling von mind. 16 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis als Controller in einem Ausmaß von mind. 2 Jahren  (vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (praktischer Prüfungsteil und Verständnisfragen) jedoch kein schriftlicher Test.

  • Schweißer(innen)

    • Zielgruppen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Verlängerung

    Personen aus Metall verarbeitenden Berufen, wie zB. Stahl- und Aluminiumbau, Rohrleitungsbau, Anlagen- und Apparatebau, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Maschinenbautechniker, …
    • Verfahrensspezifische Fertigkeiten
    • Arbeitssicherheit
    • Werkstoffe – Herstellung – Bezeichnung
    • Thermisches Trennen
    • Schweißnahtvorbereitung und Schweißnahtdarstellung
    • Prüfung von SchweißerInnen
    • Überblick über die Schweißverfahren
    • Schweißnahtunregelmäßigkeiten, Schweißnahtprüfverfahren
    • Schweißeigenspannung & Verzug
    Es wird vorausgesetzt, dass der Schweißer eine besondere Ausbildung erhalten und/oder industrielle Praxis im Geltungsbereich hat.
    Die Zertifizierung bleibt 3 Jahre (EN ISO 9606-1) bzw. 2 Jahre (EN ISO 9606-2) gültig, vorausgesetzt, der/die SchweißerIn ist regelmäßig mit Schweißarbeiten im geltenden Prüfungsbereich beschäftigt. Eine Unterbrechung von max. 6 Monaten ist zulässig.
  • SGU operative Führungskraft

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen, die ein SGU-Managementsystem betreiben, aufrechterhalten und verbessern wollen. Durch den Einsatz von zertifizierten operativ tätigen MitarbeiterInnen und operativen Führungskräften (SGU Personal) soll ein Beitrag zur Verbesserung der Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzstandards geleistet werden. Das zertifizierte Personal soll die Organisation auf den Gebieten Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz aktiv unterstützen.

    Die Zielgruppe für dieses Programm umfasst somit:

    • Operative Führungskräfte von Organisationen (NiederlassungsleiterInnen, BauleiterInnen, ProjektleiterInnen, Meister, TechnikerInnen oder Poliere), Kontraktoren bzw. Personalbereitstellern
    • abgeschlossene Berufsausbildung
      gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) bwz. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung
      ODER
    • ersatzweise Schulung für fehlende Ausbildung
      mind. 3 tägige Schulung (24 U-Std.) mit Lernzielen für MitarbeiterInnnen bzw. Führungskräfte
    • Gesetzliche Grundlagen zum ArbeitnehmerInnenschutz
    • Unfallursachen & Folgerungen für die Sicherheitspolitik
    • Methoden zur Förderung von Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
    • Arbeitsmittel & Arbeitsverfahren
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Brand- & Katastrophenschutz, Notfallplanung & Erste Hilfe
    • Besondere Gefahren
    • Arbeitsstoffe & Abfälle
    • Ergonomie

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden.
    In der neuen Version des SCC Regelwerks (SCC-VAZ 2021) wurde die Gültigkeit von SGU Zertifikaten von 10 Jahren auf 5 Jahre verkürzt.

    Seit 01.05.2023 werden SGU-Personenzertifikate mit 5-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss neuerlich eine Prüfung abgelegt werden.

  • SGU operative/r Mitarbeiter(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen, die ein SGU-Managementsystem betreiben, aufrechterhalten und verbessern wollen. Durch den Einsatz von zertifizierten operativ tätigen MitarbeiterInnen und operativen Führungskräften (SGU Personal) soll ein Beitrag zur Verbesserung der Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzstandards geleistet werden. Das zertifizierte Personal soll die Organisation auf den Gebieten Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz aktiv unterstützen.

