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Einbindung von Klimawandelaspekten in ISO Managementsystemnormen

Am 22. Februar 2024 veröffentlichten IAF (International Accredidation Forum) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) ein gemeinsames Kommuniqué, um auf die bevorstehende Veröffentlichung von Änderungen zu Klimaschutzmaßnahmen in neuen und bestehenden ISO-Normen für Managementsysteme hinzuweisen.

Zwei neue Aussagen wurden zu einer Reihe bestehender Managementsystemnormen (z.B. 9001, 14001, 21001, 37301, 45001, 50001, …) hinzugefügt und werden in alle neuen, in der Entwicklung/Überarbeitung befindlichen Normen aufgenommen. Am 23.02.2024 wurden nun

„Amendments“ (Ergänzungen) zu allen relevanten Managementsystemnormen veröffentlicht.

Einheitlicher Inhalt ist folgender:

          Bisherige Normforderungen:

  • 4.1. Verstehen der Organisation und ihres Kontextes


    Die Organisation muss externe und interne Themen bestimmen, die für ihren Zweck relevant sind und die ihre Fähigkeit beeinflussen,
    das/die beabsichtigte(n) Ergebnis(se) ihres Management-systems zu erreichen.

    Neu hinzugefügt:
    Die Organisation muss bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.

  • 4.2. Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der interessierten Parteien


    Die Organisation muss bestimmen:
    -  die interessierten Kreise, die für das Managementsystem relevant sind
    -  die relevanten Anforderungen dieser interessierten Kreise
    -  welche dieser Anforderungen durch das Managementsystem erfüllt werden sollen

    Neu hinzugefügt:
    ANMERKUNG: Relevante interessierte Parteien können Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben. Es soll damit sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von der Organisation im Zusammenhang mit der Wirksamkeit des Managementsystems, zusätzlich zu allen anderen Aspekten, berücksichtigt werden.


Handlungsbedarf für zertifizierte Organisationen

Es müssen nachweislich die Aspekte des „Klimawandels“ in der Kontextbetrachtung (Kap. 4.1). und mögliche Anforderungen interessierter Parteien hinsichtlich des Klimawandels (Kap. 4.2) hinterfragt werden. Auch bei der Risikobetrachtung (Kap. 6.1) sollten diese Klima-Wandel Aspekte berücksichtigt werden. Eine konkrete Form dieser Darstellung ist nicht gefordert, eine nachweisliche Dokumentation ist allerdings spätestens in der Managementbewertung zu führen. Dies wird durch die AuditorInnen im Rahmen des Audits entsprechend verifiziert und bewertet.

Gibt es Änderungen im Hinblick auf die Zertifikate

  • Die bestehenden Zertifikate behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit
  • Die Veröffentlichungsjahre der Normen selbst bleiben unverändert (ISO 9001:2015)
  • Der Geltungsbereich des zertifizierten Managementsystems ändert sich nicht
SCC Regelwerk

Der internationale Standard SCC (Safety Certificate Contractors) konzentriert sich auf technische Dienstleistungsunternehmen und KontraktorInnen. Im September 2021 wurde das SCC Regelwerk durch den deutschen Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) übernommen. Die SCC Version 2011 wurde durch SCC-VAZ 2021 ersetzt.

SystemCERT hält die, nach wie vor gültigen, Akkreditierungen für den Bereich Systemzertifizierung (SCC*, SCC**, SCCP und SCP) und für den Bereich Personenzertifizierung (SGU operative Führungskraft und SGU operative MitarbeterInnen) nach dem SCC Regelwerk 2011.

Aktuell arbeitet der österreichischen Programmeigentümer FVMI (Fachverband der Mineralölindustrie) an der Umstellung auf die neue Version des SCC Regelwerks (SCC-VAZ 2021). Sobald die Prüfung durch die Akkreditierung Austria positiv abgeschlossen wurde und die Akkreditierung der SystemCERT Zertifizierungsges.m.b.H. nach neuem Regelwerk erfolgte, werden SCC-Zertifikate für Organisationen und Zertifikate für SGU-Personal ausschließlich nach dem neuen Regelwerk SCC-VAZ 2021 A ausgestellt.

Was die Umstellung für Sie bedeutet

Die größte Änderung betrifft die Gültigkeit von SGU Personenzertifikaten, die von 10 Jahren auf 5 Jahre verkürzt wurde. Im Rahmen der Umstellung und nach der letzten Sitzung mit dem österreichischen Programmeigentümer wurde beschlossen, dass alle österreichischen Zertifizierungsstellen SGU Personenzertifikate ab 01.05.2023 gemäß SCC 2011 mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren ausstellen. Das letztmögliche Gültigkeitsdatum dieser Zertifikate ist der 30.04.2028. Alle SGU Personenzertifikate, die nach SCC 2011 ausgestellt wurden, sind spätestens am 01.05.2028 nicht mehr gültig, unabhängig vom angeführten Gültigkeitsdatum auf den bereits ausgestellten Zertifikaten.

Der österreichische Programmeigentümer FVMI hat auf der Homepage der WKO (https://www.wko.at/site/kampagnen/SCC-Austria/gueltigkeit-von-zertifikaten.html) eine Mittelung veröffentlicht:

„Derzeit werden österreichische Zertifikate noch nach der in Österreich gültigen Akkreditierung nach dem SCC 2011 Regelwerk ausgestellt. Diese Zertifikate behalten daher sowohl in Österreich wie auch im Ausland ihre Gültigkeit, da das zugrundeliegende Regelwerk als gleichwertig gilt.“

Dies gilt sowohl für Systemzertifikate SCC/SCP, als auch für SGU Personenzertifikate.

Auch der neue Programmeigner VAZ e.V. hat auf seiner Homepage veröffentlicht, dass VAZ und FVMI gegenseitig ihre Systeme anerkennen (https://vaz-ev.de/index.php/zertifizierungsprogramme/scc/mitteilungen), bis die Akkreditierung in Österreich durch ist.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen hierzu auch jederzeit gerne zur Verfügung!

... im Bereich der Personenzertifizierung:
Verena Papst, Bsc MA   T +43 3842 48476-13   M Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

... im Bereich der Systemzertifizierung:
Andreas Tiefengraber   T +43 3842 48476-14   M Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

- COMING SOON -

Wir freuen uns bald unsere VIRTUELLE AKADEMIE vorzustellen!

Für Fragen steht Ihnen gerne Herr Uwe Hackl, MBA, zur Verfügung
unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. T +43 3842 48476-20

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