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Einbindung von Klimawandelaspekten in ISO Managementsystemnormen

Am 22. Februar 2024 veröffentlichten IAF (International Accredidation Forum) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) ein gemeinsames Kommuniqué, um auf die bevorstehende Veröffentlichung von Änderungen zu Klimaschutzmaßnahmen in neuen und bestehenden ISO-Normen für Managementsysteme hinzuweisen.

Zwei neue Aussagen wurden zu einer Reihe bestehender Managementsystemnormen (z.B. 9001, 14001, 21001, 37301, 45001, 50001, …) hinzugefügt und werden in alle neuen, in der Entwicklung/Überarbeitung befindlichen Normen aufgenommen. Am 23.02.2024 wurden nun

„Amendments“ (Ergänzungen) zu allen relevanten Managementsystemnormen veröffentlicht.

Einheitlicher Inhalt ist folgender:

          Bisherige Normforderungen:

  • 4.1. Verstehen der Organisation und ihres Kontextes


    Die Organisation muss externe und interne Themen bestimmen, die für ihren Zweck relevant sind und die ihre Fähigkeit beeinflussen,
    das/die beabsichtigte(n) Ergebnis(se) ihres Management-systems zu erreichen.

    Neu hinzugefügt:
    Die Organisation muss bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.

  • 4.2. Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der interessierten Parteien


    Die Organisation muss bestimmen:
    -  die interessierten Kreise, die für das Managementsystem relevant sind
    -  die relevanten Anforderungen dieser interessierten Kreise
    -  welche dieser Anforderungen durch das Managementsystem erfüllt werden sollen

    Neu hinzugefügt:
    ANMERKUNG: Relevante interessierte Parteien können Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben. Es soll damit sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von der Organisation im Zusammenhang mit der Wirksamkeit des Managementsystems, zusätzlich zu allen anderen Aspekten, berücksichtigt werden.


Handlungsbedarf für zertifizierte Organisationen

Es müssen nachweislich die Aspekte des „Klimawandels“ in der Kontextbetrachtung (Kap. 4.1). und mögliche Anforderungen interessierter Parteien hinsichtlich des Klimawandels (Kap. 4.2) hinterfragt werden. Auch bei der Risikobetrachtung (Kap. 6.1) sollten diese Klima-Wandel Aspekte berücksichtigt werden. Eine konkrete Form dieser Darstellung ist nicht gefordert, eine nachweisliche Dokumentation ist allerdings spätestens in der Managementbewertung zu führen. Dies wird durch die AuditorInnen im Rahmen des Audits entsprechend verifiziert und bewertet.

Gibt es Änderungen im Hinblick auf die Zertifikate

  • Die bestehenden Zertifikate behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit
  • Die Veröffentlichungsjahre der Normen selbst bleiben unverändert (ISO 9001:2015)
  • Der Geltungsbereich des zertifizierten Managementsystems ändert sich nicht