    Die Zielgruppe für dieses Programm umfasst somit:

    • Operativ tätige MitarbeiterInnen von Organisationen (ArbeiterInnen, FacharbeiterInnen und Monteuer/Monteuerinnen), Kontraktoren bzw. Personalbereitstellern
    • abgeschlossene Berufsausbildung
      gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) bwz. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung
      ODER
    • ersatzweise Schulung für fehlende Ausbildung
      mind. 3 tägige Schulung (24 U-Std.) mit Lernzielen für MitarbeiterInnnen bzw. Führungskräfte
    • Gesetzliche Grundlagen zum ArbeitnehmerInnenschutz
    • Unfallursachen & Folgerungen für die Sicherheitspolitik
    • Methoden zur Förderung von Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
    • Arbeitsmittel & Arbeitsverfahren
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Brand- & Katastrophenschutz, Notfallplanung & Erste Hilfe
    • Besondere Gefahren
    • Arbeitsstoffe & Abfälle
    • Ergonomie

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden.
    In der neuen Version des SCC Regelwerks (SCC-VAZ 2021) wurde die Gültigkeit von SGU Zertifikaten von 10 Jahren auf 5 Jahre verkürzt.

    Seit 01.05.2023 werden SGU-Personenzertifikate mit 5-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss neuerlich eine Prüfung abgelegt werden.

  • Six Sigma Yellow Belt

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen und Organisationseinheiten, die für Verbesserung von Prozessen zuständig/verantwortlich sind.

    Yellow, Green bzw. Black Belts sollten bei Verbesserungsprojekten unterstützen bzw. diese selbstständig leiten. Sie sind im speziellen:

    • MitarbeiterInnen im Verbesserungsprozess
    • LeiterInnen von Verbesserungsteams
    • Führungskräfte mit Prozessverantwortung
    • MitarbeiterInnen und Führungskräfte mit Projektfunktionen (Verbesserungsprojekte)
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm.

    Für diese Kompetenzen sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Grundsätzliches Verständnis von Six Sigma, Lean Management und des DMAIC Problemlösungszyklus         

    Versteht die DMAIC Logik und kann somit effizient an Six Sigma Einsparungsprojekten mitarbeiten

    Einfache statistische Kenngrößen

    Stellt die richtigen Daten im richtigen Format zur Verfügung

    Einfache Lean Methoden

    Arbeitet mit Linienverantwortlichen zusammen, um Einsparungspotenziale zu erkennen und umzusetzen

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden oder 1 Refreshingtag & 1 erfolgreiches Projekt (Bestätigung durch den Auftrag- bzw. Arbeitgeber)

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden. (Multiple Choice Test / 20 Fragen – anschließendes Fachgespräch)

  • Six Sigma Green Belt

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen und Organisationseinheiten, die für Verbesserung von Prozessen zuständig/verantwortlich sind.

    Yellow, Green bzw. Black Belts sollten bei Verbesserungsprojekten unterstützen bzw. diese selbstständig leiten. Sie sind im speziellen:

    • MitarbeiterInnen im Verbesserungsprozess
    • LeiterInnen von Verbesserungsteams
    • Führungskräfte mit Prozessverantwortung
    • MitarbeiterInnen und Führungskräfte mit Projektfunktionen (Verbesserungsprojekte)

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm.

    Für diese Kompetenzen sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    DMAIC Problemlösungszyklus mit entsprechenden Problemlösungsmethoden        

    Plant und setzt Einsparungsprojekte unter Anleitung eines Black Belts um – typischerweise im eigenen Verantwortungsbereich

    Statistische Problemlösungsmethoden

    Leitet Team-Meetings und wendet teamorientierte und statistische Problemlösungsmethoden an

    Grundlagen Projektmanagement, Moderation und Präsentation

    Arbeitet mit Linienverantwortlichen zusammen, um Einsparungspotenziale zu erkennen

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden oder 1 Refreshingtag & 1 erfolgreiches Projekt (Bestätigung durch den Auftrag- bzw. Arbeitgeber)

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden. (Multiple Choice Test / 20 Fragen – anschließendes Fachgespräch)

  • Six Sigma Black Belt

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen und Organisationseinheiten, die für Verbesserung von Prozessen zuständig/verantwortlich sind.

    Yellow, Green bzw. Black Belts sollten bei Verbesserungsprojekten unterstützen bzw. diese selbstständig leiten. Sie sind im speziellen:

    • MitarbeiterInnen im Verbesserungsprozess
    • LeiterInnen von Verbesserungsteams
    • Führungskräfte mit Prozessverantwortung
    • MitarbeiterInnen und Führungskräfte mit Projektfunktionen (Verbesserungsprojekte)
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm.

