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Zertifizierung nach ÖNORM EN 1090

Die Norm ist Gesetz!
Übergangsfrist bis 01.07.2014

Aufgrund der Neuregelung der Anforderungen bei der Herstellung von Stahl- und Aluminiumtragwerken werden die europäischen Metallbauunternehmen vor eine neue Herausforderung gestellt. Eine rasche Umsetzung (bis spätestens 30.06.2014) dieser Normreihe im Unternehmen ist erforderlich, um weiterhin Tragwerke in Verkehr bringen zu dürfen.

Mit dem Ende der Übergangsfrist dürfen Stahl- und/oder Aluminiumtragwerke nur mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie CE-gekennzeichnet sind. Tragende Bauteile die danach ohne CE-Kennzeichnung ausgeliefert werden gelten als „nichtkonform“ und sind somit gesetzwidrig.

Warum müssen hinkünftig Stahl- und Aluminumtragwerke CE-gekennzeichnet werden?

Die CE-Kennzeichnung kann wie ein Reisepass für das ungehinderte Inverkehrbringen von Stahl- und Aluminiumtragwerke im Inland und in sämtlichen EU- und EWR Ländern gesehen werden. Die CE-Kennzeichnung besagt, dass die Anforderungen der EN 1090-1 erfüllt wurden und die Stahltragwerke nach EN 1090-2, die Aluminiumtragwerke EN 1090-3 durch den Hersteller gefertigt wurden. Es wird somit bestätigt, dass die Tragwerke entsprechend der Bauteilspezifikation und den anzuwendenden Regelwerken (Normen) gefertigt bzw. hergestellt wurden (die geometrischen Toleranzen wurden eingehalten, CE-gekennzeichnete Halbzeuge wurden verwendet, die Bemessung wurde durch qualifizierte Personen durchgeführt, der Korrosionsschutz wurde richtig durchgeführt, die Bauteile wurde geprüft, …)

Wer ist betroffen? 

  • Schweißbetriebe
  • Betriebe, die im Stahl- und/oder Aluminiumbau tätig sind
  • Maschinenbau, Industrie
  • Stahl- und Metallbau
  • Tragwerksbau
  • Kranbau
  • Anlagenbau
Was ändert sich für die Hersteller (Betriebe)?

Hersteller müssen eine werkseigene Produktionskontrolle „WPK“ einführen und eine angemessene und geforderte Dokumentation führen. Mit der WPK soll sichergestellt werden, dass Tragwerke entsprechend den in der Bauteilspezifikation festgelegten Anforderungen hergestellt wurden. Es ist auch festzulegen welches Personal mit welcher Qualifikation eingesetzt wird, welche Einrichtung zur Verfügung steht, welche Halbzeuge verwendet, wie sie verarbeitet und gelagert werden, welche Schweißverfahren zur Anwendung kommen, , wie die Bauteile hinsichtlich Konformität mit der Vorgaben in der Bauteilspezifikation überprüft werden, wie mit fehlerhaften Bauteilen umgegangen wird.

Wer darf Hersteller nach EN 1090-1 zertifizieren?

Die Zertifizierung von Herstellern nach EN 1090-1 dürfen nur dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle durchführen. Diese Zertifizierungsstellen sind auch in einem europäischen Register geführt (Nandoliste) und verfügen über eine zugeordnete Nummer. SystemCERT wurde auf europäischer Ebene die Nummer 2390 zugeordnet. Die Zertifizierungsstelle stellt das EG-Zertifikat mit den Daten des Herstellers aus.

Welche Möglichkeiten der Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der EN 1090 gibt es?
Als Zertifizierungsstelle sind wir der Unabhängigkeit verpflichtet und können daher keine beratenden Tätigkeiten übernehmen. Folgende Optionen stehen Ihnen aber offen:

  • Sie erarbeiten Ihr System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach einem Erstgespräch mit unseren Mitarbeitern eigenständig.
  • Sie nutzen unser Angebot der Ausbildung zum "Qualitätscoach für EN 1090", in der wir ausgiebig auf die betreffenden Normen und Richtlinien eingehen und Ihnen das Rüstzeug für die Einführung der WPK inklusive allen nötigen Vorlagen für Handbuch, Checklisten und Formblätter mitgeben Termine und Preise erhalten Sie auf Anfrage.
  • Sie ziehen einen Berater heran, der Sie beim Erstellen des Handbuchs und in anderen fachlichen Fragen unterstützt. Wir übermitteln Ihnen gerne eine Auswahl solcher Berater in Ihrer Nähe, die sich speziell mit der EN 1090 auseinandersetzen, sind aber beim Zertifizierungsaudit gegenüber allen Beratern, Firmen und Systemen absolut unparteilich.

Welche Vorteile bietet die SystemCERT?

