Lob, Einsprüche und Beschwerden

Umgang mit Einsprüche und Beschwerden
Einsprüche und Beschwerden müssen zwingend
entgegengenommen, beurteilt, sowie Maßnahmen
daraus abgeleitet werden. Sämtliche interessierten
Parteien haben die Möglichkeit über die Homepage
der Zertifizierungsstelle oder andere schriftliche
Wege Einsprüche und Beschwerden einzubringen.

Werden Einsprüche und Beschwerden mündlich
eingebracht, wird darauf hingewiesen, dass zur
Behandlung diese schriftlich einzureichen sind.
Hinsichtlich der Bearbeitung von Einsprüchen
und Beschwerden ist die Unparteilichkeit zu wahren,
dh. Personen die im Verfahren eingesetzt waren,
dürfen den betreffenden Einspruch bzw. die
Beschwerde weder bewerten noch bearbeiten.

Es muss sichergestellt sein, dass der/die
AbsenderIn durch die Eingabe eines Einspruches
bzw. einer Beschwerde nicht schlechter gestellt
ist. Werden im Zuge eines Audits Einsprüche oder
Beschwerden erhoben bzw. eingebracht sind diese
durch den/die AuditteamleiterIn in den Auditfest-
stellungen (als eigener Punkt) zu dokumentieren
und stellen somit die Schriftform dar.

Verbesserungen und Lob
Waren sie mit etwas besonders zufrieden bzw.
haben sie für uns Vorschläge, wie wir unsere
Abläufe und Prozesse weiter verbessern können,
teilen sie uns dies  bitte ebenfalls mit.

Wir freuen uns über ihre Anregung!

Verbesserungen, Einsprüche & Beschwerden?

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