    Für diese Kompetenzen sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    DMAIC Problemlösungszyklus mit Vertiefung der Problemlösungsmethoden    

    Plant und setzt Einsparungsprojekte um –über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus (cross functional)

    Anspruchsvolle statistische Problemlösungsmethoden

    Leitet Team-Meetings und wendet auch anspruchsvolle teamorientierte und statistische Problemlösungsmethoden an

    Vertiefung Projektmanagement, Moderation und Präsentation

    Arbeitet mit Linienverantwortlichen zusammen, um Einsparungspotenziale zu erkennen und mögliche Six Sigma Projekte zu definieren

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden oder 1 Refreshingtag & 1 erfolgreiches Projekt (Bestätigung durch den Auftrag- bzw. Arbeitgeber)

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden. (Multiple Choice Test / 20 Fragen – anschließendes Fachgespräch)

  • Six Sigma Master Black Belt

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen und Organisationseinheiten, die für Verbesserung von Prozessen zuständig/verantwortlich sind.

    Yellow, Green bzw. Black Belts sollten bei Verbesserungsprojekten unterstützen bzw. diese selbstständig leiten. Sie sind im speziellen:

    • MitarbeiterInnen im Verbesserungsprozess
    • LeiterInnen von Verbesserungsteams
    • Führungskräfte mit Prozessverantwortung
    • MitarbeiterInnen und Führungskräfte mit Projektfunktionen (Verbesserungsprojekte)

    Für diese Kompetenzen sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Vertiefung statistische Problemlösungstechniken (insbes. Data Mining Techniken)   

    Unterstützt Black Belts, Green Belts und Six Sigma Teams bei der richtigen Auswahl und Anwendung der Problemlösungsmethoden passend zur Aufgabe

    Vertiefung in Kommunikation, Rhetorik, Training, Coaching, Consulting

    Entwickelt und führt Six Sigma Kennzahlen und Dashboards ein, um den Erfolg der Six Sigma Einführung darzustellen und zu messen

    Vertiefung Einführung von Six Sigma

    Entwickelt das firmenspezifischen Six Sigma Trainingsprogramm und trainiert Six Sigma Green und Black Belts

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden oder 1 Refreshingtag & 1 erfolgreiches Projekt (Bestätigung durch den Auftrag- bzw. Arbeitgeber)

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 20 Fragen – anschließendes Fachgespräch).

  • Six Sigma Citizen Data Scientist

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen aus Organisationen und Organisationseinheiten, die für Verbesserung von Prozessen zuständig/verantwortlich sind.

    Yellow, Green bzw. Black Belts sollten bei Verbesserungsprojekten unterstützen bzw. diese selbstständig leiten. Sie sind im speziellen:

    • MitarbeiterInnen im Verbesserungsprozess
    • LeiterInnen von Verbesserungsteams
    • Führungskräfte mit Prozessverantwortung
    • MitarbeiterInnen und Führungskräfte mit Projektfunktionen (Verbesserungsprojekte)
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm.

    Für diese Kompetenzen sind keine allgemeinen Qualifikationsnachweise erforderlich.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Umfangreiche Kenntnisse über den CRISP-DM Standard, auch im Vergleich zu anderen Modellen (z.B.   SEMMA Workflow)

    Wendet den CRISP-DM Standard an

    Umfangreiche Kenntnisse über Data Mining Methoden wie Entscheidungs-bäume, Diskriminanzanalysen, Clusteranalyse oder neuronale Netze

    Wendet statistische Methoden auf große Datenbestände (insbesondere "Big Data" bzw. Massendaten) an mit dem Ziel, neue Querverbindungen und Trends zu erkennen und daraus Schlüsse zu ziehen

    Erkennt Potenziale von datengetriebenen Analysen im eigenen Geschäftsumfeld

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden oder 1 Refreshingtag & 1 erfolgreiches Projekt (Bestätigung durch den Auftrag- bzw. Arbeitgeber)

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 20 Fragen – anschließendes Fachgespräch).

  • Social-Media-Expert

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst Personen, die Aufgaben im Bereich Social Media ausüben und übernehmen.