Neben der Zertifizierung nach EN 1090-1 können wir Ihnen dank unserer umfassenden Tätigkeiten im Bereich der Schweißtechnik eine Vielzahl an weiteren Leistungen bieten, die unmittelbar in Zusammenhang mit den Normanforderungen stehen:

  • Schweißerprüfungen nach ÖNORM EN 287 und ÖNORM EN ISO 9606 bei Ihnen vor Ort. Bei der Auswahl der passenden Prüfungen helfen wir Ihnen gerne.
  • Qualifizierung von Schweißverfahren (z.B. Verfahrensprüfung nach ÖNORM EN ISO 15614)
  • Schulungen im Bereich der zerstörungsfreien Prüfung (VT und PT).

Wie sieht der Weg zur Zertifizierung aus?

Der erste Schritt besteht in der Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Der verantwortliche der WPK hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Stahl- und/oder Aluminiumtragwerke die erklärten Leistungsmerkmale aufweisen (Konformitätsbestätigung). Eine WPK muss die Bereiche Personal, Einrichtung, Bemessung, Konstruktionsmaterialien, Bauteilspezifikation, Produktbewertung sowie den Umgang mit fehlerhaften Produkten umfassen.

  • Personal: alle Mitarbeiter, die eine konformitätsbeeinflussende Tätigkeit ausüben, müssen ausreichend qualifiziert und weitergebildet sein. Dies betrifft etwa den Verantwortlichen für die WPK, die Schweißaufsicht und das ZfP-Personal (VT ausgenommen). Alle Schweißer müssen zertifiziert bzw. geprüft sein, es dürfen nur einschlägig qualifizierte Mitarbeiter (z.B. Facharbeiter) zum Einsatz kommen, um die Qualität der Ausführung nachweisen zu können.
  • Einrichtung: es ist eine Liste über die erforderliche Einrichtung zu führen. Regelmäßige Wartungen nach Firmenangaben sowie Überprüfungen hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Verschleiß oder andere Mängel sind durchzuführen und zu dokumentieren sowie die Aufzeichnungen darüber aufzubewahren.
  • Bemessung: je nach Deklarationsverfahren ist eine Bemessung durchzuführen (Deklarationsverfahren 2 und 3b) bzw. kann durch den Auftraggeber durchgeführt werden (Deklarationsverfahren 1 und 3a). Das WPK-System muss sicherstellen, dass bei eigener Bemessung die Übereinstimmung mit den Entwurfsvorgaben sichergestellt ist sowie Verfahren zur Prüfung der Berechnungen und Überprüfung der für die Bemessung Verantwortlichen vorgesehen sind.
  • Konstruktionsmaterialien: die Übereinstimmung der Konstruktionsmaterialien mit den Spezifikationen muss geprüft und dokumentiert werden. Beispiele dafür sind die Werksbescheinigung 2.1, das Werkszeugnis 2.2 und das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2.
  • Bauteilspezifikation: dies kann festgelegt sein durch Ausschreibungsinhalte, Pläne, Zeichnungen etc. Die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen dem hergestelltem Bauteil und der Spezifikation muss planmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Produktbewertung: die Konformität der Produkte ist durch eine Bewertung laut ÖNORM EN 1090-1 zu bestätigen.

Nun tritt das Unternehmen an SystemCERT heran. Aufgrund der bekanntgegeben Unternehmensdaten erfolgt die Angebotserstellung. Wird das Angebot angenommen und somit die Zertifizierung beauftragt, wird die Auditcheckliste an den Hersteller übermittelt und ist von diesem ausgefüllt, vor dem Termin der Erstinspektion, an die Zertifizierungsstelle zu übermitteln. Durch SystemCERT wird das AuditorInnenteam fest und vereinbart einen Audittermin (Termin für die Erstinspektion). Das Auditteam prüft vorab die ausgefüllte Auditchecklist und eventuell zusätzlich übermittelte. Im Rahmen der Erstinspektion wird überprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle wirksam implementiert und die intern getroffenen Vorgaben bei der täglichen Arbeit umgesetzt werden. Die Ergebnisse werden in der Auditcheckliste und im Auditbericht dokumentiert. Bei positivem Abschluss wird das EG-Zertifikat ausgestellt.

Die Gültigkeit des EG-Zertifikats ist unbegrenzt, solange es keine wesentlichen Veränderungen in der Organisation (z.B.: Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht oder Einführung neuer Schweißprozesse etc.) und die von der EN 1090-1 festgelegten Überwachungsintervalle positiv bewertet wurden. Die Überwachungsintervalle hängen von der Ausführungsklasse ab, in der der Hersteller tätig ist.

Was kostet die Zertifizierung?

Der Auditaufwand und somit die Kosten für die Zertifizierung nach ÖNORM EN 1090-1 hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl
  • Bereits vorhandene Zertifikate (EN ISO 3834-2, -3, -4; ISO 9001; etc.)
  • Ausführungsklasse

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot!

Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns Selbstverständlichkeit. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Zertifizierungswesen sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für die Normenreihe ÖNORM EN 1090.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!

DI Franz Gruber

tel. +43 3842 48476-15

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DI Elias Glanschnig

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Michaela Hall

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