    Personen, die den Auftritt von Einzelpersonen oder Firmen und Organisationen auf Webseiten, Social Media Plattformen und Internet-Portalen gestalten und verwalten.

    Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beinhaltet die Absolvierung der Ausbildung oder einen Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Social Media Strategie

    Entwicklung und Umsetzung von Social Media Strategien

    Internet, HTML und rechtliche Grundlagen   

    Einsatz zielgerechter Kommunikations-kanäle und Social Media Plattformen unter Beachtung von rechtlichen Aspekten

    Suchmaschinenmarketing

    Anwendung effektiver Werbeformen im Onlinemarketing

    Social CRM und Social Branding

    Integration von sozialen Netzwerken in CRM-Plattformen

    Aufbau von Marken

    Social Media Monitoring & KPIs

    Durchführung relevanter Erfolgsmessungen

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss/müssen eine Fortbildung von zumindest einem Tag und die berufliche Praxis in den zertifizierten Kompetenzen (Social Media) in einem Ausmaß von 1,5 Jahren nachgewiesen werden. Durch den durchgängigen Nachweis der praktischen Berufserfahrung (3 Jahre) muss keine Fortbildung nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung, Verständnisfragen, jedoch kein Multiple-Choice-Test).
  • Spezialist(in) innovative Kunststoff- und Hybridbauteile

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine Fortbildung von zumindest 40 Unterrichtseinheiten und die berufliche Praxis im Ausbildungskontext von mindestens 1 Jahr seit der Zertifizierung nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit und Prüfung/Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test absolviert werden.

  • TPM-Coach (Total Productive Maintenance)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die TPM als Ansatz zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Produktion und Instandhaltung sehen,
    sowie mittels Instrumenten- und Methodeneinsatz in moderierten Verbesserungsteams die optimale Nutzung der Anlagen gewährleisten müssen.

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildung, oder Matura, oder höherwertige Ausbildung
      UND
    • anlagenspezifische (Produktion- bzw. Instandhaltung) berufliche Praxis im Ausmaß von mind. 1 Jahr

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Grundlagen

    Ziele und Inhalte der TPM-Philosophie umsetzen können

    Anlagen- und Prozessverbesserung    

    Vorgehensweise zur Lösung von Problemen nach Problemlösungszyklus, Moderationsverhalten, Instrumenten- und Methodeneinsatz

    Motivierendes Arbeitsumfeld

    Visuelles Management, Ordnung und Sauberkeit (5A-Aktion), Einführung einer autonomen Instandhaltung

    Minimierung von Verlustquellen

    Einsetzen von Kennzahlen zur Prozesssteuerung, Berechnung und Interpretation des OEE-Wertes

    Mitarbeiterführung

    Delegation, situatives Führen, Leiten von Verbesserungsteams

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine eintägige, einschlägige instandhaltungsrelevante Weiterbildungsveranstaltung, die die Themen der TPM-Ausbildung vertiefend beinhaltet, besucht werden ODER ein Nachweis über eine einschlägige Projektarbeit im Ausbildungsschwerpunkt eingereicht werden (diese muss von dem/der PrüferIn oder der Steuerungsgruppe positiv verifiziert werden).

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess absolviert werden. Dazu muss eine Praxisarbeit erstellt und präsentiert werden. Im Anschluss werden Verständnisfragen gestellt.

  • TPM-Expert (Total Productive Maintenance)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die TPM als Ansatz zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Produktion und Instandhaltung sehen sowie mittels Instrumenten- und Methodeneinsatz in moderierten Verbesserungsteams die optimale Nutzung der Anlagen gewährleisten müssen.

    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • abgeschlossene Ausbildung zum TPM-Coach

      ODER

      Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung (z.B. mehrjährige Praxiserfahrung in der Umsetzung TPM)

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Instandhaltungsphilosophien

    Anlagenersatz und Lebenszyklusbetrachtung, Instandhaltungsphilosophien

    Weiterführende Methoden und Instrumente  

    Instandhaltungspräventionen, Risikobetrachtung zur Instandhaltungsstrategie, Ersatzteilmanagement

    Digitalisierung

    Datenerfassung und Strategien der Smart Maintenance anwenden

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine eintägige, einschlägige instandhaltungsrelevante Weiterbildungsveranstaltung, die die Themen der TPM-Ausbildung vertiefend beinhaltet, besucht werden ODER ein Nachweis über eine einschlägige Projektarbeit im Ausbildungsschwerpunkt eingereicht werden (diese muss von dem/der PrüferIn oder der Steuerungsgruppe positiv verifiziert werden).

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess absolviert werden. Dazu muss eine Praxisarbeit erstellt und präsentiert werden. Im Anschluss werden Verständnisfragen gestellt.

  • TPM LSM-Specialist (Lean Smart Maintenance)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe umfasst Personen, die TPM als Ansatz zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Produktion und Instandhaltung sehen sowie mittels Instrumenten- und Methodeneinsatz in moderierten Verbesserungsteams die optimale Nutzung der Anlagen gewährleisten müssen.

    • abgeschlossene Ausbildung TPM-Coach und TPM-Expert und
      der Eintagesseminare "TPM zu LSM" und "Kritikalität, Risikovorsorge und Budgetierung"

      ODER

      mehrjährige einschlägige berufliche Praxis.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Wertschöpfungsorientierung der Instandhaltung    

    Bestimmung der Ausfallkosten und detaillierte Betrachtung der Ausfallkosten

    Schwachstellenanalyse

    Methoden und Prozess der Schwachstellenanalyse

    Budgetierung in der Instandhaltung

    Dynamische Budgetierung basierend auf Kritikalität und Risiko der Anlage

    Weiterführende Instandhaltungsphilosophie

    Dynamisierung der Instandhaltungsstrategie basierend auf der Wichtigkeit der Anlagen und den Inhalten der unterschiedlichen Instandhaltungsphilosophien

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine eintägige, einschlägige instandhaltungsrelevante Weiterbildungsveranstaltung, die die Themen der TPM-Ausbildung vertiefend beinhaltet, besucht werden ODER ein Nachweis über eine einschlägige Projektarbeit im Ausbildungsschwerpunkt eingereicht werden (diese muss von dem/der PrüferIn oder der Steuerungsgruppe positiv verifiziert werden).

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess absolviert werden. Dazu muss eine Praxisarbeit erstellt und präsentiert werden. Im Anschluss werden Verständnisfragen gestellt.

  • TQM-Manager(in) (Total Quality Management)

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden. Durch Nachweis (Bestätigung des Arbeitgebers) des vollzeitäquivalenten Einsatzes im Ausmaß von 1 Jahr innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates in der spez. Qualifikation kann die Weiterbildung um einen Tag reduziert werden. Des Weiteren ist die Anerkennung von spezifischen Seminaren zum Thema möglich. Die Entscheidung trifft die Zertifizierungsstelle.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test / 30 Fragen).

  • Tunnelbautechniker(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe der Qualifizierungsmaßnahme umfasst Frauen und Männer aller Altersgruppen, sofern sie die notwendigen technischen Vorkenntnisse aufweisen und/oder über entsprechende berufliche Praxis verfügen und sich im Unternehmen mit Tunnelbautechnik beschäftigen möchten/müssen.

    In einem erweiterten Feld sind neben den potentiellen ZertifikatsinhaberInnen auch Organisationen der Zielgruppe zuzuordnen, die im Sinne der Definition von „signifikant betroffener Kreise“ einen Nutzen jeglicher Art aus dieser Zertifizierung erfahren können. Insbesondere sind dies:

    • AuftraggeberInnen
    • Produzierende Unternehmen
    • InfrastrukturbetreiberInnen
    • PlanerInnen und BeraterInnen
    • Universitäten
    • InteressensvertreterInnen
    Absolvierung des zugrundeliegenden Lehrgangs lt. Zertifizierungsprogramm, sowie
    • Untertägiger Einsatz als Mineur oder gleichwertig (z.B. Herstellung Innenschalen) mit zumindest einjähriger beruflicher Praxis im Bereich von Tunnelbauwerken
      ODER
    • Abgeschlossene Lehrausbildung oder HTL-Abschluss Tiefbau oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen auf dem Gebiet Maschinentechnik, Elektrotechnik, o.ä.
      ODER
    • gleichzuhaltende Qualifikation (zB Studium ohne Abschluss) wie z.B. aus den technischen Fachbereichen des Bauwesens, des Bergbaus, der Elektrotechnik, der Mechatronik oder artverwandten Bereichen.


    Die Beurteilung erfolgt fallweise durch die Steuerungsgruppe.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Arbeitssicherheit im Tunnel

    Erkennen der Gefahrenpotentiale und festlegen sicherheitstechnischer Aspekte in Bezug auf das Bauverfahren und der Maschinen im Tunnelbau

    Grundkenntnisse des Tunnelbaus

    Anwendung der unterschiedlichen Technologien im Tunnelbau sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Grenzen inkl. der dazugehörenden Grundkenntnisse aus den Fachgebieten Geologie, Vermessung und geotechnische Messungen.

    Auswahl und Bedienung von Spezial

    und Schlüsselgeräten im Tunnelbau

    Aufbau, Einsatz, Sicherheit sowie Wartung und Pflege der unterschiedlichen Vortriebsmaschinen

    Bewetterung und Entstaubung

    Ermittlung von Bewetterungs- und Entstaubungsmengen, der Installation von Belüftungs-/Entstaubungsanlagen und von Luftmessungen

    Sprengen

    Planen eines Sprengschemas inkl. Zündfolgen;

    Durchführung von Sprengungen mit Schwerpunkt Untertagebau

    Kenntnisse von Bau- und Bauhilfsstoffen

    Fachgerechtes Einbauen von verschiedenen Sicherungselementen (Anker, Bögen, Rohrschirme, etc.) im Tunnel;

    Fachgerechte Verarbeitung von Spritzbeton

    Rechtlichen Rahmenbedingungen

    Applikation der rechtlichen Grundlagen im Arbeitsumfeld

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen eine facheinschlägige Fortbildung von zumindest 1 Tag (8 UE) und die berufliche Praxis in Fachgebieten die sich mit Tunnelbautechnik und den damit zusammenhängenden Sicherheitsanforderungen befassen, in einem Ausmaß von 3 Jahren (Vollzeitäquivalent) nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate), muss zusätzlich der Zertifizierungsprozess (Praxisarbeit mit Präsentation, jedoch keine schriftliche Prüfung) durchlaufen werden.

  • Umweltmanager(in)

    • Verlängerung

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer müssen 2 Refreshingtage á 8 Unterrichtseinheiten aus den Kompetenzinhalten nachgewiesen werden. Durch Nachweis (Bestätigung des Arbeitgebers) des vollzeitäquivalenten Einsatzes (30 bzw. 40 Wochenstunden) im Ausmaß von 1 Jahr innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates in der spez. Qualifikation kann die Weiterbildung um einen Tag reduziert werden. Des Weiteren ist die Anerkennung von spezifischen Seminaren zum Thema möglich. Die Entscheidung trifft die Zertifizierungsstelle.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss eine Rezertifizierungsprüfung absolviert werden (Multiple Choice Test – anschließendes Fachgespräch).

  • Verschraubungs-/Flanschmonteur(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Dieses Zertifizierungsprogramm gilt für

    • bereits praktisch tätige Verschraubungsmonteure und
    • Personen, die als Verschraubungsmonteure tätig werden wollen
    (im Sinne der in der EN 1591-4).

    Grundqualifizierung

    Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder facheinschlägige höherwertige Ausbildung (wie z.B. Lehre Metalltechnik, Maschinenschlosser,…)

    ODER

    durchgehender Praxisnachweis, in Form einer Arbeitgeberbestätigung, als Verschraubungsmonteur im Mindestumfang von 2 Jahren, nicht älter als 6 Monate.


    Mit Zusatzmodul Stahlbau

    Gültiges Zertifikat „VerschraubungsmonteurIn“ Grundqualifizierungsstufe

    ODER

    zumindest die Ausbildung der Grundqualifizierungsstufe – diese darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen UND die Qualifikationsnachweise siehe Grundqualifizierung.


    Mit Zusatzmodul hydraulisches Anziehen

    Gültiges Zertifikat „VerschraubungsmonteurIn“ Grundqualifizierungsstufe

    ODER

    zumindest die Ausbildung der Grundqualifizierungsstufe – diese darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen UND die Qualifikationsnachweise siehe Grundqualifizierung

    Grundqualifizierung

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Qualifikationskonzept, Geltungsbereich der eigenen Qualifikation

    Anwendung der erlernten Qualifikation

    Arten, Funktionsweisen, Einsatzbereiche und Kennwerte von Schrauben und Schraubverbindungen, sowie Schmiermitteln

    Verifizierung von Verbindungsmitteln, Dichtungen, Flanschen und Schmiermitteln, Abgleich mit Vorgaben, Interpretation von Kennwerten.

    Schraubenanzugsverfahren , Gerätschaften, Einsatzbereich, Genauigkeiten

    Überprüfung des Wartungsstatus, Überprüfung auf Beschädigungen

    Physikalische Grundsätze beim Anziehen von Flanschverbindungen, sowie Funktionsweise als Gesamtes

    Schmieren nach Vorgabe, Einstellen eines vorgegebenen Drehmoments, korrektes Anziehen nach Anziehmuster

    Vorbereitende und begleitende Arbeiten

    Lagerung von Dichtungen, Überprüfung und Vorbereitung aller Komponenten vor Einbau, Schmierung, Zentrierung, Ausrichten der Dichtflächen

    Arbeitssicherheit

    Unfallvermeidung, Verhalten bei Unfällen, sichere Demontage

    Ursachen und Vermeidung von Fehlern

    Erkennen von Unregelmäßigkeiten bei der Montage

    Qualitätssicherung

    Verhalten bei Abweichungen, Protokollierung


    Zusatzmodul Stahlbau

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Qualifikationskonzept, Geltungsbereich der eigenen Qualifikation

    Anwendung der erlernten Qualifikation

    Arten, Funktionsweisen, Einsatzbereiche und Kennwerte von Schrauben und Schraubverbindungen, sowie Schmiermitteln

    Verifizierung von Verbindungsmitteln, Dichtungen, Flanschen und Schmiermitteln, Abgleich mit Vorgaben, Interpretation von Kennwerten.

    Schraubenanzugsverfahren , Gerätschaften, Einsatzbereich, Genauigkeiten

    Überprüfung des Wartungsstatus, Überprüfung auf Beschädigungen

    Physikalische Grundsätze beim Anziehen von Flanschverbindungen, sowie Funktionsweise als Gesamtes

    Schmieren nach Vorgabe, Einstellen eines vorgegebenen Drehmoments, korrektes Anziehen nach Anziehmuster

    Vorbereitende und begleitende Arbeiten

    Lagerung von Dichtungen, Überprüfung und Vorbereitung aller Komponenten vor Einbau, Schmierung, Zentrierung, Ausrichten der Dichtflächen

    Arbeitssicherheit

    Unfallvermeidung, Verhalten bei Unfällen, sichere Demontage

    Ursachen und Vermeidung von Fehlern

    Erkennen von Unregelmäßigkeiten bei der Montage

    Qualitätssicherung

    Verhalten bei Abweichungen, Protokollierung

    Verbindungskategorien im Stahlbau, Schrauben im Stahlbau, Einsatz von Garnituren

    Verifizierung von Verbindungsmitteln, Abgleich mit Vorgaben, Interpretation von Kennwerten

    Planmäßiges/nicht planmäßiges Anziehen, Anziehverfahren in der EN 1090-2

    Handfestes Anziehen

    Vorbereitung der Kontaktflächen, Gleitflächenklassen, Verwendung von Futterblechen

    Verifizierung von Oberflächenbehandlungszuständen

    Drehmomentverfahren und Kombiniertes Anziehverfahren - Voraussetzungen, Durchführung

    Verfahren nach Anweisung anwenden

    Kontrolle und Kennzeichnung von Schraubenverbindungen

    Verhalten bei Abweichungen, Protokollierung


    Hydraulisches Anziehen

    Sichere Anwendung und Handhabung von Hydraulikschläuchen

    Ordnungsgemäße Verwendung der Einsätze, Verschleiß/Beschädigung der Einsätze

    Auswirkungen von Schraubenbeschichtungen

    Werkzeugsitz und Lochabstände

    Anzugsverfahren für drehmomentgesteuertes Anziehen

    Arten von hydraulischen Drehmomentschlüsseln

    Auswahl des Werkzeugdrucks, um das erforderliche Drehmoment

    für ein bestimmtes Werkzeug zu liefern

    Verwendung von Einzel- und Mehrfachwerkzeugen zum Anziehen einer Verbindung

    Bedeutung von Schmierung und Streuung der Reibung

    Verständnis, wann hydraulische Drehmomentwerkzeuge anzuwenden sind

    Grundlagen der hydraulischen Drehmomentsteuerung

    Geeignete Arbeitspraktiken zur Vermeidung von Einklemmstellen für Finger/Hände

    Erkennen geeigneter Reaktionspunkte

    Sichere Anwendung eines Konterschlüssels

    Nummerierung der Schrauben bei Verwendung

    von Einzel- und Mehrfachwerkzeugen

    Verletzungsgefahr durch austretendes Druckmedium – Vermeidung und Maßnahmen

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.

    Zur Verlängerung (Rezertifizierung) des Zertifikats nach Ende der Gültigkeitsdauer muss erneut eine Prüfung  absolviert werden. Der Nachweis einer Schulung ist für die Zulassung zur Prüfung nicht erforderlich.

    Wird die Prüfung für die Zertifikatsverlängerung nicht positiv abschlossen, muss die/der Prüfungskandidat/in die vollständige Ausbildung (Theorie und Praxis) nochmals absolvieren.

  • Webdesigner(in)

    • Zielgruppen

    • Prüfungsvoraussetzungen

    • Zertifizierte Kompetenz

    • Verlängerung

    Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst Personen, die Aufgaben im Webdesign ausüben und übernehmen,
    sowie in Multimedia-, Grafik-, Werbe- oder Web-Agenturen und in Marketingabteilungen in Unternehmen tätig sind.

    Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beinhaltet die Absolvierung der Ausbildung oder einen Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung.

    Kenntnisse

    Fertigkeiten

    Technische Standards des Internet (z.B. Protokolle, Dateiformate)    
    DOM, HTML, CSS, Javascript und JS-Frameworks

    Webspace und Domain organisieren

    Daten auf Webserver uploaden

    Webautorenprogramm, HTML-Editor und FTP-Client anwenden

    Semantische Webseiten aufbauen

    Mit CSS formatieren

    Dateien (Bilder, Animationen, Videos) webkonform aufbereiten und in Webseiten einbauen

    Texte webkonform erstellen

    Javascript-Techniken einsetzen

    Konzeption, Screendesign, Projektmanagement

    Kundenbriefings zielgerichtet durchführen

    Webauftritte nach Kundenwünschen konzipieren

    Screendesign nach den Gestaltungsrichtlinien für unterschiedliche Endgeräte entwickeln

    Projekte nach Kundenwünschen und Zeitvorgaben umsetzen

    Rechtliche Vorgaben für Webauftritte, DSGVO, Urheberrecht

    Rechtliche Grundlagen und Urheberrecht für Webauftritte beachten und anwenden

    Website Promotion: SEM (SEO und SEA)

    Promotionstrategien anwenden und Webauftritte in Hinblick auf SEM erstellen

    Webanalysetools verwenden

    Grundkenntnisse eines gängigen CMS

    Unterschiede zwischen statischen Websites und CMS kennen

    Je nach Kundenauftrag statische Webauftritte oder einfache CMS-Websites erstellen

    Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

    Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss/müssen eine Fortbildung von zumindest 1 Tag und die berufliche Praxis in den zertifizierten Kompetenzen (WebdesignerIn) in einem Ausmaß von 1,5 Jahren nachgewiesen werden. Durch den durchgängigen Nachweis der praktischen Berufserfahrung (3 Jahre) muss keine Fortbildung nachgewiesen werden.

    Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung, Verständnisfragen, jedoch kein Multiple-Choice-Test).

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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